Rechtsprechung
LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 98 Abs. 6 ArbGG n.F., § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 287 Abs. 2 ZPO
Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines Beschlussverfahrens zur Überprüfung der Wirksamkeit der AVE 2008 vor dem LAG Berlin-Brandenburg - 1 BVAVE 5001/14. In dem auszusetzenden Urteilsverfahren müssen keine Bedenken gegen die ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzen eines schon vor dem 16. August anhängigen Verfahrens wegen eines Beschlussverfahrens zur Überprüfung der Wirksamkeit der AVE 2008 vor dem LAG Berlin-Brandenburg - 1 BVAVE 5001/14. In dem auszusetzenden Urteilsverfahren müssen keine Bedenken gegen die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung wegen AVE-Beschlussverfahren; Bruttolohnschätzung
- rechtsportal.de
VTV-Bau
Berechnung der Beiträge für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bei Schwarzarbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 04.12.2012 - 1 Ca 1412/11
- LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 631/13
- LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1377/14
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 08.10.2014 - 18 Sa 1377/14
Bruttoschätzung
Das Verfahren über diese Ansprüche in einer Gesamthöhe von 7.248,80 EUR ist gem. § 145 ZPO von dem Ausgangsverfahren mit dem Az. 18 Sa 631/13 abgetrennt worden.Die Rechnungen des D betreffen den Zeitraum von März bis Mai 2007, die übrigen Rechnungen sind Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits vor der Abtrennung mit dem Az. 18 Sa 631/13.
In dem Verfahren mit dem Az. 18 Sa 631/13 über die nicht abgetrennten Ansprüche in einer Gesamthöhe von 58.162,06 EUR für die Zeitspanne von Februar 2008 bis Februar 2009 ist am 08. Oktober 2014 durch die Kammer ein Aussetzungsbeschluss verkündet worden, welcher auf § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit 16. August 2014 maßgeblichen Fassung beruht.
- LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14
Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der …
Auf die Rechtsbeziehungen des Klägers findet das Gesetz keine unmittelbare Anwendung, dieser ist keine gesetzliche Versicherung, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (vgl. Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 1038/13 -zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 806/14; Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 631/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 810/14; Hess. LAG Urteil vom 24. Oktober 2014 / 10 Sa 816/14 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 807/14).Eine Hochrechnung aus vorgefundenen Werklöhnen auf ein hypothetisches Bruttoarbeitsentgelt birgt dagegen die Gefahr, dass ein Bruttoarbeitsentgelt zugrunde gelegt wird, welches über dem Mindestlohn liegt (Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 1038/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter /10 AZR 806/14; Hess. LAG Urteil vom 08. Oktober 2014 / 18 Sa 631/13 / zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen, Revision eingelegt unter / 10 AZR 810/14 ).