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   LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17   

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LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17 (https://dejure.org/2018,18687)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17 (https://dejure.org/2018,18687)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. März 2018 - 10 Sa 1236/17 (https://dejure.org/2018,18687)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV-Bau, § ... 204 Abs. 2 Satz 1, § 213 BGB, § 8 HwO, § 7 SokaSiG, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV-Bau, § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV-Bau, § 204 Abs. 2 S. 1 BGB, § 213 BGB, § 8 HwO
    1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV ist in erster Linie darauf abzustellen, ob eine Leitung und Kontrolle durch eine in diesem Handwerkszweig besonders qualifizierte Person, z.B. Meister oder Geselle, vorhanden ist. Auf ...

  • IWW

    Abschn. V Nr. 32 VTV, Abschn. II VTV, Abschn. VII Nr. 6 VTV, § ... 204 Abs. 2 Satz 1 BGB, Abschnitt VII Nr. 6 VTV, Abschnitt V Nr. 32 VTV, Abschn. VII VTV, § 8 Abs. 2 HwO, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 Buchstabe b ArbGG, § 7 Abs. 5 bis 9 SokaSiG, §§ 18 Abs. 2, 22 des VTV, § 1 Abs. 2 VTV, Abschn. V VTV, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, Abschnitt II VTV, § 8 Abs. 1 HwO, § 8 Abs. 1 Satz 1 HwO, § 8 HwO, § 8 Abs. 2 2. Halbsatz HwO, §§ 7a HwO, §§ 7a, 7b, 8 HwO, §§ 7a ff. HwO, Abschnitt VII Nr. 6 2. Halbsatz VTV, § 41 StVO, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 213 BGB, § 203 ff. BGB, § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 167 ZPO, § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 4 TVG, Art. 100 GG, §§ 91 Abs. 1, 269 Abs. 3 Satz 2, 344 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme eines Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf Parkplätzen und in Tiefgaragen ausführenden Unternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Allerdings ist § 213 BGB im vorliegenden Fall anwendbar, da das SokaSiG bestimmungsgemäß an die Stelle der sich als unwirksam herausgestellten AVE treten sollte (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ).

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Allerdings ist § 213 BGB im vorliegenden Fall anwendbar, da das SokaSiG bestimmungsgemäß an die Stelle der sich als unwirksam herausgestellten AVE treten sollte (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ).

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

  • LAG Hessen, 28.11.2014 - 10 Sa 1405/13
    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Mit Urteil vom 28. November 2014 - 10 Sa 1405/13 - hat das Hessische Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision zugunsten des Klägers zugelassen.

    Es hat dazu im Wesentlichen ausgeführt, es sei von einem Malerbetrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV auszugehen; hierzu schließe es sich den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts in der Sache 10 Sa 1405/13 an.

    Die in dem Vorverfahren - 10 Sa 1405/13 - geäußerte Rechtsansicht, wonach bei der Abgrenzung i.R.v. § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV einer inhaltlich beschränkten Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 2 HwO eine besondere Bedeutung zukomme und wonach eine Unterscheidung zwischen Markierungsarbeiten in Tiefgaragen und Parkhäusern einerseits und im sonstigen öffentlichen Straßenverkehrsraum andererseits zu treffen sei, gibt die Kammer auf.

    Soweit die Ansprüche ursprünglich Gegenstand des Verfahrens 8 Ca 1099/12 bzw. in der Berufungsinstanz 10 Sa 1405/13 anhängig waren, ist zusätzlich die Regelung des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB zu beachten.

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Der Anwendungsbereich des § 213 BGB ist dabei weiter als der prozessuale Anspruch im Sinne des Prozessrechts (vgl. BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 34, NJW 2015, 1608) .

    Voraussetzung für die Anwendung von § 213 BGB ist, dass es sich um einen anderen Anspruch gegen denselben Schuldner handelt, dass der Anspruch auf demselben Grund beruht und dass es sich um einen Fall handelt, in dem das Gesetz von vornherein dem Gläubiger mehrere Ansprüche zur Wahl stellt oder es ihm ermöglicht, in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses von einem zum anderen Anspruch überzugehen (vgl. BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 32, NJW 2015, 1608) .

    Es reicht dabei aus, dass die Ansprüche auf demselben Interesse beruhen und im Verhältnis alternativer Konkurrenz zueinanderstehen (vgl. BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 32, NJW 2015, 1608; Palandt/Ellenberger 76. Aufl. § 213 Rn. 3) .

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Die Frage der Beschwer, wenn sich der Kläger in der Berufungsinstanz auf einen neuen Streitgegenstand stützt, stellt sich im vorliegenden Fall nicht (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - n.rkr, Juris) .

    Denn es liegt insoweit eine Änderung des Streitgegenstands vor (vgl. näher Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - n.rkr.; Hess. LAG 9. November 2017 - 10 Sa 505/17 - n.rkr.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 21. September 2017 - 21 Sa 1694/16) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, Juris) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 13, Juris) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Nicht erforderlich ist, dass sie jede Einzelheit der behaupteten Tätigkeiten vorträgt (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, Juris) .

    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substantiierten Bestreitens, weil die Sozialkasse außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 415/13 - Rn. 20, Juris) .

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Die Tarifvertragsparteien haben grundsätzlich das gesamte Bauausbau- und Nebengewerbe erfassen wollen (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 22, AP Nr. 334 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Erst wenn eine eindeutige Zuordnung der überwiegend ausgeübten Arbeiten nicht möglich ist, kann auf die zusätzlichen Abgrenzungskriterien zurückgegriffen werden (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 22, NZA 2011, 424; BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 29, AP Nr. 334 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Alternativ reichte regelmäßig die Feststellung aus, dass die zusätzlich ausgeführten Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt wurden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann dieses Gewerkes (z.B. Meister) erfolgte (vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 16 NZA 2007, 448; BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 321/05 - Rn. 22, NZA 2006, 332; Bau; zusammenfassend BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 21, NZA 2011, 424) .

    Erst wenn eine eindeutige Zuordnung der überwiegend ausgeübten Arbeiten nicht möglich ist, kann auf die zusätzlichen Abgrenzungskriterien zurückgegriffen werden (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 351/09 - Rn. 22, NZA 2011, 424; BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 29, AP Nr. 334 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit Fahrbahnmarkierungen als baulich angesehen, da es sich jedenfalls um Arbeiten handele, die nach Herkommen und Üblichkeit dem Baugewerbe zugeordnet würden und der Erstellung eines Bauwerks dienten (vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .

    Fahrbahnmarkierungsarbeiten gehören damit auch zu den Maler- und Lackiererarbeiten (vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Biedermann/Möller BRTV 8. Aufl. § 1 Stichwort: Fahrbahnmarkierung) .

  • BAG, 14.09.1988 - 4 AZR 307/88

    Flachdachabdichtung als Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich des

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

  • BAG, 27.11.1963 - 4 AZR 286/62

    Sozialtarife des Baugewerbes - Fachlicher Geltungsbereich - Baugewerblicher

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 10 Sa 127/19

    Zu den Straßenbauarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32 VTV-Bau zählen auch

    Unabhängig von der Frage, ob die Markierungsarbeiten durch einen Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks erbracht werden, greift jedenfalls die in § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 6 VTV vorgesehene Rückausnahme für solche Betreibe, die überwiegend bauliche Leistungen der in § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Art erbringen (Anschluss an Hess. LAG 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Juris).

    Erst wenn die entsprechenden Markierungen aufgetragen wurden, ist das Bauwerk, wie vom Bauherrn gewünscht, fertig gestellt (vgl. Hess. LAG 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Rn. 39 , Juris; Hess. LAG 17. November 2006 - 10 Sa 2020/05 - n.v.) .

    Soweit die Kammer in der Entscheidung von 2014 (vgl. Hess. LAG 28. November 2014 - 10 Sa 1405/13 - Rn. 44 ff., Juris) noch etwas anderes vertreten hat - dort ging es indes insbesondere um Markierungsarbeiten in Parkhäusern und auf Parkplätzen -, hat sie diese Ansicht 2018 aufgegeben (Hess. LAG 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Rn. 39 , Juris) .

    § 4 Nr. 16 erwähnt das Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und Einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksystemen (Hess. LAG 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Rn. 55 , Juris) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 125/18

    Zulässigkeit eines zweigliedrigen Streitgegenstandes

    Dies folgt aus § 213 BGB (vgl. hierzu auch zB Hessisches Landesarbeitsgericht 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Juris-Rn. 66).

    § 213 BGB ist auf die im VTV geregelte Ausschlussfrist, die über § 7 SoKaSiG kraft Gesetzes gilt, jedenfalls entsprechend anwendbar (Hessisches Landesarbeitsgericht 9. März 2018 - 10 Sa 1236/17 - Rn. 72; ferner 2. Juni 2017 - 10 SA 907/16 - Rn. 205ff. mit näherer Begründung).

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