Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 80 Absatz 2 Satz 1 BetrVG
Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für verpflichtet zu halten, dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer mit Ausnahme leitender Angestellter Sonderzahlungen geleistet wurden. - IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Zulässigkeit von Auskünften des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Leistung von Sonderzahlungen an Arbeitnehmer
- dgbrechtsschutz.de
Datenschutz bricht Betriebsverfassung nicht
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1
Zulässigkeit von Auskünften des Arbeitgebers an den Betriebsrat über die Leistung von Sonderzahlungen - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unveränderter Auskunftsanspruch des Betriebsrats über geleistete Sonderzahlungen unter neuem Datenschutzrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat und der Datenschutz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Arbeitgeberpflicht zur Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Datenschutz bricht Betriebsverfassung nicht
- Jurion (Kurzinformation)
Arbeitgeberpflicht zur Auskunftserteilung gegenüber dem Betriebsrat
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsrat hat Anspruch auf Arbeitnehmerdaten
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsrat kann Auskunft über Sonderzahlungen verlangen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gegen Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über getätigte Sonderzahlungen bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken - Arbeitgeber muss Auskunft erteilen
Besprechungen u.ä. (2)
- efarbeitsrecht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Betriebsrat als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO
- esche.de (Entscheidungsbesprechung)
Wenn der Betriebsrat wissen will, was Sie verdienen
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
- LAG Hessen, 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18
Papierfundstellen
- ZIP 2019, 1545
- NZA-RR 2019, 196