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   LAG Hessen, 09.12.2019 - 16 Sa 839/19   

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https://dejure.org/2019,53321
LAG Hessen, 09.12.2019 - 16 Sa 839/19 (https://dejure.org/2019,53321)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2019 - 16 Sa 839/19 (https://dejure.org/2019,53321)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 16 Sa 839/19 (https://dejure.org/2019,53321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 1, 9 KSchG, § 242 BGB (Rechtsmissbrauch)
    Auch ein mündlich geäußerter Wunsch des Arbeitnehmers gekündigt zu werden, macht die nach erhaltener Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage nicht treuwidrig, noch rechtfertigt er einen arbeitgeberseitig gestellten Auflösungsantrag.

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Treuwidrigkeit Kündigungsschutzklage nach Kündigungswunsch Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 623 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Mündlicher Kündigungsgrund kein Klageverzicht; Kein Recht des Arbeitgebers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Wunschkündigung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wunschkündigung: Welche Konsequenzen hat eine Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2019 - 16 Sa 839/19
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018-2 AZR 73/18-Rn. 16; 19. November 2015-2 AZR 217/15-Rn. 60).

    Falsche Tatsachenbehauptungen sind nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018 -2 AZR 73/18- Rn. 17).

    Zudem dürfen die Partei nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018 -2 AZR 73/18- Rn. 18).

    Entscheidend ist insoweit, dass selbst wenn man von einem wahrheitswidrigen Prozessvortrag des Klägers ausgeht, sich dieser nicht auf den Kündigungssachverhalt bezieht, worauf das Bundesarbeitsgericht entscheidend abstellt (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018 -2 AZR 73/18- Rn. 27).

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 09.12.2019 - 16 Sa 839/19
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit sei gefährdet (Bundesarbeitsgericht 24. Mai 2018-2 AZR 73/18-Rn. 16; 19. November 2015-2 AZR 217/15-Rn. 60).
  • ArbG Nordhausen, 04.10.2023 - 2 Ca 698/22

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beleidigung des Vorgesetzten - Interessenabwägung

    Daher ist dies als Rechtfertigung nicht hinreichend (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 09.12.2019, 16 Sa 839/19).
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