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   LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11   

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https://dejure.org/2011,75247
LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11 (https://dejure.org/2011,75247)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.12.2011 - 2 Sa 851/11 (https://dejure.org/2011,75247)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 2 Sa 851/11 (https://dejure.org/2011,75247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 AGG, § 22 AGG, § 81 SGB IX, § 15 AGG, § 22 AGG

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 7 AGG, § 82 SGB IX, § 22 AGG, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 81 Abs. 2 SGB IX, § 15 Abs. 2 AGG, §§ 15 Abs. 4 AGG, 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 Abs. 4 AGG, § 61 b Abs. 1 ArbGG, § 15 AGG, § 82 S. 2 SGB IX, § 82 S. 3 SGB IX, § 15 Abs. 2 S. 2 AGG, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2
    Ansprüche eines schwerbehinderten Bewerbers um eine Stelle wegen Benachteiligung durch Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11
    Grundsätzlich ist die Verletzung der Pflicht zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch eine Tatsache, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lässt (vgl. BAG vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08, AP Nr. 1 zu § 82 SGB IX; BAG vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07, AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX).

    Der Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ist eine Benachteiligung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (vgl. BAG vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 16. September 2008 a.a.O.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11
    Grundsätzlich ist die Verletzung der Pflicht zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch eine Tatsache, die eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lässt (vgl. BAG vom 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08, AP Nr. 1 zu § 82 SGB IX; BAG vom 16. September 2008 - 9 AZR 791/07, AP Nr. 15 zu § 81 SGB IX).

    Der Ausschluss aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ist eine Benachteiligung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung steht (vgl. BAG vom 21. Juli 2009 a.a.O. und vom 16. September 2008 a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 14.09.2005 - 2 Sa 279/05

    Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11
    Anerkannt ist, dass als "schwerbehinderter Beschäftigter" im Sinne dieser Vorschrift auch schwerbehinderte Bewerber um einen Arbeitsplatz anzusehen sind (vgl. Sächsisches LAG vom 14. September 2005 - 2 Sa 279/05, LAGE § 81 SGB IX Nr. 6).
  • LAG Köln, 29.01.2009 - 7 Sa 980/08

    Stellenbewerbung; Vorstellungsgespräch; Diskriminierung behinderter Menschen;

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.2011 - 2 Sa 851/11
    Allerdings kann der öffentliche Arbeitgeber einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 82 SGB IX auch dann noch rückgängig machen, wenn er, durch den abgelehnten Bewerber auf die Verletzung von § 82 SGB IX hingewiesen, ihn in einem noch laufenden Bewerbungsverfahren die Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch gibt und damit den Anforderungen des § 82 SGB IX in der weitestgehenden Form des Schadensersatzrechts, der Naturalrestitution genügt (vgl. LAG Köln vom 29. Januar 2009 , PersV 2010, 278, dokumentiert in juris).
  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2011 - 2 Sa 851/11 - aufgehoben.
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