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   LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19   

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https://dejure.org/2020,23509
LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19 (https://dejure.org/2020,23509)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19 (https://dejure.org/2020,23509)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 16 TaBV 184/19 (https://dejure.org/2020,23509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    § 37 Absatz 6 BetrVG ; § 40 Absatz 1 BetrVG
    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277).

    Er hat darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).

    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, aaO).

    Das macht jedoch die Darlegung, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 14-17; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).

    Zwar gehören Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht zum unverzichtbaren Grundwissen der einzelnen Betriebsratsmitglieder (Bundesarbeitsgericht 18. Januar 2012 -7 ABR 73/10- Rn. 28).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277).

    Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Betriebsrats ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 12).

    Er hat darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).

    Das macht jedoch die Darlegung, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 14-17; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 15 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 25, BAGE 140, 277).

    Er hat darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).

    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, aaO).

  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 185/19

    Umfang der Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Schulungskosten der

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Die Antragstellerin zu 2 benötigt das erforderliche Wissen in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Analyseteams, während der Antragsteller zu 2 des Verfahrens 16 TaBV 185/19 es in seiner Eigenschaft als Mitglied des Arbeitsschutzausschusses benötigt.
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Zwar kann die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Inhalt einer derartigen Grundlagenschulung sein (Bundesarbeitsgericht 15. Mai 1986 -6 ABR 74/83- Rn. 11 ff.).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 124/74 - zu II 3 der Gründe mwN).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Das macht jedoch die Darlegung, weshalb das zu der Schulung entsandte Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Kenntnisse benötigt, damit das Gremium des Betriebsrats seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann, nicht entbehrlich (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 14-17; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 11; 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27, BAGE 140, 277).
  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung des Betriebsratsmitglieds von der Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen (BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 10).
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07
    Auszug aus LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 184/19
    Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24).
  • LAG Hessen, 08.06.2020 - 16 TaBV 185/19

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Der Antragsteller zu 2 benötigt das erforderliche Wissen in seiner Eigenschaft als Mitglied des Arbeitsschutzausschusses, während die Antragstellerin zu 2 des Verfahrens 16 TaBV 184/19 es in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Analyseteams benötigt.
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2020 - 25 BV 446/20
    Es liegt jedoch keine Grundschulung, sondern ein Vertiefungsseminar vor, wenn ein Thema, das an sich zum Grundlagenwissen gehört, vertieft behandelt und umfassend zum Gegenstand einer Schulungsveranstaltung gemacht wird (Hessisches Landesarbeitsgericht B. Juni 2020 - 16 TaBV 184/19 - Rn. 44 mwN).
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