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   LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20   

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https://dejure.org/2020,32110
LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20 (https://dejure.org/2020,32110)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.08.2020 - 18 Sa 463/20 (https://dejure.org/2020,32110)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. August 2020 - 18 Sa 463/20 (https://dejure.org/2020,32110)
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  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - AP Nr. 114 zu § 77 BetrVG 1972, Rz. 15; BAG Urteil vom 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - NZA 2018, 803, Rz. 24 ).
  • BAG, 15.10.2013 - 1 AZR 544/12

    Zuschuss zum Anpassungsgeld bei der RAG Deutsche Steinkohle AG -Berücksichtigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Da Sozialpläne objektiv auszulegen sind, kann der subjektive Regelungswille der Betriebsparteien nur berücksichtigt werden, soweit er in der betreffenden Regelung erkennbaren Ausdruck gefunden hat ( BAG Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 ABR 49/14 - NZA 2017, 135, Rz. 15; BAG Urteil vom 5. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - NZA 2014, 1048, Rz. 23 ).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Die Betriebsparteien sind jedoch weitgehend - insbesondere bei Abschluss eines Sozialplans außer der Einigungsstelle - bei der Gestaltung frei, ob, in welchem Umfang und wie sie die von ihnen prognostizierten wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen oder abmildern ( BAG Urteil vom 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - NZA 2015, 365, Rz. 23, Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 29. Aufl., §§ 112, 112a Rz. 122, 135, 139 ).
  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Da Sozialpläne objektiv auszulegen sind, kann der subjektive Regelungswille der Betriebsparteien nur berücksichtigt werden, soweit er in der betreffenden Regelung erkennbaren Ausdruck gefunden hat ( BAG Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 ABR 49/14 - NZA 2017, 135, Rz. 15; BAG Urteil vom 5. Oktober 2013 - 1 AZR 544/12 - NZA 2014, 1048, Rz. 23 ).
  • BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 960/06

    Kürzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Schließlich kann das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2007 ( - 1 AZR 960/06 - NZA 2008, 232, Rz. 19 ) nicht gegen die Berücksichtigung von Leistungen nach der BV Bonus bei der Berechnung der Abfindung herangezogen werden.
  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17

    Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - AP Nr. 114 zu § 77 BetrVG 1972, Rz. 15; BAG Urteil vom 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - NZA 2018, 803, Rz. 24 ).
  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 406/13

    Auslegung eines Sozialplans - Treueprämie

    Auszug aus LAG Hessen, 05.08.2020 - 18 Sa 463/20
    Die Boni für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zu der geplanten Werksschließung sind jedoch in der BV Bonus vereinbart worden, nicht im SP (vgl. auch: BAG Urteil vom 9. Dezember 2014 - 1 AZR 406/13 - NZA 2015, 557, Rz. 18 ).
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