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   LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09   

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https://dejure.org/2009,22063
LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09 (https://dejure.org/2009,22063)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 Ta 654/09 (https://dejure.org/2009,22063)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 Ta 654/09 (https://dejure.org/2009,22063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 ArbGG
    Anordnung persönlichen Erscheinens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidriger Ordnungsgeldbeschluss wegen Nichterscheinens der Partei bei fehlendem Nachweis der Ladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidriger Ordnungsgeldbeschluss wegen Nichterscheinens der Partei bei fehlendem Nachweis der Ladung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 4 Ta 39/08

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09
    Dahinstehen kann, ob dem Erlass des Ordnungsgeldbeschlusses bereits der Umstand entgegenstand, dass aufgrund des Kammertermins vom 23. Juli 2009 ein die Instanz abschließendes Urteil erging ( so BAG 20. August 2007 - 3 AZB 50/05 - NJW 2008/252, zu II 2; a. A. Hess. LAG 15. Februar 2008 - 4 Ta 39/08 - BeckRS 2008/54676, zu B II 2 c ).

    Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz der Anordnung ihres persönlichen Erscheinen nicht erschienene Partei ist eine strafähnliche Sanktion ( vgl. Hess. LAG 15. Februar 2008, a. a. O. zu B III, m. w. N. ).

    Die Kostenentscheidung ergibt sich gemäß der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 46 OWiG, 467 StPO ( vgl. mit näherer Begründung Hess. LAG 15. Februar 2008 a. a. O., zu B III ).

  • LAG Hessen, 18.06.2009 - 4 Ta 253/09

    Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens trotz Anordnung - Terminsvertreter

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09
    Ein Ordnungsgeld darf daher aufgrund des Rechtsstaatsprinzips nur verhängt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen nach der Überzeugung des Gerichts vorliegen ( Hess. LAG 18. Juni 2009 - 4 Ta 253/09 - Juris, zu II 2 ).
  • LAG Bremen, 24.01.2002 - 3 Sa 16/02

    Berufung gegen ein 2. Versäumnisurteil; Ausschluss des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09
    Eine ordnungsgemäße Ladung begründet vielmehr erst die Rechtspflicht der Partei, im Verhandlungstermin zu erscheinen, und ist damit Zulässigkeitsvoraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß §§ 51 Abs. 1 S. 2 ArbGG, 141 Abs. 3 S. 1, 380 Abs. 1 S. 2 ZPO im Fall des Nichterscheinens der Partei ( allgemeine Ansicht, vgl. etwa Berscheid/Korinth in Schwab/Weth ArbGG 2. Aufl. § 51 Rn. 13; GK-ArbGG-Schütz Stand November 2009 § 51 Rn. 17; BCF-Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. § 51 Rn. 4; HaKo-ArbR-Schmitt § 51 ArbGG Rn. 6; entsprechend für die Rechtsfolge von § 51 Abs. 2 S. 1 ArbGG LAG Hamm 22. Dezember 2004 - 4 Sa 1125/94 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 5, zu 2.1; LAG Bremen 24. Januar 2002 - 3 Sa 16/02 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 8, zu II 1 ).
  • LAG Hamm, 22.12.1994 - 4 Sa 1125/94
    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09
    Eine ordnungsgemäße Ladung begründet vielmehr erst die Rechtspflicht der Partei, im Verhandlungstermin zu erscheinen, und ist damit Zulässigkeitsvoraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes gemäß §§ 51 Abs. 1 S. 2 ArbGG, 141 Abs. 3 S. 1, 380 Abs. 1 S. 2 ZPO im Fall des Nichterscheinens der Partei ( allgemeine Ansicht, vgl. etwa Berscheid/Korinth in Schwab/Weth ArbGG 2. Aufl. § 51 Rn. 13; GK-ArbGG-Schütz Stand November 2009 § 51 Rn. 17; BCF-Creutzfeldt ArbGG 4. Aufl. § 51 Rn. 4; HaKo-ArbR-Schmitt § 51 ArbGG Rn. 6; entsprechend für die Rechtsfolge von § 51 Abs. 2 S. 1 ArbGG LAG Hamm 22. Dezember 2004 - 4 Sa 1125/94 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 5, zu 2.1; LAG Bremen 24. Januar 2002 - 3 Sa 16/02 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 8, zu II 1 ).
  • BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 50/05

    Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - Ordnungsgeld -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 654/09
    Dahinstehen kann, ob dem Erlass des Ordnungsgeldbeschlusses bereits der Umstand entgegenstand, dass aufgrund des Kammertermins vom 23. Juli 2009 ein die Instanz abschließendes Urteil erging ( so BAG 20. August 2007 - 3 AZB 50/05 - NJW 2008/252, zu II 2; a. A. Hess. LAG 15. Februar 2008 - 4 Ta 39/08 - BeckRS 2008/54676, zu B II 2 c ).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19

    Rechtmäßigkeit Ordnungsgeld - Nichterscheinen einer Partei

    Dies kann aber nicht zu Lasten des Beklagten gehen, denn ein Ordnungsgeld darf im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip nur verhängt werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen nach der Überzeugung des Gerichts vorliegen (LAG Hessen 9. Dezember 2009 - 4 Ta 654/09 - BeckRS 2010, 67183).
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