Rechtsprechung
LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 I BEEG, § 16 I 1 BEEG
Die in § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG für das Elternzeitverlangen gegenüber dem Arbeitgeber gebotene Schriftlichkeit ist kein gesetzliches Schriftformerfordernis im Sinne der §§ 125, 126 Abs. 1 BGB. Sie kann auch durch ein Telefax gewahrt werden. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung der für das Elternzeitverlangen gegenüber dem Arbeitgeber gebotenen Schriftlichkeit durch ein Telefax
- hensche.de
Schriftformerfordernis, Elternzeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEEG § 18 I; BEEG § 16 I 1
Kündigung; Elternzeit; Elternzeitverlangen; Schriftform - rechtsportal.de
BEEG § 18 I; BEEG § 16 I 1
Anforderungen an die Form eines Elternzeitverlangens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Elternzeitantrag: Schriftform notwendig?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beanspruchung von Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber durch Telefax möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beanspruchung von Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber durch Telefax möglich
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 10 Ca 8834/13
- LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
- BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
- ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2017 - 10 Ca 8834/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07
Kündigung während der Elternzeit
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Der Einwand der mangelnden Schriftform des Elternzeitverlangens ist dem Beklagten nicht als rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - [...]) verwehrt.Es kann davon ausgegangen werden, dass das schriftliche Verlangen der Elternzeit Wirksamkeitsvoraussetzung für deren Inanspruchnahme ist (etwa BAG Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - [...];… KR-Bader, § 18 BEEG Rz. 22 a;… Bader u.a./Nungeßer KSchR § 13 KSchG Rz. 89 b).
Nach dem Tatbestand des Urteils des BAG vom 26. Juni 2008 (- 2 AZR 23/07 - [...]) hatte die Klägerin gar keinen schriftlichen Antrag gestellt, so dass es dort auf die Abgrenzung: Schriftform - gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB nicht ankam und dies auch nicht problematisiert wurde.
Am Beginn einer Elternzeit sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 23/07 - [...]) vielfältige Fallgestaltungen denkbar.
- BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 379/90
Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz - Außerordentliche Kündigung aus …
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Es besteht im Rahmen dieses Ermessens allerdings dann eine Pflicht zur erneuten Vernehmung, wenn das Berufungsgericht die Aussage anders bewerten will als die erste Instanz und hierfür Faktoren im Vordergrund stehen, die die Glaubwürdigkeit und deren Beurteilung - wie die Urteilsfähigkeit des Zeugen, sein Erinnerungsvermögen und seine Wahrheitsliebe - betreffen und wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BAG Urteil vom 20. Dez. 1990-2 AZR 379/90 - [...]). - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92
Überzeugungsbildung des Tatrichters
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Ausreichend, aber auch erforderlich ist dabei ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH Urteil vom 14. Dez. 1993 - IV ZR 221/92 - NJW-RR 1994, 567 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] ).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
Außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung - Beweiswürdigung
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfällt dann, wenn die Beweiswürdigung der ersten Instanz nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Mai 2012-11 Sa 50/12 - [...]). - BGH, 01.07.1999 - I ZR 181/96
Formwirksamkeit eines Versteigerungsauftrages
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Zu § 1 Satz 1 VerstV, wonach der Versteigerer nur aufgrund eines schriftlichen Vertrags versteigern darf, hat der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 1. Juli 1989 - I ZR 181/96 - [...]) entschieden, nicht jedes Gesetz, das die Form eines Rechtsgeschäfts regele, sei als Formvorschrift im Sinne des § 125 BGB einzuordnen. - LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 386/12
Mündlicher Antrag auf Elternzeit
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Im Urteil des LAG Hamm vom 25. Juli 2012 (- 3 Sa 386/12 - [...]), das ebenfalls Schriftform verlangt, gab es überhaupt kein schriftliches Elternzeitverlangen. - BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84
Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Der Bundesgerichtshof (BGH Urteil vom 24. April 1985 - VIII ZR 73/84 - [...]) hat zu § 1 b AbzG, wonach der Widerruf schriftlich zu erfolgen hat, entschieden, das Widerrufsrecht bezwecke allein den Schutz des Abzahlungskäufers, schaffe Klarheit für den Verkäufer und diene Beweiszwecken. - BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Der Wortlaut ist die Grenze der Auslegung (BVerfG Beschluss vom 25. Jan. 2011 - 1 BvR 918/10 - BVerfGE 128, 193). - BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04
Teilzeitarbeit neben Elternzeit
Auszug aus LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14
Auch nach dem Tatbestand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2004 (- 9 AZR 21/04 - [...]) in welchem das BAG ausführt, nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG sei eine gesetzliche Form, die Schriftform, vorgeschrieben, ging es lediglich um die Auslegung einer schriftlichen Erklärung.
- BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
Elternzeitverlangen - Schriftform
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Januar 2015 - 9 Sa 1079/14 - aufgehoben.