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   LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05   

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LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05 (https://dejure.org/2008,33200)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05 (https://dejure.org/2008,33200)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 16 Sa 1517/05 (https://dejure.org/2008,33200)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 24.11.2003 - 16 Sa 576/00

    Durchführung baulicher Leistungen in Deutschland durch aus Polen entsandte

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01. März 2000 - 7 Ca 1059/99 -, soweit es nicht bereits durch das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 - in Verbindung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - abgeändert worden ist, weiter abgeändert.

    Auf die Berufung des Beklagten, der die Klägerin in einem, mittlerweile ausgesetzten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden auf Beitragszahlung für den Zeitraum bis Ende Juni 2003 aufgrund entsprechender Beitragsmeldungen der Beklagten in Anspruch nimmt (7 Ca 1749/02), hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. November 2003 (16 Sa 576/00) die Klage abgewiesen und der Widerklage des Beklagten stattgegeben.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist, soweit die Klägerin beantragt hat, festzustellen, dem Beklagten von Januar 1999 bis April 2002 keine Auskunft sowie für Januar bis September und Dezember 1999, Februar, März, September, November und Dezember 2000, für Januar bis Juli und Oktober bis Dezember 2001 und für Januar 2002 bis Mai 2003 keine Beiträge zu schulden.

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01. März 2000 - 7 Ca 1059/99 -, soweit es nicht bereits durch das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 - in Verbindung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - abgeändert worden ist, weiter abgeändert.

    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Januar 2005 (9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG) wie folgt entschieden:.

  • LAG Hessen, 23.10.2006 - 16 Sa 527/06

    Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    Zwecke sind Wirkungen von Handlungen, die der Handelnde mit seinen Handlungen erstrebt ( vgl. Kammerurteil v. 23. Oktober 2006 - 16 Sa 527/06 NZA-RR 2007, 234 Koch/Rüßmann, Juristische Begründungslehre 1982 S. 169 ).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93

    Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    Ob Leistungen im Sinne des fachlichen Geltungsbereichs der im Anhang zur AVE abgedruckten Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie erbracht werden, bestimmt sich nach dem Zweck der vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen ( vgl. BAG 24. April 1999 AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau für die Bautarifverträge ).
  • LAG Hessen, 06.11.2006 - 16 Sa 727/06

    Urlaubskassenverfahren - Zur Auslegung der Einschränkung unter IV der

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    Insoweit kann es dahinstehen, ob es sich bei den AVE-Einschränkungen der Bautarifverträge um Ausnahmetatbestände handelt, für die derjenige darlegungs- und beweispflichtig ist, der sich auf dieselben beruft ( vgl. das Revisionsurteil v. 25. Januar 2005 ) oder ob der Umstand, dass die Bautarifverträge in ihrem für allgemeinverbindlich erklärten Umfang auf die Beklagtenseite Anwendung finden anspruchsbegründende Voraussetzung für die Geltendmachung von Urlaubskassenbeiträgen ist und damit der Beklagte darlegungs- und, im Streitfall, beweispflichtig ist ( vgl Kammerurteil v. 06. November 2006 - 16 Sa 727/06 ).
  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 184/56

    Amtshaftung und persönliche Haftung des Fahrers bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    Eine Anschlussberufung gemäß § 521 ZPO aF ist nur zulässig, wenn damit mehr erreicht werden soll als die Zurückweisung der Berufung ( BGH 24. Februar 1958 NJW 1958, 868 ).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 154/04

    Bauwirtschaft - Urlaubskassenverfahren - Betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05
    53 Unter den fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge der Metallindustrie fallen nur Industriebetriebe und diese dann, wenn von ihnen arbeitszeitlich überwiegend, auf das jeweilige Kalenderjahr bezogen, Tätigkeiten durchgeführt werden, die den fachlichen Geltungsbereichsbestimmungen dieses Tarifvertrages unterliegen ( vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 154/04 ).
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