Rechtsprechung
   LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53158
LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19 (https://dejure.org/2019,53158)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.08.2019 - 8 Ta 172/19 (https://dejure.org/2019,53158)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. August 2019 - 8 Ta 172/19 (https://dejure.org/2019,53158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 750 Abs. 1
    Festsetzung eines Zwangsmittels zur Durchsetzung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Vollstreckbarkeit einer Weiterbeschäftigung zu bisherigen Bedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Soweit das Gericht davon Gebrauch gemacht hat, sind diese Unterlagen deshalb als Teil des vollstreckbaren Titels zu betrachten und können zur Auslegung herangezogen werden (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917 ff.).

    Aufgabe des Vollstreckungsverfahrens ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin die Verpflichtung besteht und ob das Urteil zu Recht ergangen ist (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917 ff.).

  • LAG Hessen, 17.10.2013 - 12 Ta 300/13

    Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Zwangsgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Das hat zur Folge, dass alle Umstände, die schon vor Urteilserlass eingetreten, im Erkenntnisverfahren vorgetragen und vom Gericht im Rahmen der Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch gewürdigt worden sind bzw. von der Schuldnerin hätten vorgebracht werden können, im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens unbeachtlich sind (HessLAG 17. Oktober 2013 - 12 Ta 300/13 - nv. juris mwN.; HessLAG 22. Januar 2014 - 12 Ta 366/13 - nv.).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 20/11

    Aufschiebende Wirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Festsetzung des Zwangsmittels gemäß § 888 ZPO hatte bereits aufschiebende Wirkung (vgl. BGH 17. August 2011 - I ZB 20/11 - MDR 2011, 1593 f.).
  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 12 Ta 366/13

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung einer Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Das hat zur Folge, dass alle Umstände, die schon vor Urteilserlass eingetreten, im Erkenntnisverfahren vorgetragen und vom Gericht im Rahmen der Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch gewürdigt worden sind bzw. von der Schuldnerin hätten vorgebracht werden können, im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens unbeachtlich sind (HessLAG 17. Oktober 2013 - 12 Ta 300/13 - nv. juris mwN.; HessLAG 22. Januar 2014 - 12 Ta 366/13 - nv.).
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Dafür reicht es aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - NZA 2015, 1053 ff. mwN; vgl. auch HessLAG 25. Juni 2013 - 12 Ta 418/12 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2010 - 8 Ta 197/10

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach Ausspruch einer weiteren

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Nachträglich entstandene Einwendungen gegen den durch das erstinstanzliche Urteil festgestellten Anspruch können nur mit der Berufung oder im Wege der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO geltend gemacht werden (LAG Rheinland-Pfalz 1. September 2010 - 8 Ta 197/10 - nv. juris).
  • LAG Hessen, 25.06.2013 - 12 Ta 418/12

    Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs aufgrund eines Titels -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.08.2019 - 8 Ta 172/19
    Dafür reicht es aus, wenn sich aus dem Titel das Berufsbild, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, ergibt oder diesem zu entnehmen ist, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll (BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - NZA 2015, 1053 ff. mwN; vgl. auch HessLAG 25. Juni 2013 - 12 Ta 418/12 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht