Rechtsprechung
LAG Hessen, 07.10.2010 - 9 TaBV 86/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsbefugnis der Gewerkschaft einer Tarifgemeinschaft; Unwirksamkeit eines Tarifvertrags; Festlegung von Wahlterminen als Sollvorgaben; Regelung der örtlichen Zuständigkeit nach § 82 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 18; ArbGG § 82
Antragsbefugnis der Gewerkschaft einer Tarifgemeinschaft; Unwirksamkeit eines Tarifvertrags; Festlegung von Wahlterminen als Sollvorgaben; Regelung der örtlichen Zuständigkeit nach § 82 ArbGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 04.03.2010 - 21 BV 620/09
- LAG Hessen, 07.10.2010 - 9 TaBV 86/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05
Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 07.10.2010 - 9 TaBV 86/10
Dies ist ein einheitliches Tarifwerk, eine geschlossene Einheit, bei der die Tarifvertragsparteien einer Seite bei der Ausübung von Rechten und der Erfüllung von Pflichten aus dem schuldrechtlichen Teil des Tarifvertrages in der Weise aneinander gebunden sind, dass sie im Verhältnis zur Gegenseite eine Einheit darstellen (BAG Urteil vom 8. Nov. 2006 - 4 AZR 590/05 - EzA § 5 TVG Nr. 14).Es handelt sich nicht um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag, bei dem mehrere selbstständige Tarifverträge lediglich in einer Urkunde zusammengefasst sind und bei dem die Tarifvertragsparteien selbstständig berechtigt und verpflichtet und bleiben deshalb in der Lage, unabhängig voneinander den Tarifvertrag zu kündigen (BAG Urteil vom 8. Nov. 2006 - 4 AZR 590/05 - EzA § 5 TVG Nr. 14).
- LAG Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 3 SHa 2/09
Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren bei Filialbetrieben - …
- BAG, 24.01.2001 - 4 ABR 16/00
Rechtsfragen des Zuordnungstarifvertrages
Auszug aus LAG Hessen, 07.10.2010 - 9 TaBV 86/10
Ist die vereinbarte Bestimmung des Geltungsbereichs nicht ausreichend, ist der gemäß § 3 BetrVG abgeschlossene Tarifvertrag unwirksam (BAG Beschluss vom 24. Jan. 2001 - 4 ABR 16/00 - Juris). - BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03
Einheitstarifvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 07.10.2010 - 9 TaBV 86/10
In einem gegen die Gegenpartei geführten Prozess über die Geltung eines Einheitstarifvertrags sind die Vertragsparteien der einen Seite notwendige Streitgenossen im Sinne des § 62 Abs. 1, 1. Alt. ZPO (BAG Urteil vom 29. Juni 2004 - 1 AZR 143/03 - mit weiteren Nachw.), weil die erstrebte Entscheidung die Rechtsverhältnisse aller Streitgenossen in gleicher Weise gestaltet.
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 163/10
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - …
2010 - 9 TaBV 86/10 - zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 4 ABN 26/11).2010 - 9 TaBV 86/10 - ein gemeinsames Leitungssystem bezüglich der Gemeinschaftsbetriebe der Beteiligten zu 8) und 11).
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 164/10
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - …
2010 - 9 TaBV 86/10 - zurückgewiesen (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 4 ABN 26/11).2010 - 9 TaBV 86/10 - ein gemeinsames Leitungssystem bezüglich der Gemeinschaftsbetriebe der Beteiligten zu 10) und 13).