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   LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21   

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LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21 (https://dejure.org/2022,37892)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21 (https://dejure.org/2022,37892)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 11 Sa 1432/21 (https://dejure.org/2022,37892)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2021 - 8 Ca 2019/21
    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2021 - 8 Ca 2019/21 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2021 - 8 Ca 2019/21 - teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Klage durch am 24. September 2021 verkündetes Urteil, 8 Ca 2019/21, im Klageantrag zu 1. stattgegeben und sie im Übrigen mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, der Klageantrag zu 2. sei wegen doppelter Rechtshängigkeit unzulässig und der Hilfsantrag zu 3. sei nicht zur Entscheidung angefallen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2021 - 8 Ca 2019/21 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    und im Wege der Anschlussberufung das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2021 - 8 Ca 2019/21 - hinsichtlich des Klageantrags zu 2. teilweise abzuändern und.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2021 - 8 Ca 2019/21 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Soweit den Interessen des Vertragspartners angemessen Rechnung getragen wird, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 34 mwN., NZA 2009, 434, 438).

    In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (BAG Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - aaO. mwN.).

    Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob die Vertragspartner mit Abschluss des Schulungsvertrages schon in einem Arbeitsverhältnis standen oder ob ein solches nach Abschluss der Schulung erst begründet werden soll (BAG Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn. 36, aaO.).

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Der rechtliche Grund besteht in der - mit Ausnahme der Kostenbeteiligung - wirksamen Schulungsvereinbarung (vgl. ausführlich BAG Urteil vom 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 33 ff., AP Nr. 46 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 306 Abs. 3 BGB kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB in Betracht (vgl. hierzu BAG 21. August 2012 - 3 AZR 698/10 - Rn. 46 aaO.; Palandt/Grüneberg § 306 Rn. 19).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Ob es sich aufgrund eines entsprechenden Willens der Vertragsparteien um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt, ist durch Ermittlung und Auslegung des - objektiv erkennbaren - Parteiwillens festzustellen (BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 18, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Dies gilt insbesondere für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben und daher dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit einräumen, die Rückzahlung der Darlehenssumme durch Betriebstreue zu vermeiden (vgl. BAG 25. Januar 2022 - 9 AZR 144/21 - Rn. 27 mwN., AP Nr. 52 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • LAG Hessen, 02.07.2020 - 11 Sa 875/19

    Rückforderung eines Darlehens im Zusammenhang mit einer Pilotenausbildung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    bb) Der Schulungsvertrag zwischen dem Kläger und der B und der zu diesem Schulungsvertrag zwischen den Parteien abgeschlossene Darlehensvertrag sind als einheitliches Rechtsgeschäft bzw. als einheitlicher Vertrag einer AGB-Kontrolle zu unterziehen (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2020 - 11 Sa 875/19 - Rn. 69 ff., juris).

    (dd) Die mit der Berufung hiergegen, bzw. gegen die Entscheidung der Berufungskammer vom 2. Juli 2020 - 11 Sa 875/19 - vorgebrachten Gründe rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.

  • BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 94/10

    Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Ein sog. "Einheitlichkeitswille" (BGH 30. März 2011 - VIII ZR 94/10 - Rn. 24, NJW 2011, 2874) liegt vor, wenn das eine Geschäft nicht ohne das andere gewollt ist, die möglicherweise äußerlich getrennten Rechtsgeschäfte also miteinander stehen und fallen sollen.

    Legen die Parteien ihre vertraglichen Absprachen in mehreren selbständigen Verträgen nieder, spricht dies gegen einen rechtlichen Zusammenhang, ohne den Willen, ein einheitliches Rechtsgeschäft zu begründen, auszuschließen (vgl. BGH 30. März 2011 - VIII ZR 94/10 - Rn. 24, aaO.).

  • BGH, 22.09.2016 - III ZR 427/15

    Amtspflichten eines Notars: Belehrungspflicht bei Beurkundung eines Vertrags über

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Ein einheitliches Rechtsgeschäft kann - bei einem dahingehenden Parteiwillen - auch in den Fällen vorliegen, in denen einzelne Rechtsgeschäfte in mehreren Urkunden niedergelegt sind und unterschiedlichen Geschäftstypen angehören (BGH 22. September 2016 - III ZR 427/15 - Rn. 18, NJW 2016, 3525).
  • BAG, 27.09.2006 - 5 AZB 33/06

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Vielmehr liegt eine Beschäftigung zur Berufsausbildung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG auch vor, wenn der Betreffende auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen Arbeit leistet und dies außerhalb der betrieblichen Berufsbildung erfolgt (BAG 27. September 2006 - 5 AZB 33/06 - Rn. 11, EzB Nr. 7 zu § 5 ArbGG).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten und damit der der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, weil sie im Allgemeinen von Vorschriften des dispositiven Gesetzesrechts abweichen oder ihr Regelungsgehalt - sofern sie nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wären - nach §§ 157, 242 BGB ermittelt werden könnte (vgl. BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 29 mwN., juris; 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - zu B I 5 a der Gründe mwN., AP Nr. 8 zu § 305 BGB).
  • BAG, 24.09.2002 - 5 AZB 12/02

    Umschulungsverhältnis - Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus LAG Hessen, 09.06.2022 - 11 Sa 1432/21
    Produktiv i.S.v. fremdnützig muss die Dienstleistung eines Flugschülers nicht sein (vgl. BAG 4. September 2002 - 5 AZB 12/02 - zu III 2 b) aa) der Gründe, aaO.).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZR 144/91

    Beurkundungserfordernis eines Treuhandvertrags, der mit dem

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 103/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Inhaltskontrolle -

  • BAG, 16.10.1974 - 5 AZR 575/73

    Ausbildungsbeihilfen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung -

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 66/08

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Verzugs

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 351/22

    Kostenbeteiligung des Flugschülers - Pilotenausbildung - Risiko einer wertlosen

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Juni 2022 - 11 Sa 1432/21 - aufgehoben.
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