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   LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13   

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https://dejure.org/2015,48800
LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13 (https://dejure.org/2015,48800)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.11.2015 - 14 Sa 364/13 (https://dejure.org/2015,48800)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. November 2015 - 14 Sa 364/13 (https://dejure.org/2015,48800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 1 KSchG, § 102 BetrVG
    Eine Abmahnung, die Vorwürfe enthält, die im Kern und hinsichtlich der Art und Schwere der Pflichtverletzung zutreffen, erfüllt die kündigungsrechtliche Warnfunktion auch dann, wenn sie tatsächlich Unrichtigkeiten enthält, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • hensche.de

    Abmahnung, Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BetrVG § 102
    Arbeitszeitverletzung; Abmahnung; Betriebsanhörung Kündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 ; BetrVG § 102
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen wiederholten Verstoßes gegen die Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abmahnung muss zur Erfüllung von Warnfunktion hinreichend konkret sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 565/98

    Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Verlassen eines

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    (aa) Kündigungsrechtlich entscheidend an einer Abmahnung ist ihre Warnfunktion, die den Arbeitnehmer vor einer Überraschungskündigung schützen soll; zugleich wird mit ihr klargestellt, welchen Tatbestand der Arbeitgeber als vertragsverstoß wertet und dass dieser Tatbestand für ihn ausreichendes Gewicht hat, um seine Erfüllung zum Anlass für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen ( LAG Köln 5. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877 ).

    Das LAG Köln ( 5. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877 ) bejaht dies.

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in Zukunft belastend auswirken (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - NZA RR 2007, 521; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; BAG 10. Juni 2010 -2 AZR 541/09 - § 626 BGB 202 Nr. 32; LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2015 - 11 Sa 2288/14 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2015 - 3 Sa 707/14 - Juris).

    Das kann dann der Fall sein, wenn davon ausgegangen werden muss, der Arbeitnehmer werde auch künftig und auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise seinen Arbeitsvertrag verletzen oder sonst von einer fortwirkenden Belastung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden muss ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - a. a. O.; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2015 - 3 Sa 707/14 - a. a.O. ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2015 - 3 Sa 707/14

    Unzulässigkeit der Berufung - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in Zukunft belastend auswirken (BAG 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - NZA RR 2007, 521; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - NZA 2007, 922; BAG 10. Juni 2010 -2 AZR 541/09 - § 626 BGB 202 Nr. 32; LAG Berlin-Brandenburg 14. April 2015 - 11 Sa 2288/14 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2015 - 3 Sa 707/14 - Juris).

    Das kann dann der Fall sein, wenn davon ausgegangen werden muss, der Arbeitnehmer werde auch künftig und auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise seinen Arbeitsvertrag verletzen oder sonst von einer fortwirkenden Belastung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden muss ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - a. a. O.; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2015 - 3 Sa 707/14 - a. a.O. ).

  • BAG, 26.09.1989 - 3 AZR 375/89

    Berufungsverfahren: erneute Zeugenvernehmung - Ermessen des Berufungsgerichts

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    (aa) Eine solche erneute Vernehmung ist unter anderem geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz beurteilt oder die protokollierte Aussage anders versteht oder ihr ein anderes Gewicht beimessen will ( BAG 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP ZPO § 198 Nr. 3; BGH 8. September 1997 - II ZR 55/96 - NJW 1998, 384 ).

    Geht es demgegenüber nur darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist oder nicht, kann der zweitinstanzliche Richter prinzipiell die Aussage anders beurteilen, als die erste Instanz, ohne den Zeugen nochmals hören zu müssen ( BAG 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 389 ZPO; BGH 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris ).

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Geht es demgegenüber nur darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist oder nicht, kann der zweitinstanzliche Richter prinzipiell die Aussage anders beurteilen, als die erste Instanz, ohne den Zeugen nochmals hören zu müssen ( BAG 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 389 ZPO; BGH 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris ).

    Hier kann sich eine Pflicht zur Wiederholung der Zeugenvernehmung in der Regel nur aus Zweifeln darüber ergeben, ob die Aussage der Zeugen vollständig und präzise genug protokolliert worden ist ( BGH 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - a. a. O. ).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Das kann dann der Fall sein, wenn davon ausgegangen werden muss, der Arbeitnehmer werde auch künftig und auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise seinen Arbeitsvertrag verletzen oder sonst von einer fortwirkenden Belastung des Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden muss ( BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - a. a. O.; BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz 26. März 2015 - 3 Sa 707/14 - a. a.O. ).

    Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor, und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu Vertragsstörungen kommen ( BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - a. a. O. ).

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Vorliegen eines

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann dagegen unterbleiben, wenn sich das Rechtsmittelgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, noch das Erinnerungsvermögen, noch die Wahrheitsliebe, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit einer Zeugenaussage betreffen ( BHG 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90 - NJW 1991, 3285; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris ).

    Geht es demgegenüber nur darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist oder nicht, kann der zweitinstanzliche Richter prinzipiell die Aussage anders beurteilen, als die erste Instanz, ohne den Zeugen nochmals hören zu müssen ( BAG 26. September 1989 - 3 AZR 375/89 - AP Nr. 3 zu § 389 ZPO; BGH 8. Januar 1985 - VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341; BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris ).

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2012 - 12 Sa 697/12

    Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten; Negativprognose nach

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Nach Auffassung der Kammer ist betreffend die Warnfunktion und damit auch betreffend die Frage der Begründung einer negativen Prognose bei ungerechtfertigten Abmahnungen zu unterscheiden: Hat der Arbeitnehmer den abgemahnten Pflichtverstoß nicht begangen, kann die Abmahnung die Warnfunktion und damit auch eine Bedeutung für die Negativprognose nur sehr eingeschränkt in dem Maß erfüllen, wie dies bei antizipierten Abmahnungen der Fall ist ( vgl. hierzu etwas LAG Düsseldorf 15. August 2012 - 12 Sa 697/12 - Juris ).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Während des Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen formuliert, nur die sachlich gerechtfertigte Abmahnung könne die Warnfunktion erfüllen, dann aber auch, wenn sie aus formalen Gründen unwirksam sei, lässt es dies in der Entscheidung vom 23. Juni 2009 ( 2 AZR 283/08 - Juris ) ausdrücklich offen.
  • LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07

    Kündigung - Ankündigung des Arbeitnehmers - Abmahnung - Zukunftsprognose -

    Auszug aus LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
    Auch das LAG Nürnberg ( 16. Oktober 2007 - 7 Sa 233/07 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 14 ) geht davon aus, dass dann, wenn der Arbeitgeber bereits abgemahnt habe, der Arbeitnehmer sich in der Regel nicht mehr darauf berufen könne, die Kündigung sei ohne weitere Abmahnung unverhältnismäßig.
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • LAG Hessen, 20.05.2022 - 14 Sa 1216/21

    Erfolglose Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche Kündigung einer

    Hat der Arbeitnehmer den abgemahnten Pflichtverstoß nicht begangen, kann die Abmahnung die Warnfunktion und damit auch eine Bedeutung für die Negativprognose zwar nur in dem Maß erfüllen, wie dies bei antizipierten Abmahnungen der Fall ist ( vgl. hierzu etwas LAG Düsseldorf 15. August 2012 - 12 Sa 697/12 - Juris; LAG Hessen 6. November 2015 - 14 Sa 364/13 - Juris).
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