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   LAG Hessen, 05.02.2018 - 3 Ta 388/17   

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https://dejure.org/2018,13337
LAG Hessen, 05.02.2018 - 3 Ta 388/17 (https://dejure.org/2018,13337)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.02.2018 - 3 Ta 388/17 (https://dejure.org/2018,13337)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 3 Ta 388/17 (https://dejure.org/2018,13337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs. 2 BRAO
    Nach § 48 Abs. 2 BRAO kann eine im Rahmen der Bewilligung von PKH erfolgte Beiordnung nur aufgehoben werden, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen, hieran sind strenge Anforderungen zu stellen. - An einem Verfahren, dass die Entpflichtung des persönlich beigeordneten ...

  • IWW

    § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO, §§ 567 Abs. 1, 127 Abs. 2 S. 3 ZPO, §§ 120a, 124 ZPO, § 172 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 2 BRAO, §§ 1 Abs. 2 Nr. 4, 22 Abs. 1 GKG, § 3 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 48 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.07.2006 - 3 AZB 18/06

    Prozesskostenhilfe - Zustellung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 05.02.2018 - 3 Ta 388/17
    Soweit die Partei bereits im Bewilligungsverfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, erstreckt sich die diesem erteilte Prozessvollmacht nicht nur auf das Bewilligungsverfahren als solches, sondern auf das gesamte den Rechtszug betreffende Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahrens (vgl. z.B. BGH 11. Mai 2016 -XII ZB 582/15; BGH 08. Dezember 2010 -XII ZB 38/09- MDR 2011, 183; BAG 19. Juli 2006 -3 AZB 18/06).
  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 38/09

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Zustellung an den

    Auszug aus LAG Hessen, 05.02.2018 - 3 Ta 388/17
    Soweit die Partei bereits im Bewilligungsverfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, erstreckt sich die diesem erteilte Prozessvollmacht nicht nur auf das Bewilligungsverfahren als solches, sondern auf das gesamte den Rechtszug betreffende Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahrens (vgl. z.B. BGH 11. Mai 2016 -XII ZB 582/15; BGH 08. Dezember 2010 -XII ZB 38/09- MDR 2011, 183; BAG 19. Juli 2006 -3 AZB 18/06).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 582/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Maßgeblichkeit der Zustellung an den

    Auszug aus LAG Hessen, 05.02.2018 - 3 Ta 388/17
    Soweit die Partei bereits im Bewilligungsverfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war, erstreckt sich die diesem erteilte Prozessvollmacht nicht nur auf das Bewilligungsverfahren als solches, sondern auf das gesamte den Rechtszug betreffende Prozesskostenhilfeverfahren einschließlich des Nachprüfungs- oder Aufhebungsverfahrens (vgl. z.B. BGH 11. Mai 2016 -XII ZB 582/15; BGH 08. Dezember 2010 -XII ZB 38/09- MDR 2011, 183; BAG 19. Juli 2006 -3 AZB 18/06).
  • LAG Hessen, 03.01.2018 - 15 Ta 394/17

    Voraussetzungen der Entpflichtung eines im Wege der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hessen, 05.02.2018 - 3 Ta 388/17
    - so auch HessLAG vom 3.01.2018 - 15 Ta 394/17.
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