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   LAG Hessen, 09.10.2008 - 20/5 Sa 1939/07, 20 Sa 1734/07, 20 Sa 1736/07   

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https://dejure.org/2008,7110
LAG Hessen, 09.10.2008 - 20/5 Sa 1939/07, 20 Sa 1734/07, 20 Sa 1736/07 (https://dejure.org/2008,7110)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2008 - 20/5 Sa 1939/07, 20 Sa 1734/07, 20 Sa 1736/07 (https://dejure.org/2008,7110)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 20/5 Sa 1939/07, 20 Sa 1734/07, 20 Sa 1736/07 (https://dejure.org/2008,7110)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 611; ; Gehaltsrahmentarifvertrag für die Angestellten in der Eisen; - Metall- und Elektroindustrie Hessen vom 15. Januar 1982

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf tarifliche Leistungszulage bei fehlender Leistungsbeurteilung - gerichtliche Leistungsbestimmung bei Tatsachenbeurteilung - Anschlussberufung bei Klageerweiterung zur Zurückweisung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leistungszulage erfordert Leistungsbeurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage auf tarifliche Leistungszulage bei fehlender Leistungsbeurteilung; Gerichtliche Leistungsbestimmung bei Tatsachenbeurteilung; Anschlussberufung bei Klageerweiterung zur Zurückweisung der Berufung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07
    Hierin liegt - anders als etwa in der Festlegung eines individuellen Ziels bei einer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Zielvorgabe (vgl. hierzu BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617) eine Tatsachenfeststellung, die ebenso wie eine tarifliche Eingruppierung der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf (ebenso zur Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Zudem greift die Vertragshilfe des § 315 BGB, einschließlich der in § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB geregelten Ersatzbestimmung, nur dort ein, wo die Parteien sich autonom der richterlichen Schlichtung durch Ersatzleistungsbestimmung unterworfen haben (BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617).

    Zwar ist § 162 BGB der allgemeine Rechtsgedanke zu entnehmen, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig (nicht) herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf (BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617).

    Für diese Fälle sieht das Gesetz in §§ 280 ff BGB Schadensersatzansprüche vor, die auf die Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zugeschnitten sind, weil in ihrem Rahmen etwa gem. § 254 BGB der Grad des Mitverschuldens des Geschädigten berücksichtigt werden kann (BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - a.a.O.).

    Darüber, wie diese Leistungsbeurteilung ausgefallen wäre und ob und ggfs. in welcher Höhe sie zu einer Leistungszulage geführt hätte, ist damit jedoch nichts ausgesagt (ebenso für den Fall der unterlassenen Zielvereinbarung bei bestehender Rahmenvereinbarung BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 13.08.2001 - 2 Sa 181/01

    Leistungsbeurteilung; Lohnrahmenabkommen; Leistungszulage

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07
    Hierin liegt - anders als etwa in der Festlegung eines individuellen Ziels bei einer nach dem Arbeitsvertrag geschuldeten Zielvorgabe (vgl. hierzu BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07 - BB 2008, 617) eine Tatsachenfeststellung, die ebenso wie eine tarifliche Eingruppierung der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf (ebenso zur Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Die klägerische Partei hat jedoch keinerlei Tatsachen mitgeteilt, die der Kammer ermöglichten, auch nur den hiernach insgesamt zu verteilenden Betrag festzustellen (ebenso zu dem Erfordernis der Mitteilung der für die objektiven Entscheidungsgrundlagen maßgeblichen Tatsachen im Rahmen des § 315 BGB LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

    Insofern hätte die klägerische Partei zumindest darlegen müssen, welches Gesamtvolumen die im Betrieb auszuzahlenden Leistungszulagen gehabt hätten, wie hoch nämlich die Summe der tariflichen Grundgehälter aller Tarifangestellten war und welcher Anteil hiervon auf die klägerische Partei entfallen wäre (ebenso für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Leistungsbeurteilung für eine Leistungszulage nach § 9 Abs. 4 Lohnrahmenabkommen der Eisen,- Metall,- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - juris).

  • BGH, 24.11.1977 - VII ZR 160/76

    Voraussetzungen für die Einlegung einer Anschlussberufung - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07
    Eine Anschlussberufung ist nämlich dann nicht erforderlich und auch nicht zulässig, wenn der Berufungsbeklagte mit dem geänderten Klageantrag nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will (BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04 - NJW-RR 2006, 669; 02.10.1987 - V ZR 42/86 - NJW-RR 1988, 185; 24.11.1977 - VII ZR 160/76, Thomas/Putzo-Reichold, § 524 Rz. 2).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07
    a) Da die Klagepartei hiermit ihre Klage hilfsweise auf einen anderen Lebenssachverhalt stützt und damit einen neuen Streitgegenstand einführt - eine behauptete Pflichtverletzung der Beklagten im Zusammenhang mit dem Unterlassen einer Leistungsbeurteilung - liegt hierin eine Klageerweiterung (ebenso bei hilfsweiser Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs zusätzlich zum Vergütungsanspruch bei unterbliebenem Hinweis auf tarifliche Ausschlussfrist (BAG 05.11.2003 - 5 AZR 676/02 - NZA 2005, 64), die eine Klageänderung i.S.d. §§ 533, 263 ZPO darstellt (ErfK-Koch, § 67 Rz. 9).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07
    Eine Anschlussberufung ist nämlich dann nicht erforderlich und auch nicht zulässig, wenn der Berufungsbeklagte mit dem geänderten Klageantrag nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will (BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04 - NJW-RR 2006, 669; 02.10.1987 - V ZR 42/86 - NJW-RR 1988, 185; 24.11.1977 - VII ZR 160/76, Thomas/Putzo-Reichold, § 524 Rz. 2).
  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07
    Eine Anschlussberufung ist nämlich dann nicht erforderlich und auch nicht zulässig, wenn der Berufungsbeklagte mit dem geänderten Klageantrag nicht mehr als die Zurückweisung der Berufung erreichen will (BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04 - NJW-RR 2006, 669; 02.10.1987 - V ZR 42/86 - NJW-RR 1988, 185; 24.11.1977 - VII ZR 160/76, Thomas/Putzo-Reichold, § 524 Rz. 2).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 2008 - 20/5 Sa 1939/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1734/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    20/5 Sa 1939/07 20 Sa 1734/07 20 Sa 1736/07.
  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 20 Sa 1736/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    20/5 Sa 1939/07 20 Sa 1734/07 20 Sa 1736/07.
  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 550/19

    1. Eine Ersatzleistungsbestimmung hinsichtlich eines durch Betriebsvereinbarung

    Insoweit ist bereits zweifelhaft, ob die Vornahme der hier vorgesehenen und zur Ermittlung des Leistungsfaktors nach Ziff. 4 GBV zwingend erforderlichen Leistungsbeurteilung, überhaupt eine Ermessensausübung im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB darstellt oder ob es sich hier nicht um eine Tatsachenfeststellung handelt, die der Ausfüllung eines Beurteilungsspielraums und nicht der eines Ermessensspielraums bedarf ( vgl. zur Unanwendbarkeit des § 315 BGB auf vorzunehmende Leistungsbeurteilungen LAG Köln, 13. August 2001 - 2 Sa 181/01 - Juris; LAG Hessen 9. Oktober 2008 - 20/5 Sa 1939/07 - Juris) .
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