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   LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09   

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https://dejure.org/2010,21506
LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09 (https://dejure.org/2010,21506)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09 (https://dejure.org/2010,21506)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. September 2010 - 3 Sa 2008/09 (https://dejure.org/2010,21506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 626 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, Art 1 GG, Art 2 Abs 1 GG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung - Ultima-Ratio-Prinzip - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Druckkündigung der stellvertretende Leiterin einer Aus- und Weiterbildungsstätte bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen; Ausschluss der Prozessbeschäftigung bei Annahme einer Änderungskündung unter Vorbehalt und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverhältnismäßige außerordentliche Druckkündigung der stellvertretende Leiterin einer Aus- und Weiterbildungsstätte bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu geänderten Bedingungen; Ausschluss der Prozessbeschäftigung bei Annahme einer Änderungskündung unter Vorbehalt und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Der Arbeitgeber kann Angebot und Kündigung miteinander verbinden, indem er ohne vorherige Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer sofort eine Änderungskündigung ausspricht ( BAG 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969 ).

    Nur für den Fall, dass der Arbeitnehmer bei der Ablehnung des Änderungsangebotes unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er unter gar keinen Umständen - auch nicht unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung - bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten, kann der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aussprechen ( BAG 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O. unter II. 4. c) ee) der Gründe ).

    Stellt die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb sieht, gegenüber einer Beendigungskündigung aber die einzige Alternative da, so hat er sie dem Arbeitnehmer regelmäßig anzubieten, ohne dass es Sache des Arbeitgebers wäre, sich über die Zumutbarkeit der neuen Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer Gedanken zu machen ( BAG 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O., unter II. 4. b der Gründe ).

    Dies gilt insbesondere auch bei Gehaltseinbußen wegen einer nur in Teilzeit zur Verfügung stehenden Alternativstelle ( BAG 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O., unter II. 4. b der Gründe ).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    ( ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - AP Nr. 85 zu § 1 KSchG 1969 ).

    Hierbei können altersbedingte Leistungsdefizite, Beeinträchtigungen durch Krankheit, aber auch betriebliche Umstände eine Rolle spielen ( BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 a.a.O., unter I. 2. e der Gründe ).

    Es ist dann insbesondere auch darzulegen, welche betrieblichen Beeinträchtigungen durch die konkret darzulegende Fehler verursacht werden und dass es sich insoweit nicht lediglich um Fehler handelt, die trotz einer gewissen Häufigkeit angesichts der konkreten Umstände der Arbeitsleistung vom Arbeitgeber hinzunehmen sind ( BAG 17.01.2008 - 2 AZR 536/06 - a.a.O., unter I. 2. e der Gründe ).

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers keinen Erfolg haben, die Belegschaft also beispielsweise ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer verweigert, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein ( BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - a.a.O.; BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung; Hess. LAG 08.12.2009 - 1 Sa 394/09 - Juris ).

    Dabei ist jedoch auch Voraussetzung der Kündigung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die drohenden Schäden abzuwenden ( BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 - a.a.O.; BAG 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - NZA 1987, 21 ff .).

    Die betriebsbedingte Druckkündigung muss das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel sein, um Schäden abzuwenden ( BAG 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - a. a.O.; BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 - a.a.O. ).

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Teilt der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Personalrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, dann ist die Anhörung ordnungsgemäß, weil eine nur bei objektiver Würdigung unvollständige Mitteilung der Kündigungsgründe nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt ( BAG 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - AP Nr. 140 zu § 102 BetrVG 1972 ).

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinaus gehen ( BAG 13.05.2004, a.a.O., unter II. 4. a der Gründe ).

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung, kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in Betracht, wobei das bloße Verlangen Dritter, einen bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen, nicht ohne weiteres geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen ( BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - AP Nr. 13 zu § 626 BGB Druckkündigung ).

    Nur dann, wenn diese Versuche des Arbeitgebers keinen Erfolg haben, die Belegschaft also beispielsweise ernsthaft die Zusammenarbeit mit dem betroffenen Arbeitnehmer verweigert, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein ( BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - a.a.O.; BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 - AP Nr. 12 zu § 626 BGB Druckkündigung; Hess. LAG 08.12.2009 - 1 Sa 394/09 - Juris ).

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Dabei ist jedoch auch Voraussetzung der Kündigung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die drohenden Schäden abzuwenden ( BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 - a.a.O.; BAG 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - NZA 1987, 21 ff .).

    Die betriebsbedingte Druckkündigung muss das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel sein, um Schäden abzuwenden ( BAG 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - a. a.O.; BAG 04.10.1990 - 2 AZR 201/90 - a.a.O. ).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Dies entspricht nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hess. LAG 15.06.1977 - 10 SA 110/77 - NJW 1987, 445 f.; LAG München 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; KR/Rost, 9. Auflage, § 2 KSchG Rz. 158 h; APS/ Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz. 232; HaKo- KSchG/Pfeiffer, 3. Auflage § 2 KSchG Rz. 61 ).
  • LAG München, 31.07.1986 - 7 Sa 23/86

    Änderungskündigung ; Geänderte Arbeitsbedingungen; Kündigungsfrist;

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Dies entspricht nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hess. LAG 15.06.1977 - 10 SA 110/77 - NJW 1987, 445 f.; LAG München 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; KR/Rost, 9. Auflage, § 2 KSchG Rz. 158 h; APS/ Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz. 232; HaKo- KSchG/Pfeiffer, 3. Auflage § 2 KSchG Rz. 61 ).
  • OLG Hamm, 05.06.1986 - 4 U 55/86

    Anspruch eines Leasing-Gebers auf Zahlung von Mehrwertsteuer für nach einer

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    Dies entspricht nahezu einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur ( BAG 18.01.1990 - 2 AZR 183/89 - AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969; Hess. LAG 15.06.1977 - 10 SA 110/77 - NJW 1987, 445 f.; LAG München 31.07.1986 - 7 Sa 23/86 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 34; KR/Rost, 9. Auflage, § 2 KSchG Rz. 158 h; APS/ Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz. 232; HaKo- KSchG/Pfeiffer, 3. Auflage § 2 KSchG Rz. 61 ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
    98 a) Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nach einem obsiegendem Urteil im Kündigungsschutzverfahren auf der Grundlage der Rechtsprechung des BAG vom 27. Februar 1985 ( GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ) ein Weiterbeschäftigungsanspruch dann zu, wenn der Kündigungsschutzklage stattgegeben wurde.
  • LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09

    Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • ArbG Magdeburg, 25.01.2012 - 3 Ca 1917/11

    Druckkündigung - Weigerung der Belegschaft zur Zusammenarbeit aufgrund der

    Die betriebsbedingte Druckkündigung muss das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel sein, um Schäden abzuwenden (Hess. LAG 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09 zitiert über Juris).
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