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   LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10   

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https://dejure.org/2013,36843
LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10 (https://dejure.org/2013,36843)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10 (https://dejure.org/2013,36843)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. August 2013 - 7 Sa 1060/10 (https://dejure.org/2013,36843)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Account-Managers gerechtfertigt.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Löschung von Daten kostet den Arbeitsplatz

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Account-Managers wegen Datenlöschung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Einem Mitarbeiter, der Daten an seinem Arbeitsplatz löscht, kann fristlos gekündigt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Datenlöschung am Arbeitsplatz

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Datenlöschung als Kündigungsgrund

  • heise.de (Pressebericht, 09.04.2014)

    Fristlose Kündigung nach eigenmächtiger Datenlöschung

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Chef meine E-Mails lesen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Löschung von Daten und die Folgen für den Arbeitnehmer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unbefugte Löschung von Daten - Account-Manager fristlos gekündigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unbefugter Datenlöschung!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Daten kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Löschung von Daten kostet den Arbeitsplatz - Fristlose Kündigung eines Account-Managers gerechtfertigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Löschung von Kundendaten kann fristlose Kündigung zur Folge haben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsdateien vom PC gelöscht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter löscht unbefugt Daten - Außerordentliche Kündigung droht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Löschung von Daten kostet den Arbeitsplatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Account-Managers wegen unerlaubter Datenlöschung rechtmäßig

  • ra-hundertmark.de (Kurzinformation)

    Die Löschung von Daten kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten - Wer Firmendaten löscht, riskiert den Job

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung, wenn Account-Manager Kundendaten löscht?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Account Manager: Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Die Löschung von kundenbezogenen Daten kann zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtiges Handeln mit Folgen - Wer am Arbeitsplatz Daten löscht, riskiert den Job

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Daten löschen kostet Arbeitsplatz!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Löschung von Daten auf Firmen PC kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Datenlöschung im Arbeitsverhältnis

  • weka.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Datenlöschung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenlöschung im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenlöschung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Daten rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Daten vom Firmen PC kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von Unternehmensdaten durch Mitarbeiter

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Account-Managers gerechtfertigt.

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Darf der Chef meine Emails lesen?

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Löschung kundenbezogener Daten kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unbefugte Datenlöschung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei eigenmächtiger Datenlöschung wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Löschung tätigkeitsbezogener Daten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Löschung von Daten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10
    Da die Parteien dies im vorliegenden Fall nicht beachtet, sondern nur auf die §§ 47 Abs. 2, 5-7, 48 Abs. 5 und 51 BAT verwiesen haben, kommt ebenso wie im Falle einer unklaren Bezugnahme ( BAG Urteil vom 05. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339-345 ) statt dieser Sonderregelung das Gesetz unverändert zur Anwendung.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96) .

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) .

  • LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines

    Das Löschen betrieblicher Dateien auf einem betrieblichen Server/Rechner stellt ein Verhalten dar, das grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14, Juris; LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10, ZD 2014, 377 sowie bei Juris).
  • LAG Hamburg, 17.11.2022 - 3 Sa 17/22

    Außerordentliche Kündigung - Löschung betrieblicher Daten und Emails - Rückgabe

    So betraf die Entscheidung des Hessischen LAG vom 5. August 2013 (Az. 7 Sa 1060/10) eine dem dortigen Kläger vorgeworfene Datenlöschung, mit der Daten über die Kundenbeziehungen der Beklagten, mit denen der Kläger während des Arbeitsverhältnisses arbeitete, gelöscht wurden: Adressen, Termine, Kundenkontakte.
  • LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenlöschung

    Ein solches Verhalten ist grundsätzlich als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB geeignet (s. nur Hessisches LAG vom 05.08.2013, 7 Sa 1060/10; Ebert, Datenlöschung und Datenvernichtung durch Arbeitnehmer, ArbRB 2014, 378ff.).

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht oder diese in einer Weise löscht, dass sie nur mit erheblichem Aufwand wieder herzustellen sind, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (s. nur Hessisches LAG vom 05.08.2013, aaO., Ebert, ArbRB 2014, aaO.).

  • ArbG Hamburg, 27.01.2022 - 4 Ca 356/20

    Umgang mit betrieblichen elektronischen Dateien - Herausgabe-, Löschungs-,

    (2) Das mutwillige Löschen wichtiger betrieblicher Daten kommt als wichtiger Grund an sich in Betracht (LAG Baden-Württemberg 17.09.2020 - 17 Sa 8/20; LAG Hessen 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 17.05.2017 - 3 Ga 6/17

    Einstweilige Verfügung gegen Einsichtnahme in den E-Mail-Account des

    Das Gericht folgt in dieser Beurteilung der-soweit ersichtlich - bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung und einer deutlichen Tendenz auch in der Literatur (vgl. die bekiagtenseits zutreffend zitierten LAG Berlin-Brandenburg vom 16.2.2011 und LAG Niedersachsen vom 31.5.2010, vgl. aber auch VGH Kassel vom 19.5.2009, 6 A.2672/08.Z, LAG Hessen vom 5.8.2013, 7 Sa 1060/10, Plath, BDSG, 2. Aufl., § 32 Rn. 98 ff.).
  • ArbG Suhl, 20.12.2023 - 6 Ca 54/23

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung - Schadensersatz - Verstoß

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96).

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378).".

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 6 Sa 265 öD/20

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Unterlagen, Vernichtung

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf dienstliche Unterlagen nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62 zur Datenlöschung; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff und LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20 - Rn. 51).
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