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   LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11   

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https://dejure.org/2012,18070
LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11 (https://dejure.org/2012,18070)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11 (https://dejure.org/2012,18070)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2012 - 8 Sa 1518/11 (https://dejure.org/2012,18070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse infolge Fehlbetrags; Betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3
    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse infolge Fehlbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 190/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.08.2011 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung in Höhe von 227, 92 EUR (in Worten: Zweihundertsiebenundzwanzig und 92/100 Euro) brutto monatlich abzüglich bereits auf Grund des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 03.03.2010 - 8 Sa 190/09 - gezahlter 141, 76 EUR (in Worten: Hunderteinundvierzig und 76/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes ab Beginn des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.

    Die Kammer hatte der Klage stattgegeben mit Urteil vom 20. Oktober 2010 (Hessisches Landesarbeitsgericht 8 Sa 190/09) und die Beklagte zur Zahlung der Differenzen für die Monate Juli 2006 bis Februar 2009 verurteilt sowie ab dem 01.03.2009 eine zusätzliche monatliche Rente in Höhe von 141, 76 EUR brutto zu zahlen.

    und 01.07.2010 und aus je 77, 00 EUR seit dem 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.2010 und 01.01., 01.02., 01.03., 01.04., 01.05., 01.06 und 01.07.2011 und aus 86, 16 EUR ab dem 01.08.2011 zu zahlen, 2. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ab dem 01.08.2011 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung in Höhe von 227, 92 EUR brutto monatlich abzüglich bereits auf Grund des Urteils des LAG Hessen vom 03.03.2010 - 8 Sa 190/09 - gezahlter 141, 76 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes ab Beginn des jeweiligen Folgemonats zu zahlen,.

  • LAG Düsseldorf, 07.02.2007 - 12 Sa 227/06

    Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 7. Februar 2007 (12 Sa 227/06) festgestellt, dass dieser Beschluss satzungsgemäß und ermessensfehlerfrei die Leistungen der Pensionskasse herabgesetzt hat.

    Die Pensionskasse mag berechtigt gewesen sein, gemäß § 22 ihrer Satzung Fehlbeträge durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen, (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 7. Februar 2007 - 12 Sa 227/06).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    (vergleiche zu einem solchen Vertrag: BAG vom 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 unter B. I. 2. a) - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

    Insgesamt handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG (BAG vom 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 53/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    (so schon 8 Sa 53/09).

    Eine Leistungskürzung aufgrund des Satzungsrechts einer Pensionskasse ist eine Minderleistung i. S. des § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG (so schon Urteile der Kammer vom 3.März 2009 - 8 Sa 53/09; - 8 Sa 186/09, dem folgend: LAG Baden - Württemberg vom 2.6.2010 - 19 Sa 33/09 - nicht rechtskräftig; vgl. auch Höfer, BetrAVG Rn. 2514 am Ende).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    (vgl. BAG vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    Soweit sich die Beklagte und das Arbeitsgericht auf die Entscheidungen des BAG vom 15.2.2011 berufen (3 AZR 35/09 - EzA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 9; 3 AZR 196/09) könnte dies nur dazu führen, der Beklagten ein der Herabsetzungsbestimmung entsprechendes Widerrufsrecht zuzubilligen.
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    (vgl. BAG vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    Wenn Regelwerke auf die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Satzungen einer Pensionskasse ausdrücklich oder stillschweigend Bezug nehmen, liegt üblicherweise und regelmäßig eine dynamische Verweisung auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung vor (BAG vom 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - zu I. 1. der Gründe, AP Nr. 36 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    Soweit sich die Beklagte und das Arbeitsgericht auf die Entscheidungen des BAG vom 15.2.2011 berufen (3 AZR 35/09 - EzA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 9; 3 AZR 196/09) könnte dies nur dazu führen, der Beklagten ein der Herabsetzungsbestimmung entsprechendes Widerrufsrecht zuzubilligen.
  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1518/11
    (vgl. BAG vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.06.2010 - 19 Sa 33/09

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze - beitragsorientierte

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 186/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. April 2012 - 8 Sa 1518/11 - teilweise aufgehoben und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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