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   LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09   

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https://dejure.org/2009,28547
LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09 (https://dejure.org/2009,28547)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09 (https://dejure.org/2009,28547)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 9 TaBV 13/09 (https://dejure.org/2009,28547)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).

    Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337) hat eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einrichtung eines Internetanschlusses für den Betriebsrat bei einem Sachverhalt verneint, der dem vorliegenden Fall gleicht.

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG für die Arbeitgeberin zuzulassen, weil die Entscheidung hinsichtlich der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat einen Zugang zum Internet verlangen kann, in entscheidungserheblicher Weise von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - abweicht.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - 9 TaBV 440/09
    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).

    Schließlich ist auch die von der Arbeitgeberin geäußerte Befürchtung, dass Mitglieder des Betriebsrats den Internetzugang so extensiv nutzen würden, dass sie ihre reguläre Arbeit vernachlässigten, was zusätzliche Kosten verursachen würde, eine reine Vermutung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Schließlich komme hinzu, dass nach der Entscheidung des BAG vom 16. Mai 2007 (- 7 ABR 45/06 -) selbst die Überlassung eines PCs ohne weiteres nicht zur "Normalausstattung" des Betriebsrates gerechnet werden könne.
  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. des BAG, etwa Beschluss vom 23. Aug. 2006 - 7 ABR 55/05 - NZA 2007, 337; Beschluss vom 1. Dez. 2004 - 7 ABR 18/04 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 12/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 5; Beschluss vom 3. Sept. 2003 - 7 ABR 8/03 - EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 6).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Die dem Betriebsrat nach §§ 80 Abs. 1, 87 ff, 92 ff, 106 ff BetrVG obliegenden umfangreichen Aufgaben lassen sich sachgerecht nur durch laufende und aktuelle Unterrichtung über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie insbesondere durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Handlungsspielräume lösen (LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Febr. 2009 - 12 TaBV 17/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 54/09; LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 54/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Die dem Betriebsrat nach §§ 80 Abs. 1, 87 ff, 92 ff, 106 ff BetrVG obliegenden umfangreichen Aufgaben lassen sich sachgerecht nur durch laufende und aktuelle Unterrichtung über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie insbesondere durch die daraus gewonnenen Erkenntnisse über mögliche Handlungsspielräume lösen (LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 18. Febr. 2009 - 12 TaBV 17/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 54/09; LAG Berlin-Brandenburg a. a. O.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09
    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
  • LAG Niedersachsen, 09.03.2007 - 3 TaBV 47/06

    Internetzugang ist sachliches Mittel der Informationstechnik i.S.d. § 40 Abs. 2

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

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