Rechtsprechung
LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 48 Abs 1 Nr 1 ArbGG, § 48 Abs 1a ArbGG, § 17a Abs 2 GVG, § 17a Abs 3 GVG, § 12 ZPO
Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines Außendienstmitarbeiters - Judicialis
ZPO § 12; ; ZPO § 17; ; ZPO § 29; ; ZPO § 35; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ArbGG § 48 Abs. 1a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außendienstmitarbeiter; Gerichtsstand; Erfüllungsort; Arbeitsort; Verweisungsbeschluss
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verweisung eines Rechtsstreites eines nach eigener Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagenden Außendienstangestellten an ein anderes Gericht; Begriff des Erfüllungsortes; Erfordernis einer Begründung an den Kläger bei einer Unzuständigkeitserklärung durch das ...
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 22.04.2008 - 5 Ca 96/08
- ArbG Düsseldorf, 23.05.2008 - 12 Ca 2481/08
- LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für Zahlungsklage eines …
Handelt es sich um einen Streit über die örtliche Zuständigkeit innerhalb des beschrittenen Rechtswegs, ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 36 Abs. 2 ZPO das Landesarbeitsgericht zuständig, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört (BAG Beschl. v. 07.02.2014 - 10 AS 3/14; Hessisches LAG Beschl. v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08).Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; BGH Beschl. v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199 ; Hessisches LAG Beschl. v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08).
- LAG Hessen, 26.08.2008 - 4 Ta 308/08
Gerichtsstand bei häuslichen Home-Office - Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss
Dies kann auch für Verweisungsbeschlüsse gelten, die den vom Gesetzgeber mit der Einführung von § 48 Abs. 1 a ArbGG verfolgten Regelungszweck nicht berücksichtigen (Hess. LAG 09. Juni 2008 - 1 SHa 1/08 - Juris, zu A II 2 b). - LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 21 SHa 462/15
Örtliche Zuständigkeit für Beschlussverfahren um Übergangs- und Restmandat des …
Zur Vermeidung eines Verfahrensstillstandes ist die Vorlage im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei oder im Beschlussverfahren ohne Antrag einer der Beteiligten von Amts wegen zulässig (…vgl. LAG Bremen vom 09.10.2014 - 1 SHa 4/14 - Rn. 26 zitiert nach juris; Hessisches LAG vom 09.06.2008 - 1 SHa 1/08 - Rn. 2 zitiert nach juris, jeweils m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 8 SHa 3/12
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
In Ansehung der Evidenz der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Koblenz nach Maßgabe des § 48 Abs. 1 a S. 2 ArbGG erweist sich der Verweisungsbeschluss als offensichtlich rechtswidrig und ist für das Arbeitsgericht Köln, an das verwiesen worden ist, nicht bindend (vgl. auch LAG Hessen v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08).