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   LAG Hessen, 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18   

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https://dejure.org/2018,13335
LAG Hessen, 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18 (https://dejure.org/2018,13335)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18 (https://dejure.org/2018,13335)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. März 2018 - 16 SaGa 127/18 (https://dejure.org/2018,13335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 102 Absatz 5 Satz 2 Nrn. 1 und 2 BetrVG
    Eine Entbindung des Arbeitgebers von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach § 102 Absatz 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG kann nicht bereits dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsrechtsstreit in erster Instanz unterlegen ist. Der Arbeitnehmer muss auch - entgegen ...

  • IWW

    § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 und 2 BetrVG, § ... 102 Abs. 3 BetrVG, § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BetrVG, § 114 ZPO, § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BetrVG, § 8 Abs. 2, § 511 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 2b Arbeitsgerichtsgesetz, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519, § 520 ZPO, § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG, §§ 1 Abs. 1, 23 KSchG, § 102 Abs. 5 BetrVG, 23 Abs. 1 KSchG, § 102 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 5 S. 2 Nrn. 1 und 2
    Voraussetzungen der Entbindung des Arbeitgebers von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Passau, 18.02.1992 - 4 Ga 2/92
    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18
    Der Arbeitnehmer muss auch - entgegen ArbG Passau (18.2.1992 - 4 Ga 2/92) - nicht darlegen, weshalb die Kündigungsschutzklage gleichwohl Aussicht auf Erfolg bietet.

    Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Passau vom 18. Februar 1992 -4 GA 2/92- sei von einer abgestuften Darlegung- und Beweislast auszugehen.

    Wenn das Arbeitsgericht Passau (18. Februar 1992 -4 Ga 2/92- BB 1992, 928-Leitsätze; zustimmend: KR-Etzel/Rinck, 11. Auflage, § 102 BetrVG, Rn. 322; Fitting, § 102 Rn. 118) nach erstinstanzlicher Abweisung der Kündigungsschutzklage verlangt, dass der Arbeitnehmer darlegen muss, weshalb die Kündigungsschutzklage gleichwohl hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, verkennt es dass § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG -im Gegensatz zu dem richterrechtlich entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch- im Falle des Vorliegens eines frist- und ordnungsgemäßen Widerspruchs des Betriebsrats den Weiterbeschäftigungsanspruch ausdrücklich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens erstreckt.

  • LAG München, 17.12.2003 - 5 Sa 1077/03

    Voraussetzungen der Entbindungsverfügung gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18
    Nach zutreffender Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts München in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 -5 Sa 1077/03- reiche aus, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber unmöglich oder unzumutbar ist.
  • LAG Köln, 19.05.1983 - 3 Sa 268/83
    Auszug aus LAG Hessen, 05.03.2018 - 16 SaGa 127/18
    Diese eindeutige gesetzgeberische Entscheidung würde unterlaufen, würde nach erstinstanzlichem Unterliegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren diesem die Darlegungslast hinsichtlich bestehender Erfolgsaussichten für das Berufungsverfahren auferlegt, um tatsächlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter beschäftigt zu werden (so auch bereits Landesarbeitsgericht Köln vom 19. Mai 1983 - 3 Sa 268/83 - DB 1983, 2368,2369, zu 2. der Gründe).
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