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   LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21   

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https://dejure.org/2021,48726
LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21 (https://dejure.org/2021,48726)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.07.2021 - 14 Sa 10/21 (https://dejure.org/2021,48726)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - 14 Sa 10/21 (https://dejure.org/2021,48726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Da beide Kündigungen vom 22. Januar 2020 jedenfalls nicht nur sozialwidrig -Feststellungen hierzu waren nicht veranlasst -, sondern auch wegen § 168 SGB IX i.V.m § 134 BGB nichtig sind, kann das Arbeitsverhältnis des Klägers auf Antrag der Beklagten nicht nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG aufgelöst werden (ebenso zu einer nach § 15 SchwbG iVm. § 134 BGB unwirksamen Kündigung BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 949/07 - Juris) .

    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - davon aus, dass ein Arbeitgeber nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung nur verlangen kann, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG beruht ( BAG 9. Oktober 1979 -6 AZR 1059/77- BAGE 32, 122; BAG 30. November 1989 -2 AZR 197/89- BAGE 63, 351; BAG 27. September 2001 -2 AZR 389/00- AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41; BAG 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03- AP BGB § 174 Nr. 18; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07- AP KSchG § 9 nF Nr. 55; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - Juris ).

    Lediglich in den Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen ( BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 949/07 - Juris ).

  • BAG, 21.05.2019 - 2 AZR 574/18

    Berufungsbegründung - neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    aa) Der Berufungsführer muss sich in seiner Berufungsbegründung dann nicht mit den Gründen der arbeitsgerichtlichen Entscheidung auseinandersetzen, wenn er seine Berufung ausschließlich auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel stützt (B AG 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18 - NZA 2019, 1446 ) .

    Er hat nicht nur die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zu bezeichnen, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 HS 1 ZPO, sondern grundsätzlich auch darzulegen, warum diese das angefochtene Urteil im Ergebnis infrage stellen sollen ( B AG 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18 - NZA 2019, 1446) .

    Die Entscheidungserheblichkeit braucht nur ausnahmsweise dann nicht gesondert dargetan zu werden, wenn sie sich unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil und den Ausführungen in der Berufungsbegründung ergibt ( B AG 21. Mai 2019 - 2 AZR 574/18 - NZA 2019, 1446; BGH 10. März 2015 -VIZB 28/14- BGHZ 204, 251 ).

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Vorliegen eines

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Da der Verdacht einer strafbaren Handlung gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund ist, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist, darf das Gericht die Kündigung nicht nach den Grundsätzen der Verdachtskündigung behandeln, wenn sich der Arbeitgeber im Prozess nicht zumindest vorsorglich auch auf diesen Tatbestand beruft (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris; KR-Fischermeier § 626 BGB Rz. 230) .

    Wie dargelegt, ist der Verdacht einer strafbaren Handlung gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, ein eigenständiger Kündigungsgrund, der im Tatvorwurf nicht zwangsläufig enthalten ist (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 222/90 - Juris; KR-Fischermeier § 626 BGB Rz. 230) .

  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Ein Verbrauch tritt insoweit nicht ein ( BAG 8, 11.2007 - 2 AZR 425/06 - Juris).

    Vielmehr muss der vom Integrationsamt festgestellte und seiner Entscheidung zu Grunde gelegte Sachverhalt den Kündigungsgrund bilden ( BAG 8. November 2007 - 2 AZR 425/06 - Juris ).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird eine Wiederholung der Betriebsratsanhörung nach längerem Zeitablauf zwischen Anhörung und Kündigungsausspruch nur dann erforderlich, wenn sich noch vor Ausspruch der Kündigung der Sachverhalt, auf den die Kündigung gestützt werden soll, wesentlich geändert hat ( BAG 20. Januar 2000-2 AZR 378/99-Juris; BAG 71 1. April 1981-7 AZR 1003/78 -BAGE 95, 190; BAG 18. Mai 1994 -2 AZR 626/93-AP BPersVG § 108 Nr. 3) .

    In der Zustimmung des Integrationsamts selbst liegt insoweit keine wesentliche Änderung des Kündigungssachverhalts ( BAG 20. Januar 2000- 2 AZR 378/99- Juris) .

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - davon aus, dass ein Arbeitgeber nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung nur verlangen kann, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG beruht ( BAG 9. Oktober 1979 -6 AZR 1059/77- BAGE 32, 122; BAG 30. November 1989 -2 AZR 197/89- BAGE 63, 351; BAG 27. September 2001 -2 AZR 389/00- AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41; BAG 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03- AP BGB § 174 Nr. 18; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07- AP KSchG § 9 nF Nr. 55; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - Juris ).
  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - davon aus, dass ein Arbeitgeber nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung nur verlangen kann, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG beruht ( BAG 9. Oktober 1979 -6 AZR 1059/77- BAGE 32, 122; BAG 30. November 1989 -2 AZR 197/89- BAGE 63, 351; BAG 27. September 2001 -2 AZR 389/00- AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41; BAG 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03- AP BGB § 174 Nr. 18; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07- AP KSchG § 9 nF Nr. 55; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - Juris ).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 389/00

    Präklusion - Bindungswirkungen bei einer auf die Auflösung des

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - davon aus, dass ein Arbeitgeber nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung nur verlangen kann, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG beruht ( BAG 9. Oktober 1979 -6 AZR 1059/77- BAGE 32, 122; BAG 30. November 1989 -2 AZR 197/89- BAGE 63, 351; BAG 27. September 2001 -2 AZR 389/00- AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41; BAG 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03- AP BGB § 174 Nr. 18; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07- AP KSchG § 9 nF Nr. 55; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - Juris ).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 72/18

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Auch bei streitigem Zugang kann ein Arbeitnehmer eine Kündigung mit einer punktuellen Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG gerichtlich angreifen (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 72/18 - Juris; Niemann NZA 2019, 69 ).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
    Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung - der sich die Kammer anschließt - davon aus, dass ein Arbeitgeber nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Fall einer sozialwidrigen ordentlichen Kündigung nur verlangen kann, wenn die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung allein auf der Sozialwidrigkeit, nicht jedoch auch auf anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG beruht ( BAG 9. Oktober 1979 -6 AZR 1059/77- BAGE 32, 122; BAG 30. November 1989 -2 AZR 197/89- BAGE 63, 351; BAG 27. September 2001 -2 AZR 389/00- AP KSchG 1969 § 9 Nr. 41; BAG 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03- AP BGB § 174 Nr. 18; BAG 28. August 2008 - 2 AZR 63/07- AP KSchG § 9 nF Nr. 55; BAG 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - Juris ).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2016 - 13 Sa 1165/15

    Diskriminierung eines Schwerbehinderten?

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 88/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Ersturteil: Inhaltsanforderungen an die

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Bremen, 16.02.2006 - 3 Sa 104/05
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • ArbG Gießen, 07.06.2023 - 7 Ca 23/23
    Vielmehr muss der vom Integrationsamt festgestellte und seiner Entscheidung zu Grunde gelegte Sachverhalt den Kündigungsgrund bilden (LAG Hessen v. 9. Juli 2021 - 14 Sa 10/21, juris m.w.N.).

    In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis nicht auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG aufgelöst werden (BAG v. 28. Mai 2009 - 2 AZR 949/07, juris; LAG Hessen v. 9. Juli 2021 - 14 Sa 10/21, juris).

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