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   LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21   

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LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21 (https://dejure.org/2022,27847)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21 (https://dejure.org/2022,27847)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. August 2022 - 16 TaBV 191/21 (https://dejure.org/2022,27847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ausspruch von Kündigungen ohne Betriebsratsanhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 23 Absatz 3 BetrVG ; § 102 Absatz 1 BetrVG
    Es kann eine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers nach § 23 Absatz 3 BetrVG darstellen, wenn er Kündigungen ohne vorherige Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Absatz 1 BetrVG ausspricht.

  • rechtsportal.de

    § 23 Absatz 3 BetrVG ; § 102 Absatz 1 BetrVG
    Rechte des Betriebsrats bei Kündigung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Unterlassene Betriebsratsanhörung vor Kündigungen kann grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 19.07.2002 - 10 TaBV 42/02

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anhörung des Betriebsrates beim Abschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Juli 2002 -10 TaBV 42/02- liege kein grober Verstoß, der einen Unterlassungsanspruch begründen könne, vor.

    Soweit das LAG Hamm (19. Juli 2002 -10 TaBV 42/02- Rn. 40) eine Anhörungspflicht des Betriebsrats verneint, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien bereits vorher auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Abwicklungsvertrag vollständig geeinigt haben und der Arbeitgeber gleichzeitig eine Kündigung ausspricht, ist die Entscheidung durch den entgegenstehenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juni 2005 (1 ABR 35/04-Rn. 18 ff) überholt.

    Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts war die vom LAG Hamm (19. Juli 2002 -10 TaBV 42/02- Rn. 41) - damals - noch als "höchstrichterlich nicht geklärt" bezeichnete Frage zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gegenüber dem Mitarbeiter A Ende Februar 2019 seit langem geklärt.

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 15).

    Die bloße Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür hingegen nicht (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12- Rn. 15; 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 15).

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Der Annahme eines groben Verstoßes kann entgegenstehen, dass der Arbeitgeber seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (BAG 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 28, BAGE 133, 75).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Auch wenn dessen Rechtsbeistand im Rahmen von Aufhebungsverhandlungen darum gebeten hatte, eine Kündigung auszusprechen, um aus einer Aufhebungs- eine Abwicklungsvereinbarung zu machen, war vor dem Ausspruch dieser "gewünschten" Kündigung eine Betriebsratsanhörung erforderlich (Bundesarbeitsgericht 28. Juni 2005 -1 ABR 25/04 -Rn. 22).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Mit dieser Vorschrift soll der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten angehalten werden (BAG 12. März 2019 - 1 ABR 42/17- Rn. 72).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Der Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden, wobei die Höchstgrenze des § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG zu beachten ist (Bundesarbeitsgericht 24. April 2007 -1 ABR 47/06- Rn. 24).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche

    Auszug aus LAG Hessen, 08.08.2022 - 16 TaBV 191/21
    Die bloße Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür hingegen nicht (BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12- Rn. 15; 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 15).
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