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   LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19   

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LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19 (https://dejure.org/2020,23470)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19 (https://dejure.org/2020,23470)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Juni 2020 - 10 Sa 1519/19 (https://dejure.org/2020,23470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG, §§ 615, 293, 294, 296 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nach § 12 Abs. 1 TzBfG können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt gemäß § 12 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    Inhaltliche Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12

    Annahmeverzug - Arbeit auf Abruf

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Bei der Vereinbarung einer solchen kapazitätsorientierten variablen Verteilung der Arbeitszeit konkretisiert mithin der Arbeitgeber einseitig nach § 106 GewO je nach Bedarf unter Beachtung der Vorgaben des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Dauer und Lage der Arbeitszeit (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 17, NZA 2014, 1328; Boecken in Boecken/Joussen TzBfG 6. Aufl. § 12 Rn. 3) .

    Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, bleibt die Vereinbarung eines Abrufverhältnisses hiervon unberührt, es gilt dann gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine Arbeitszeit von zehn Stunden sowie ab dem 1. Januar 2019 von 20 Stunden als vereinbart (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 24, NZA 2014, 1328) .

    Angesichts der Novellierung der Mindestarbeitszeit von 10 auf 20 wöchentliche Arbeitsstunden nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG sowie des Urteils aus dem Jahr 2014 (BAG 24. September 2014 - 5 AZR 1024/12 - Rn. 24, NZA 2014, 1328) wird angezweifelt, ob an dem Konzept des Vorrangs ergänzender Vertragsauslegung festgehalten werden kann (vgl. Preis/Schwarz NJW 2018, 3673, 3678; Uffmann, NZA 2020, 137, 140 ff.) .

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Über den Wortlaut hinaus scheidet Annahmeverzug auch dann aus, wenn der Leistungswille des Schuldners fehlt (vgl. BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu II 2 a der Gründe, NJOZ 2004, 3018) .

    Die subjektive Leistungsbereitschaft ist eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung; sie muss während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen (vgl. BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - zu II 2 a der Gründe, NJOZ 2004, 3018).

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    (1) Der Arbeitgeber kommt grundsätzlich mit jedem Arbeitstag in Annahmeverzug, wenn und soweit er die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Sollarbeitszeit bei einem flexiblen Abruf der Arbeit nicht ausschöpft (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, NZA 2011, 640) .

    Vielmehr hat der Arbeitgeber von sich aus den Arbeitnehmer entsprechend der geschuldeten Sollarbeitszeit einzusetzen, insoweit bedarf es eines Angebots des Arbeitnehmers nach § 296 BGB nicht mehr (vgl. BAG 26. Januar 2011 - 5 AZR 819/09 - Rn. 19, NZA 2011, 640; zust. ErfK/Preis 20. Aufl. § 615 Rn. 41) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. vom 20. August 2019 - 10 Ca 1439/19 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a.M. vom 20. August 2019 - 10 Ca 1439/19 - abzuändern und.

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Da es sich insoweit aber auch um eine "innere Tatsache" des Schuldners handelt, genügt es zunächst, wenn der Arbeitgeber Indizien vorträgt, die für einen fehlenden Leistungswillen sprechen.Hat der Arbeitgeber solche Indizien vorgetragen, ist es Sache des Arbeitnehmers, hierzu nach § 138 Abs. 2 ZPO Stellung zu nehmen und die Indizwirkung zu erschüttern (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - zu I 2 a der Gründe, AP Nr. 106 zu § 615 BGB; ErfK/Preis 20. Aufl. § 615 BGB Rn. 47) .
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    b) Der Urlaubsanspruch ist nicht jeweils zum 31. Dezember eines Jahres untergegangen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 27 ff., NZA 2019, 982) .
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Es ist daher regelmäßig zu prüfen, ob die Parteien, ausdrücklich oder konkludent (bzgl. letzteren a.A. Uffmann, NZA 2020, 137, 140; Boecken in Boecken/Joussen TzBfG 6. Aufl. § 12 Rn. 4) , eine andere - auch niedrigere - wöchentliche Arbeitszeit vereinbart haben (vgl. BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 28 ff., NZA 2006, 423; ErfK/Preis 20. Aufl. § 12 TzBfG Rn. 15; BeckOK ArbR/Bayreuther Stand: 1.12.2019 § 12 TzBfG Rn. 8) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Möglich ist es, dass die Parteien lediglich eine Rahmenvereinbarung abschließen, auf deren Grundlage sie jeweils befristete Arbeitsverhältnisse im Fall eines Arbeitseinsatzes vereinbaren; darin liegt keine Umgehung des § 12 TzBfG (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 17 ff., AP Nr. 66 zu § 138 BGB für "Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse" bei dem DRK-Kreisverband; Boecken in Boecken/Joussen TzBfG 6. Aufl. § 12 Rn. 11) .
  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Anhaltspunkt hierfür kann auch die gelebte Vertragspraxis sein (vgl. jedenfalls für eine höhere Arbeitszeit BAG 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14 ff, AP Nr. 25 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis; ErfK/Preis 20. Aufl. § 12 TzBfG Rn. 15; a.A. Uffmann, NZA 2020, 137, 140) .
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 336/11

    Fleischkontrolleure - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19
    Anhaltspunkt hierfür kann auch die gelebte Vertragspraxis sein (vgl. jedenfalls für eine höhere Arbeitszeit BAG 26. September 2012 - 10 AZR 336/11 - Rn. 14 ff, AP Nr. 25 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis; ErfK/Preis 20. Aufl. § 12 TzBfG Rn. 15; a.A. Uffmann, NZA 2020, 137, 140) .
  • LAG Hamm, 29.11.2022 - 6 Sa 202/22

    Bestimmung der Wochenarbeitszeit in einem Abrufarbeitsverhältnis

    Davon ist nicht auszugehen (LAG Hessen, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19 - Rn. 46, juris; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 138).
  • ArbG Bielefeld, 18.01.2022 - 5 Ca 85/21

    Vergütung wegen Annahmeverzug, Abrufarbeit.

    Bei der Vereinbarung einer solchen kapazitätsorientierten variablen Verteilung der Arbeitszeit konkretisiert mithin der Arbeitgeber einseitig nach § 106 GewO je nach Bedarf unter Beachtung der Vorgaben des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG Dauer und Lage der Arbeitszeit (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.2014 - 5 AZR 1024/12, NZA 2014, 1328; Hess. LAG, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19, BB 2020, 2963).

    Für den Arbeitsvertrag als Dauerschuldverhältnis erfolgt eine Angleichung an das neue Recht ab dem Zeitpunkt, in dem Rechtswirkungen nach der neuen Gesetzeslage eintreten, denn die bisherige Fiktion war kein bestandsgeschützter Vertragsinhalt (Hess. LAG, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19, BB 2020, 2963; MüKoBGB/Müller-Glöge, TzBfG § 12 Rn. 13; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 142; vgl. BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 177/03, BB 2004, 1858).

    Dabei sind je Monat vier Wochen á 20 Stunden zugrunde zu legen (s. auch Hess. LAG, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19, BB 2020, 2963).

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des

    Davon ist nicht auszugehen (LAG Hessen, 05.06.2020, 10 Sa 1519/19 Rn. 46; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 138).
  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 218/22

    Auslegung der Vereinbarung über ein Abrufarbeitsverhältnis hinsichtlich der Dauer

    Davon ist nicht auszugehen (vergleiche (LAG Hessen, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19 - Rn. 46, juris; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 138).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2022 - 5 Sa 377/21

    Unzulässige Berufung - unzureichende Begründung - fehlende inhaltliche

    Die Norm greife nur ein, wenn sich eine vertragliche Arbeitszeitdauer in keiner Weise ermitteln lasse (vgl. LAG Hessen 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19).
  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 221/22
    Davon ist nicht auszugehen (vergleiche (LAG Hessen, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19 - Rn. 46, juris; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 138).
  • LAG Hamm, 12.10.2022 - 4 Sa 220/22
    Davon ist nicht auszugehen (vergleiche (LAG Hessen, Urteil vom 05.06.2020 - 10 Sa 1519/19 - Rn. 46, juris; Uffmann/Kredig, NZA 2020, 137, 138).
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