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   LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06   

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LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06 (https://dejure.org/2007,28406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.03.2007 - 17 Sa 122/06 (https://dejure.org/2007,28406)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. März 2007 - 17 Sa 122/06 (https://dejure.org/2007,28406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • unalex.eu

    Art. 3, 6 EVÜ
    Anwendungsbereich des gewählten Rechts - Stillschweigende Rechtswahl - Arbeitsverträge - Rechtswahl der Parteien im Arbeitsvertrag, Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO - Zulässigkeit der Rechtswahl für Arbeitsverträge - Subsidiäre Anknüpfung an den Ort der einstellenden Niederlassung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Die vereinbarte Anwendung deutscher gesetzlicher Kündigungsfristen, des deutschen ArbNErfG, bei der Schuldnerin geltender Tarifverträge, ihrer Betriebsordnung sowie interner Richtlinien lässt auch ohne ausdrückliche Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages (Art. 3 Abs. 1 EG-Übk, Art. 27 Abs. 1 EGBGB) die Wahl deutschen Rechts erkennen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Juli 1995, 5 AZR 216/94, AP Nr. 7 zu § 157 BGB; Urteil vom 12. Dezember 2001 5 AZR 255/00, AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB nF; Schlachter, NZA 2000, 57 f, 59).

    Der Umstand allein, dass der Kläger seinen Arbeitseinsatz in B begonnen und beendet und dort ggf. auch noch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Startvorbereitungen erbracht hat, ändert nichts daran, dass er seine Arbeitsleistung gerade nicht gewöhnlich in H verrichtet hat (zur vergleichbaren Situation der Flugbegleiter im internationalen Luftverkehr vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

    Eine derartige engere Verbindung als die durch die Regelanknüpfung zum Recht der einstellenden Niederlassung hergestellte Beziehung setzt das Vorliegen einer Mehrzahl von auf eine bestimmte Rechtsordnung hinweisenden Einzelumständen voraus und beurteilt sich insbesondere nach der Staatsangehörigkeit der Parteien, dem Sitz des Arbeitgebers, dem Wohnort des Arbeitnehmers, ergänzend durch Vertragssprache und Währung, in der die Vergütung gezahlt wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

    Staatsangehörigkeit ist zwar nur dann ein wesentliches Kriterium, wenn beide Vertragsparteien derselben Nationalität angehören (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

    Dies zeigt der Umstand, dass der Kläger in der Vergangenheit zum Dienstantritt in B auch von C aus angereist ist (vgl. hierzu auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es dagegen durchaus darauf an, von wo aus die Flotten-, Flugbetriebs- und Personalplanung geleitet wurde (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

    Selbst Abmahnungs- und Kündigungsbefugnis eines Vorgesetzten in B würden dann nicht zu engeren Verbindungen zu H führen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

    Kündigung; Internationales Privatrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Diese Voraussetzungen können nicht gleichzeitig vorliegen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, 2 AZR 627/02, AP Nr. 6 zu Art. 27 EGBGB).

    Das von der Regelanknüpfung berufene Recht wird nur verdrängt, wenn die Gesamtheit wichtiger und nicht nur nebensächlicher Anknüpfungspunkte zu einem anderen Ergebnis führt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Ist dies der Fall, lässt das aber einen Schluss auf einen objektiven gemeinsamen Rechtshorizont zu (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.).

    Anders als ein Außendienstmitarbeiter oder Handlungsreisender (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2003, a.a.O.) nimmt ein Flugzeugführer seine Tätigkeit auch weder von seinem Wohnsitz aus auf noch stellt der Wohnsitz gar das Zentrum seiner Berufstätigkeit dar.

  • LAG Hessen, 16.11.1999 - 4 Sa 463/99

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Mit Art. 6 Abs. 2 b EG-Übk sollen vielmehr gerade die Fälle erfasst werden, in denen jedenfalls eine Eingliederung in den Arbeitsprozess der einstellenden Niederlassung an deren Sitz nicht vorliegt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16. November 1999, 4 Sa 463/99, LGE Art. 30 EGBGB Nr. 5).

    Mit einer derartigen Anknüpfung würde letztlich doch wieder auf die Anknüpfung nach Art. 6 Abs. 2 a EG-Übk zurückgegriffen, allerdings unter Verengung des Begriffs des Anknüpfungspunkts ("gewöhnlicher Arbeitsort" auf "Zuordnung zu einer Niederlassung") und unter Perpetuierung dieses ggf. zufälligen Arbeitsstatuts insbesondere auch in den Fällen, in denen bei einem international tätigen Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Staaten das Arbeitsverhältnis auch auf Tätigkeiten und wechselnden Einsatz in diesen Niederlassungen angelegt ist (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16. November 1999, a.a.O.).

    Aus diesem Grund ist es sachgerecht, auf die vertragsschließende Niederlassung für die Bestimmung des Arbeitsstatuts abzustellen, zumindest dann, wenn es sich bei dieser wie hier um die Hauptniederlassung oder Hauptverwaltung am Unternehmenssitz handelt und diese die erste Einsatzniederlassung für den neu eingestellten Arbeitnehmer bestimmt (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 16. November 1999, a.a.O.).

  • AG Bad Homburg, 03.12.2004 - 61 IN 207/03

    Insolvenzverfahren: Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters bei behaupteter

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Durch Beschluss des Amtsgerichts G vom 17. Oktober 2003 (Az. 61 IN 207/03) wurde das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und der Beklagte zu 1) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

    Durch Beschluss des Amtsgerichts G vom 17. Dezember 2003 (Az. 61 IN 207/03, Bl. 30 d. A.) wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zu 1) zum Insolvenzverwalter bestimmt.

  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Die Tarifvertragsparteien können selbst für ausschließlich im Ausland zu erfüllende Arbeitsverträge Tarifverträge abschließen, die dann nur hinter zwingendes ausländisches Recht zurücktreten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. September 1991, 4 AZR 71/91, AP Nr. 29 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 192/86

    Kündigung eines Auslandsarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Unabhängig vom Territorialitätsprinzip des BetrVG, unabhängig von der Frage, ob eine sog. grenzüberschreitende Ausstrahlung des inländischen Betriebs vorliegt (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. April 1987, 2 AZR 192/86, AP Nr. 15 zu § 12 SchwbG) und unabhängig von zwischen der Schuldnerin und der Personalvertretung Cockpit abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen vom 11. Mai 2000 und 09. Mai 2003 haben jedenfalls die Tarifvertragsparteien den Geltungsbereich des TV PV auch auf die im Ausland stationierten Arbeitnehmer erstreckt, § 1 Abs. 2 TV PV.
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92

    Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Das Gewicht der Anknüpfungsmomente, die eine engere Verbindung ergeben, muss das Gewicht des von der Regelanknüpfung verwendeten Elements deutlich übersteigen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Oktober 1992, 2 AZR 267/92, AP Nr. 31 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht).
  • LAG Hessen, 13.07.2005 - 17 Sa 2299/04
    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    (vgl. beispielsweise Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04. Oktober 2004, 15/12 Ca 511/04; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juli 2005, 17 Sa 2299/04).
  • BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 216/94

    Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für den Umzug vom Ausland in die

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2007 - 17 Sa 122/06
    Die vereinbarte Anwendung deutscher gesetzlicher Kündigungsfristen, des deutschen ArbNErfG, bei der Schuldnerin geltender Tarifverträge, ihrer Betriebsordnung sowie interner Richtlinien lässt auch ohne ausdrückliche Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages (Art. 3 Abs. 1 EG-Übk, Art. 27 Abs. 1 EGBGB) die Wahl deutschen Rechts erkennen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Juli 1995, 5 AZR 216/94, AP Nr. 7 zu § 157 BGB; Urteil vom 12. Dezember 2001 5 AZR 255/00, AP Nr. 10 zu Art. 30 EGBGB nF; Schlachter, NZA 2000, 57 f, 59).
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 767/10

    Internationale Zuständigkeit - Insolvenz - betriebsbedingte Kündigung

    Unter Artikel 10 EuInsVO fallen daher auch die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120 ff InsO (Kindler in MüKO BGB, a. a. O., Rz 6; Wenner/Schuster in FK-InsO, a.a.O., Rz 6; Reinhart in MüKO InsO, 2. Auflage 2008, Art. 10 EuInsVO, Rz 8; Göpfert/Müller, a. a. O.; zur Anwendbarkeit zu § 113 InsO: Hess. LAG vom 05. März 2007 - 17 Sa 122/06 -, zitiert nach Juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2010 - 18 Ca 7714/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines konzernverbundenen Unternehmens im

    Das Hessische Landesarbeitsgericht hat sich dafür ausgesprochen, dass § 113 InsO in den Anwendungsbereich des Art. 10 Europäische Insolvenzverordnung fällt (LAG Hessen, vom 05.03.2007 - 17 Sa 122/06 -).
  • LAG Hessen, 14.12.2010 - 13 Sa 969/10

    Internationale Zuständigkeit - Insolvenz - betriebsbedingte Kündigung

    43 Unter Artikel 10 EuInsVO fallen daher auch die arbeitsrechtlichen Regelungen der §§ 113, 120 ff InsO (Kindler in MüKO BGB, a. a. O., Rz 6; Wenner/Schuster in FK-InsO, a.a.O., Rz 6; Reinhart in MüKO InsO, 2. Auflage 2008, Art. 10 EuInsVO, Rz 8; Göpfert/Müller, a. a. O.; zur Anwendbarkeit zu § 113 InsO: Hess. LAG vom 05. März 2007 - 17 Sa 122/06 -, zitiert nach Juris).
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