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   LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08   

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LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08 (https://dejure.org/2009,12620)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08 (https://dejure.org/2009,12620)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 4 TaBV 232/08 (https://dejure.org/2009,12620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Betriebsratsbeteiligung bei Umgruppierung - Firmenvergütungstarifvertrag des Federal Express

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei Umgruppierung; Unterrichtungspflicht der Arbeitgeberin bei Zuordnung von Tätigkeitsbezeichnungen zu neuen Tarifgruppen eines Vergütungstarifvertrages; Unzureichende Widerspruchserklärungen des Betriebsrats in Textform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Umgruppierung; Unterrichtungspflicht der Arbeitgeberin bei Zuordnung von Tätigkeitsbezeichnungen zu neuen Tarifgruppen eines Vergütungstarifvertrages; unzureichende Widerspruchserklärungen des Betriebsrats in Textform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Dementsprechend bindet die Einordnung von bestimmten Stellen in eine Vergütungsordnung die Betriebsparteien, selbst wenn die Anwendung der im Tarifvertrag vorgesehenen abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - BAGE 118/141, zu B II 2 b) .

    Durch die Überleitungsregelung sollte im Interesse einer möglichst reibungslosen Überführung in die neue Vergütungsordnung gerade vermieden werden, dass die Überleitung zu einer - potentiell eine Vielzahl von Stellen betreffenden - Überprüfung der Eingruppierungen auf individualvertraglicher Ebene und/oder im Rahmen der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG führt (vgl. zur Funktion derartiger tariflicher Zuordnungsregelungen BAG 03. Mai 2006 a. a. O., zu B II 2 c aa (2) (b)) .

    Der Betriebsrat ist bei der Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts daher auf eine Kontrolle der zutreffenden Umsetzung der Zuordnungsnorm und auf die Prüfung beschränkt, ob die betroffenen Arbeitnehmer die fraglichen Tätigkeiten tatsächlich ausüben (BAG 03. Mai 2006 a. a. O., zu B II 2 e) .

    Für eine Beteiligung des Betriebsrats ist kein Raum, soweit die Tarifvertragsparteien Eingruppierungsfragen selbst geregelt haben (BAG 03. Mai 2006 a. a. O., zu B II 2 c bb (1)) .

    Dies überschreitet die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien nicht (BAG 03. Mai 2006 a. a. O., zu B II 2 c bb (2)) .

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    a) Die Arbeitgeberin ist beteiligtenfähig (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127, zu B I 1 a) .

    b) Da die Beteiligten hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Umgruppierungen über den Eintritt der Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG streiten, besteht auch das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse für den auf die Feststellung dieser Rechtsfolge gerichteten Feststellungsantrag der Arbeitgeberin (vgl. BAG 09. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 11, zu B II 2 a; 10. März 2009 a. a. O., zu B I 1 c) .

    Ebenso haben die angerufenen Arbeitsgerichte aller drei Instanzen in diesen Verfahren ohne jegliche Problematisierung § 99 BetrVG angewendet, so beispielsweise in dem von den Beteiligten geführten Verfahren Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 19 BV 725/06 - = Hess. LAG - 4 TaBV 83/07 - = BAG - 1 ABR 93/07 -.

    Eine eigenhändige Unterzeichnung des Widerspruchs im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB ist danach nicht erforderlich (BAG 09. Dezember 2008 a. a. O., zu B III 3 b; 10. März 2009 a. a. O., zu B I 2 c) .

    In Betracht kommt etwa auch eine Datierung oder eine Grußformel am Textende (BAG 09. Dezember 2008 a. a. O., zu B III 3 b cc (2) (b) (aa); 10. März 2009 a. a. O., zu B I 2 c bb (3); MüKo-BGB-Einsele 5. Aufl. § 126 b Rn 6; Staudinger-Hertel BGB 13. Bearbeitung § 126 b Rn 31, 32; Palandt-Ellenberger BGB 68. Aufl. § 126 b Rn 5; JurisPK-BGB-Junker § 126 b Rn 36) .

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    b) Da die Beteiligten hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Umgruppierungen über den Eintritt der Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG streiten, besteht auch das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse für den auf die Feststellung dieser Rechtsfolge gerichteten Feststellungsantrag der Arbeitgeberin (vgl. BAG 09. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 11, zu B II 2 a; 10. März 2009 a. a. O., zu B I 1 c) .

    Eine eigenhändige Unterzeichnung des Widerspruchs im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB ist danach nicht erforderlich (BAG 09. Dezember 2008 a. a. O., zu B III 3 b; 10. März 2009 a. a. O., zu B I 2 c) .

    In Betracht kommt etwa auch eine Datierung oder eine Grußformel am Textende (BAG 09. Dezember 2008 a. a. O., zu B III 3 b cc (2) (b) (aa); 10. März 2009 a. a. O., zu B I 2 c bb (3); MüKo-BGB-Einsele 5. Aufl. § 126 b Rn 6; Staudinger-Hertel BGB 13. Bearbeitung § 126 b Rn 31, 32; Palandt-Ellenberger BGB 68. Aufl. § 126 b Rn 5; JurisPK-BGB-Junker § 126 b Rn 36) .

  • LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07

    Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Ebenso haben die angerufenen Arbeitsgerichte aller drei Instanzen in diesen Verfahren ohne jegliche Problematisierung § 99 BetrVG angewendet, so beispielsweise in dem von den Beteiligten geführten Verfahren Arbeitsgericht Frankfurt am Main - 19 BV 725/06 - = Hess. LAG - 4 TaBV 83/07 - = BAG - 1 ABR 93/07 -.

    Gemäß der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt entgegen der früher überwiegenden Ansicht (vgl. die Nachweise im Kammerbeschluss vom 18. September 2007 - 4 TaBV 83/07 - BeckRS 2008/53251, zu II 1 b) zur Erfüllung des Schriftlichkeitserfordernisses die Wahrung der Textform von § 126 b BGB.

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Die Beteiligten waren allerdings berechtigt, die gesetzliche Widerspruchsfrist von einer Woche einvernehmlich zu verlängern (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112/329, zu B II 2) .
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat daher so unterrichten, dass dieser in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der Widerspruchsgründe von § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegt (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113/109, zu B II 2 b bb (2); 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - BAGE 115/173, zu B II 2 b aa (1)) .
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 42/93
    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Er kann dagegen nicht geltend machen, die betroffenen Arbeitnehmer seien bereits nach der alten Vergütungsordnung falsch eingruppiert gewesen (BAG 18. Januar 1994 - 1 ABR 42/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1, zu B II 2 b cc) .
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat daher so unterrichten, dass dieser in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der Widerspruchsgründe von § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegt (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113/109, zu B II 2 b bb (2); 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - BAGE 115/173, zu B II 2 b aa (1)) .
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Die Annahme einer rein deklaratorischen Verweisung auf § 99 BetrVG steht zwar in einem gewissen Widerspruch zu der Auslegungsregel, dass regelmäßig nicht anzunehmen ist, dass Tarifvertragsparteien Überflüssiges regeln wollen (BAG 16. November 2000 - 6 AZR 338/99 - AP BAT § 15 Nr. 44, zu 1) .
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08
    Vielmehr kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die nachträgliche Einholung einer Zustimmung zu dieser Maßnahme verlangen (vgl. etwa BAG 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14, zu B I; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126, zu B II 2 a) , was der Betriebsrat bezüglich der verfahrensgegenständlichen Umgruppierungen auch getan hat.
  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 711/05

    Tariflicher Sonn- und Feiertagszuschlag

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2009 - 4 TaBV 232/08 - teilweise aufgehoben, soweit die Zustimmung des Betriebsrats nicht bezogen auf die Umgruppierungen der Arbeitnehmer L und R als erteilt gilt.
  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Der Tarifvertrag enthält keine Anhaltspunkte, dass die Tarifvertragsparteien eine Einigungsstelle im Sinne von § 76 Abs. 5 BetrVG zur Beilegung von Streitigkeiten vorsehen wollten ( vgl. Hess. LAG 07. Juli 2009 - 4 TaBV 232/08 - Rn 50 zitiert nach Juris).

    cc) Im Übrigen hat die 4. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts ( 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08 - Rn 51 ff, zitiert nach juris ) zur Auslegung der Tarifnorm folgendes ausgeführt: "Weiter belegen die Entstehungsgeschichte und die bisherige Tarifübung, dass es sich bei der Regelung von § 2 Nr. 2 Satz 3 VTV lediglich um eine deklaratorische Verweisung auf § 99 BetrVG handeln sollte.

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 166/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Der Tarifvertrag enthält keine Anhaltspunkte, dass die Tarifvertragsparteien eine Einigungsstelle im Sinne von § 76 Abs. 5 BetrVG zur Beilegung von Streitigkeiten vorsehen wollten ( vgl. Hess. LAG 07. Juli 2009 - 4 TaBV 232/08 - Rn 50 zitiert nach Juris).

    cc) Im Übrigen hat die 4. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts ( 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08 - Rn 51 ff, zitiert nach juris ) zur Auslegung der Tarifnorm folgendes ausgeführt: "Weiter belegen die Entstehungsgeschichte und die bisherige Tarifübung, dass es sich bei der Regelung von § 2 Nr. 2 Satz 3 VTV lediglich um eine deklaratorische Verweisung auf § 99 BetrVG handeln sollte.

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    Der Tarifvertrag enthält keine Anhaltspunkte, dass die Tarifvertragsparteien eine Einigungsstelle im Sinne von § 76 Abs. 5 BetrVG zur Beilegung von Streitigkeiten vorsehen wollten (vgl. Hess. LAG 07. Juli 2009 - 4 TaBV 232/08 - Rn 50 zitiert nach Juris).

    cc) Im Übrigen hat die 4. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts (07.07.2009 - 4 TaBV 232/08 - Rn 51 ff, zitiert nach juris) zur Auslegung der Tarifnorm folgendes ausgeführt: "Weiter belegen die Entstehungsgeschichte und die bisherige Tarifübung, dass es sich bei der Regelung von § 2 Nr. 2 Satz 3 VTV lediglich um eine deklaratorische Verweisung auf § 99 BetrVG handeln sollte.

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