Rechtsprechung
   LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12254
LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11 (https://dejure.org/2011,12254)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.10.2011 - 8 Sa 194/11 (https://dejure.org/2011,12254)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 8 Sa 194/11 (https://dejure.org/2011,12254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 159 SGB 6, § 275c SGB 6, § 157 BGB, § 313 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrentenberechnung nach außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Störung der Geschäftsgrundlage durch außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zahlungsklage bei zumutbarem Festhalten an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenberechnung nach außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Störung der Geschäftsgrundlage durch außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; unbegründete Zahlungsklage bei zumutbarem Festhalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Die vorliegende Pensionsordnung enthalte nicht wie in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) eine Präambel, die "dem ausgeschiedenen Mitarbeiter die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ermöglichen" sollte und in der zudem folgendes geregelt war: "Bei der Ermittlung der Höhe der betrieblichen Versorgungsleistungen war die Beitragsbemessungsgrenze aus der Sozialversicherung einzubeziehen, um dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf bei Lohn- und Gehaltsteilen oberhalb und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rechnung zu tragen." Eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei auch deshalb nicht gegeben, weil die vorliegende Pensionsordnung nicht wie im vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08) einen Leistungsvorbehalt enthalte.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Das ist dann der Fall, wenn eine Bestimmung fehlt, die erforderlich ist, um den zugrundeliegenden "Regelungsplan" der Parteien zu verwirklichen, (vgl. BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 zu II 2 der Gründe - DB 2009, 2162; zur Problematik: Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 2. Auflage 1969 S. 286; Esser Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung 1970 S. 176; Staudinger/Roth a. a. O. § 157 Rz 15 mit weiteren Nachweisen).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB VI zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Die Pensionsordnung enthalte eine gespaltene Rentenformel im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteile vom 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 238/68

    Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Die Vereinbarung der Parteien muss einen offengebliebenen Punkt enthalten, den die Parteien abschließend zu regeln unterlassen haben und dessen Ergänzung zwingend und selbstverständlich geboten ist, um einen offenbaren Widerspruch zwischen den tatsächlich entstandenen Lage und dem vertraglich Vereinbarten zu beseitigen (BGH v. 10.07.1969 - III ZR 238/68 - DB 1969, 2033).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Die Parteien können vom Gericht nicht auf eine von mehreren möglichen Problemlösungen festgelegt werden (BGH v. 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - DB 2002, 1463 - Staudinger/Roth Rz 43).
  • BGH, 03.02.1984 - V ZR 191/82

    "Roggenklausel"; Anpassung des Erbbauzinses; Anknüpfung an Wert einer bestimmten

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Dass eine andere Regelung den Belangen der Vertragsparteien oder einer von ihnen besser entsprechen würde, rechtfertigt für sich allein keine ergänzende Auslegung, genauso wenig, wie harte oder unangemessene Folgen eines Vertrages (vgl. BGH v. 03.02.1984 - V ZR 194/82 BB 1984, 694).
  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Damit ist die Vollendung des 60. Lebensjahres eine vorgezogene "feste Altersgrenze" im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVG (vgl. BAG vom 12. November 1987 - 3 AZR 606/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).
  • LAG Hessen, 14.03.2007 - 8 Sa 906/06

    Zur Berechnung der Betriebsrente nach der Pensionsordnung der Allgemeinen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11
    Anders als in dem Fall, der dem Urteil der Kammer vom 14. März 2007 (8 Sa 906/06) zu Grunde lag verweist die PO 88 nicht auf § 159 SGB 6 oder sonst auf Berechnungsvorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2011 - 8 Sa 194/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2011 - 8 Sa 194/11 - teilweise aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - 2 Ca 380/10 - stattgegeben hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht