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   LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20   

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https://dejure.org/2021,5689
LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20 (https://dejure.org/2021,5689)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20 (https://dejure.org/2021,5689)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 16 TaBV 185/20 (https://dejure.org/2021,5689)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Zugangszeiten zum Werksgelände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 138 Abs. 4 ZPO ; § 29, 33, 87 Abs. 1, 129 BetrVG

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 23 Abs. 1 ; ArbGG § 87 Abs. 1
    Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Zugangszeiten zum Werksgelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats: auch im Hinblick auf Betriebsöffnungszeiten?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratssitzung per Video nur nach Beschluss

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 5/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Die Beweisbedürftigkeit der zwischen den Betriebsparteien umstrittenen Beschlussfassung entfällt nicht bereits, wenn der Betriebsrat eine Sitzungsniederschrift über die Betriebsratssitzung vorlegt, aus der die Beschlussfassung ersichtlich ist (Bundesarbeitsgericht 30. September 2014 -1 ABR 5/13- Rn. 31-33).

    Auch auf der Grundlage des gehaltenen Tatsachenvortrags ist der Arbeitgeber in der Lage konkret anzugeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (Bundesarbeitsgericht 30. September 2014 -1 ABR 5/13- Rn. 32).

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Die einem Rechtsanwalt erteilte Verfahrensvollmacht umfasst auch die Berechtigung zur Einlegung von Rechtsmitteln, § 80 Abs. 2, § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 81 ZPO (Bundesarbeitsgericht 6. November 2013 -7 ABR 84/11- Rn. 21; 6. Dezember 2006 -7 ABR 62/05- Rn. 12).

    Unabhängig hiervon hätte es nach § 89 Abs. 1 ZPO einen vollmachtlosen Vertreter einstweilen zur Prozessführung zulassen müssen (Bundesarbeitsgericht 6. November 2013 -7 ABR 84/11- Rn. 53).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Ein danach zulässiges Bestreiten des Arbeitgebers führt nach § 83 Abs. 1 ArbGG zur Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats aufzuklären (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 11, BAGE 128, 92; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Dieser muss dann konkret angeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 19; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 109, 61).
  • LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16

    Einzelne Betriebsratsmitglieder haben keine betriebsverfassungsrechtliche

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Weigert sich die Betriebsratsvorsitzende, den Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, müssen dies ¼ der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragen, § 29 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (siehe dazu: Hess.LAG 31. Juli 2017 - 16 TaBV 221/16 ).
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Ein danach zulässiges Bestreiten des Arbeitgebers führt nach § 83 Abs. 1 ArbGG zur Verpflichtung des Arbeitsgerichts, die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats aufzuklären (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 11, BAGE 128, 92; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Diese unterfällt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Bundesarbeitsgericht 21. Juli 2009 -1 ABR 42/08- Rn. 23).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers -

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Im Übrigen liegt jedenfalls eine Heilung vor, da der Betriebsrat beschlussfähig war und die Anwesenden einstimmig beschlossen haben, über den Tagesordnungspunkt zu beraten und abzustimmen (Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 -7 ABR 46/16- OS. 2).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Dieser muss dann konkret angeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 19; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 109, 61).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20
    Die einem Rechtsanwalt erteilte Verfahrensvollmacht umfasst auch die Berechtigung zur Einlegung von Rechtsmitteln, § 80 Abs. 2, § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 81 ZPO (Bundesarbeitsgericht 6. November 2013 -7 ABR 84/11- Rn. 21; 6. Dezember 2006 -7 ABR 62/05- Rn. 12).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesamtbetriebsvereinbarung,

    Konkrete Unwirksamkeitsgründe bezüglich der Beschlussfassung wurden von den weiteren Beteiligten im Folgenden nicht mehr aufgezeigt, so dass von deren Wirksamkeit auszugehen war (vgl. LAG Hessen vom 8.2.2021, 16 TaBV 185/20).
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