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   LAG Hessen, 10.04.2000 - 16 Sa 1858/99   

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https://dejure.org/2000,5027
LAG Hessen, 10.04.2000 - 16 Sa 1858/99 (https://dejure.org/2000,5027)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.04.2000 - 16 Sa 1858/99 (https://dejure.org/2000,5027)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. April 2000 - 16 Sa 1858/99 (https://dejure.org/2000,5027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftspflichten und Beitragspflichten nach Tarifverträgen für das Baugewerbe ; Gesellschaft polnischen Rechts mit Sitz in Warschau, die ein Bauunternehmen betreibt; Subunternehmerin auf Baustellen in Deutschland; Zulassung der polnischen Arbeitnehmer zum deutschen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hessen, 06.11.2000 - 16 Sa 279/00

    Arbeitnehmerentsendung polnischer Bauarbeiter durch polnischen Arbeitgeber -

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  • LAG Hessen, 12.02.2001 - 16 Sa 585/00

    Arbeitnehmerentsendung: Auskunftspflichten des polnisches Bauunternehmen, das

    Mit anderen Worten: unmittelbar durch das Gesetz, und nicht etwa durch die Tarifvertragsparteien, wird bestimmt, dass die tariflichen Normen über die mit der AVE bereits erreichte Außenseiterwirkung hinaus, jetzt auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfassen, die von der AVE nicht erfasst werden können, etwa, weil sie mangels Betriebes in der Bundesrepublik Deutschland vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht erfasst werden und daher der Tarifvertrag für sie kraft Tarifrechts nicht gelten kann (vgl. Kammerurteil v. 10.04.2000 - 16 Sa 1858/99 AR-Blattei ES 370.3 Nr. 3).

    Damit steht die Geltung ausländischen Rechts im Einzelarbeitsverhältnis (hier: polnisches Recht) der Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung nicht entgegen (vgl. Kammerurteil v. 10.04.2000 aaO;. Hergenröder, AR-Blattei ES 1550.15, Rdn. 77; Koberski/Sahl/Hold a.a.O., § 1 , Rdn. 87, 91; Münch Komm/Martiny, BGB , 3. Aufl., Art. 30 EGBGB , Rdn. 90; Schwab a.a.O., Rdn. 24; Ulber a.a.O., § 1 AEntG , Rdn. 6; Junkers/Widmann NZA 1996, 505, 506; Junkers RdA 1998, 42, 45, Kasseler Handbuch/Braasch, 2. Aufl. 1999, 1.2, Rdn. 260; Badura aaO. S.112;Wank/Börgemann NZA 2001, 174, 179; BT-Drucksache 13/2414, S. 7).

    Auch im vorliegenden Fall kann die Berufungskammer (ebenso schon Kammerurteil v. 10.04.2000 aaO) diese Frage offen lassen, weil sie nicht entscheidungserheblich ist.

    Auch insoweit verbleibt die Berufungskammer bei ihrer bereits im Urteil v. 10.04.2000 aaO. vertretenen Auffassung .

    Auch insoweit hält die Berufungskammer an ihrer Ansicht im Urteil v. 10.04.2000 aaO. fest.

  • LAG Hessen, 05.03.2001 - 16 Sa 573/00

    Tarifvertragliche Pflichten bei Arbeitnehmerentsendung; Urlaubskassenbeiträge für

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