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   LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16   

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LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16 (https://dejure.org/2017,20172)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16 (https://dejure.org/2017,20172)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. März 2017 - 16 TaBV 176/16 (https://dejure.org/2017,20172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-hessen.de

    LED-Bildschirm für den Arbeitgeber, Papier für den Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von LED-Bildschirmen zur Information der Belegschaft

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Anspruch des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von LED-Bildschirmen zur Information der Belegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2016 - 23 BV 671/15

    Einzelfallentscheidung Anspruch Betriebsrat Zuverfügungstellung von Informations-

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. April 2016 - 23 BV 671/15 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. April 2016 - 23 BV 671/15- abzuändern.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16
    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 20. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 15.17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16
    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 20. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 15.17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 20. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 15.17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 103/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16
    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).
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