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   LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15   

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LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15 (https://dejure.org/2016,19702)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15 (https://dejure.org/2016,19702)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 9 TaBV 135/15 (https://dejure.org/2016,19702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 1 BetrVG
    Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung eines wiedergewählten Betriebsratsmitglieds grundsätzlich nicht gestützt werden.

  • IWW

    § 23 Abs. 1 BetrVG, § ... 2 Abs. 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 22, § 24 BetrVG, § 23 Abs. 1 S. 1 Alternative 1 BetrVG, § 252 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 23 BetrVG, § 21 BetrVG, § 22 BetrVG, § 7 BetrVG, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 ZPO, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1
    Betriebsratsmitglied; Betriebsrat; Ausschließung; Neuwahl; Wiederwahl; Ausschließungsgründe; Wiederholungsgefahr

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 23 Abs. 1
    Ausschließung eines wiedergewählten Betriebsratsmitglieds aufgrund Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Die gegenteilige Ansicht des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 -, nach der kein Rechtsschutzinteresse mehr gegeben sei, stelle er zur Überprüfung.

    Dies gelte nach zutreffender Ansicht des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - sowohl dann, wenn das auszuschließende Betriebsratsmitglied dem neuen Betriebsrat nicht mehr angehöre als auch dann, wenn es für die unmittelbar anschließende Amtszeit wieder in den Betriebsrat gewählt werde.

    Der Beteiligte zu 1) ist der Auffassung, entgegen der Begründung der Vorinstanz könne die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - dann keine Geltung beanspruchen, wenn das Betriebsratsmitglied nach dem gestellten Antrag aus dem neugewählten Betriebsrat ausgeschlossen werden solle.

    Das BAG hatte in der Entscheidung vom 29. April 1969 (- 1 ABR 19/68 - EzA § 23 BetrVG Nr. 2 = Juris) einen Ausschließungsantrag zu beurteilen, bei dem während des Laufes des Rechtsbeschwerdeverfahrens die Amtsperiode des Betriebsrats durch eine Neuwahl regulär abgelaufen und das betreffende Betriebsratsmitglied erneut in den Betriebsrat gewählt worden ist.

  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v.).

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechts- oder Tatsachenfrage gutachterlich zu klären (vgl. BAG Beschluss vom 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Juris = NZA 2008, 1020 [BAG 15.04.2008 - 1 ABR 14/07] ; BAG Beschluss vom 18. Sept. 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356, zu B II 1 der Gründe; Hess. LAG Beschluss vom 13. September 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris Rz. 72).

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v.).

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).

  • LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13

    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Dies hätten das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Jan. 2015 - 6 TaBV 28/14 -) und das LAG München (Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 -) zutreffend entschieden.

    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch das LAG München im Beschluss vom 28. April 2014 (- 2 TaBV 44/13 - Juris Rz. 132; ebenso schon LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; aus dem Schrifttum Fitting BetrVG 25. Aufl. § 23 Rz. 25; DKKW-Trittin 14. Aufl. § 23 Rz. 27; Becker DB 1982, 1271) gefolgt.

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Auch das LAG Hamm hat im Beschluss vom 9. Febr. 2007 (- 10 TaBV 54/06 - Juris Rz. 72) ausgeführt, ein Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds sei nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig.
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechts- oder Tatsachenfrage gutachterlich zu klären (vgl. BAG Beschluss vom 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Juris = NZA 2008, 1020 [BAG 15.04.2008 - 1 ABR 14/07] ; BAG Beschluss vom 18. Sept. 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356, zu B II 1 der Gründe; Hess. LAG Beschluss vom 13. September 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris Rz. 72).
  • OLG München, 14.08.2014 - 9 U 1644/14

    Klage auf Feststellung mangelhaft erbrachter Architektenleistungen zulässig?

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Dem Arbeitsgericht ist darin zu folgen, dass die konkret festzustellenden Pflichtverletzungen sich nicht aus seitenlangem Vortrag in mehreren Schriftsätzen ergeben können (vgl. OLG München Beschluss vom 14. Aug. 2014 - 9 U 1644/14 - Juris).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Auch soweit das LAG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Juris Rz. 69; ebenso GK-BetrVG/Oetker 10. Aufl. § 23 Rz. 55, 56; Richardi-Thüsing BetrVG 13. Auf., § 23 Rz. 26; HWGNRH-Huke, BetrVG 9. Aufl. § 23 Rz. 19) angenommen hat, jedenfalls für die Fallkonstellation, in der eine unmittelbar vor der Neuwahl des Betriebsrats begangene Pflichtverletzung konkrete Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen neuem Betriebsrat und Arbeitgeber habe, könne ein Ausschließungsantrag begründet sein, handelte es sich um einen anders gelagerten Einzelfall.
  • LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09

    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Die erkennende Kammer hat zwar mit Beschluss vom 3. Sept. 2009 (- 9 TaBVGa 159/09 - Juris) einem Antrag des Arbeitgebers im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Suspendierung eines wiedergewählten Betriebsratsvorsitzenden stattgegeben wegen fortwirkender Beeinträchtigung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber durch die Ausschließungsgründe des vorangegangenen Ausschließungsbeschlusses der Kammer vom 11. Dez. 2008.
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechts- oder Tatsachenfrage gutachterlich zu klären (vgl. BAG Beschluss vom 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Juris = NZA 2008, 1020 [BAG 15.04.2008 - 1 ABR 14/07] ; BAG Beschluss vom 18. Sept. 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356, zu B II 1 der Gründe; Hess. LAG Beschluss vom 13. September 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris Rz. 72).
  • LAG München, 12.08.2008 - 6 TaBV 133/07

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • LAG München, 17.01.2017 - 6 TaBV 97/16

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Dies ist dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG v. 27.7. 23016 - 7 ABR 14/15, juris, Rz. 21; BAG v. 22.6. 1993 - 1 ABR 62/92, EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 35; LAG Hessen v. 11.2. 2016 -9 TaBV 135/15, ArbR 2016, 389, Rz. 63 [juris] m.w.N.).

    Darin liegt mithin eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG v. 23.6. 1992 - 1 ABR 11/92, EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 51; LAG Hessen v. 11.2. 2016, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch DKK/Trittin, BetrVG, 10. Aufl., § 23 Rz. 10 f.).

  • ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17

    Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines

    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der betrieblichen Gegebenheiten und des Anlasses der Pflichtverletzung, die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 19.09.2013, 9 TaBV 225/12, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 13.09.2012, 9 TaBV 33/04, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11.06.2016, 9 TaBV 135/15, juris).
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