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   LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16   

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https://dejure.org/2016,54148
LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16 (https://dejure.org/2016,54148)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16 (https://dejure.org/2016,54148)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 9 TaBVGa 201/16 (https://dejure.org/2016,54148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 85 Abs. 2 ArbGG, § 935 BGB, § 940 BGB, § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 85 Abs. 2 ArbGG, § 935 BGB, § 940 BGB, § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG
    Die sofortige Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds im Wege einer einstweiligen Verfügung setzt über den groben Verstoß iSd. § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hinaus einen Sachverhalt voraus, der dem Arbeitgeber, dem Betriebsratsgremium und/oder der Belegschaft ...

  • IWW

    § 23 Abs. 1 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, 940 ZPO, § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 940 ZPO, § 83 Abs. 1 ArbGG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 92 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 85 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilbeschlussverfahren; Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Untersagung der Amtsausübung durch ein Mitgleid des Betriebsrats im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hessen, 23.02.2017 - 9 TaBV 140/16
    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Gegen diese Entscheidung hat der Beteiligte zu 5. Beschwerde eingelegt, die derzeit beim Hessischen Landesarbeitsgericht unter Aktenzeichen 9 TaBV 140/16 geführt wird.

    Mit dem am 2. Juni 2016 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung haben die Arbeitgeberinnen begehrt, dem Beteiligten zu 5. die Ausübung seines Betriebsratsamtes bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausschlussverfahrens - Aktenzeichen 9 TaBV 140/16 - zu untersagen.

    dem Beteiligten zu 5. im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, sein Betriebsratsamt bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen ihn vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht unter Aktenzeichen 9 TaBV 140/16 laufenden Ausschlussverfahrens auszuüben.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2016, 14 BVGa 391/16, abzuändern und dem Beteiligten zu 5. im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, sein Betriebsratsamt bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen ihn vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 TaBV 140/16 laufenden Ausschlussverfahrens auszuüben.

  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats ; Grober Verstoß gegen gesetzliche

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Im Rahmen der Bewertung eines den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds rechtfertigenden groben Verstoßes gegen gesetzliche Pflichten muss für das zukünftig zu erwartende Verhalten eine deutliche negative Zukunftsprognose bestehen (Hess. LAG, Beschluss vom 11. Dezember 2008 -9 TaBV 141/08, nach juris).

    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12, nach juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11. Dez. 2008 -9 TaBV 141/08, nach juris).

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.02.2016 - 24 BV 183/15

    Ausschluss aus Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Auf ein von den Beteiligten zu 1. und zu 2. und der ehemaligen Beteiligten zu 3. (nachfolgend Arbeitgeberinnen) am 10. März 2015 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingeleitetes Beschlussverfahren, dem sich der Betriebsrat mit Schriftsatz vom 11. Mai 2015 angeschlossen hat, hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit am 16. Februar 2016 verkündeten Beschluss - Aktenzeichen 24 BV 183/15 (Bl. 37-55 d.A.) - nach Beweisaufnahme den Beteiligten zu 5. aus dem Betriebsrat ausgeschlossen.

    Allein durch den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2016 - Aktenzeichen 24 BV 183/15 - ist eine fortwirkende Beeinträchtigung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberinnen nicht anzunehmen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2014 - 3 TaBVGa 5/14

    Vergleich von Arbeitsbedingungen mit einem Konzentrationslager durch

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass das Untätigbleiben über eine gewisse Zeitspanne zur sog. Selbstwiderlegung der erforderlichen Dringlichkeit und damit zur Verneinung der Eilbedürftigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung führen kann (Hess. LAG, Beschluss vom 7. Januar 2010 - 9 TaBV 104/09, n.v.; Hess. LAG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 9 TaBVGa 116/10, nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 3 TaBVGa 5/14, nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 10 TaBVGa 146/14

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Soll eine Gestaltungsentscheidung schon vor deren späterer Rechtskraft eine Rechtsänderung herbeiführen, bedarf es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 6 ABR 15/82, nach juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 7 TaBVGa 4/15, nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14, nach juris).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Grundsätzlich ist eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen keine erneute Verletzungshandlung zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 31/12, nach juris; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 -1 ABR 77/10, nach juris).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11
    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Dabei beschränkt sich die Wiederholungsgefahr nicht auf die identische Verletzungsform, sondern umfasst alle im Kern gleichgelagerten Verletzungsformen (BAG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 AZR 611/11, nach juris).
  • BAG, 27.01.1983 - 6 ABR 15/82

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Soll eine Gestaltungsentscheidung schon vor deren späterer Rechtskraft eine Rechtsänderung herbeiführen, bedarf es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 6 ABR 15/82, nach juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 7 TaBVGa 4/15, nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14, nach juris).
  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsrat - Amtsenthebung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Dies gilt auch für die Verlautbarung getroffener Beschlüsse gegenüber dem Arbeitgeber, denn der Vorsitzende des Betriebsrats und nicht dessen Mitglied ist Vertreter in der Erklärung (BAG, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78, nach juris).
  • LAG Nürnberg, 25.02.2016 - 7 TaBVGa 4/15

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16
    Soll eine Gestaltungsentscheidung schon vor deren späterer Rechtskraft eine Rechtsänderung herbeiführen, bedarf es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (vgl. BAG, Beschluss vom 27. Januar 1983 - 6 ABR 15/82, nach juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 7 TaBVGa 4/15, nach juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 10 TaBVGa 146/14, nach juris).
  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10

    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des

  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Streikaufruf im Intranet

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
  • LAG Hessen, 04.05.2000 - 12 TaBV 100/99

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hessen, 23.02.2017 - 9 TaBV 140/16

    Unbegründete Anträge der Arbeitgeberin und des Betriebsrats auf Ausschluss eines

    Die Beschwerdekammer hat bereits in dem von den Arbeitgeberinnen angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren ( Hess. LAG Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 9 TaBVGa 201/16 - Rn. 36, ) darauf abgestellt, dass dem Beteiligten zu 5. ein Hinwegsetzen über den vom Gremium gebildeten Willen durch eigenmächtige Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Einleitung hiervon nicht gedeckter gerichtlicher Verfahren oder durch Verlautbarung tatsächlich nicht gefasster Beschlüsse nicht mehr möglich sein dürfte.
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