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   LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11   

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https://dejure.org/2012,18068
LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11 (https://dejure.org/2012,18068)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11 (https://dejure.org/2012,18068)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2012 - 8 Sa 1529/11 (https://dejure.org/2012,18068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse infolge Fehlbetrags; Betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 3
    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Herabsetzung der Leistungen der Pensionskasse infolge Fehlbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    (vergleiche zu einem solchen Vertrag: BAG vom 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 unter B. I. 2. a) - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

    Insgesamt handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG (BAG vom 7. September 2004 - 3 AZR 550/03 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung).

  • LAG Düsseldorf, 07.02.2007 - 12 Sa 227/06

    Verlustausgleich bei Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Billigkeitsprüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 7. Februar 2007 (12 Sa 227/06) festgestellt, dass dieser Beschluss satzungsgemäß und ermessensfehlerfrei die Leistungen der Pensionskasse herabgesetzt hat.

    Die Pensionskasse mag berechtigt gewesen sein, gemäß § 22 ihrer Satzung Fehlbeträge durch Herabsetzung der Leistungen auszugleichen, (so zutreffend LAG Düsseldorf vom 7. Februar 2007 - 12 Sa 227/06).

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 186/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.08.2011 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung in Höhe von 198, 14 EUR (in Worten: Hundertachtundneunzig und 14/100 Euro) brutto monatlich abzüglich bereits auf Grund des Urteils des Landesarbeitsgericht Hessen vom 03.03.2010 - 8 Sa 186/09 - gezahlter 128, 30 EUR (in Worten: Hundertachtundzwanzig und 30/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes ab Beginn des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.

    und 01.07.2011 und aus 69, 84 EUR ab dem 01.08.2011 zu zahlen, 2. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ab dem 01.08.2011 eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung in Höhe von 198, 14 EUR brutto monatlich abzüglich bereits auf Grund des Urteils des LAG Hessen vom 03.03.2010 - 8 Sa 186/09 - gezahlter 128, 30 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes ab Beginn des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 53/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    (so schon 8 Sa 53/09).

    Die Kammer hatte der Klage stattgegeben mit Urteil vom 3. März 2010 (Hessisches Landesarbeitsgericht 8 Sa 53/09) und die Beklagte zur Zahlung der Differenzen für die Monate Juli 2006 bis Februar 2009 verurteilt sowie ab dem 01.03.2009 eine zusätzliche monatliche Rente in Höhe von 128, 30 EUR brutto zu zahlen.

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    Soweit sich die Beklagte und das Arbeitsgericht auf die Entscheidungen des BAG vom 15.2.2011 berufen (3 AZR 35/09 - EzA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 9; 3 AZR 196/09) könnte dies nur dazu führen, der Beklagten ein der Herabsetzungs-bestimmung entsprechendes Widerrufsrecht zuzubilligen.
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    Wenn Regelwerke auf die Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Satzungen einer Pensionskasse ausdrücklich oder stillschweigend Bezug nehmen, liegt üblicherweise und regelmäßig eine dynamische Verweisung auf die Richtlinien in ihrer jeweiligen Fassung vor (BAG vom 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - zu I. 1. der Gründe, AP Nr. 36 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    (vgl. BAG vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    (vgl. BAG vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).
  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    (vgl. BAG vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02 - AP Nr. 24 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 372/06 - NZA 2008, 320).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2012 - 8 Sa 1529/11
    Soweit sich die Beklagte und das Arbeitsgericht auf die Entscheidungen des BAG vom 15.2.2011 berufen (3 AZR 35/09 - EzA § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung Nr. 9; 3 AZR 196/09) könnte dies nur dazu führen, der Beklagten ein der Herabsetzungs-bestimmung entsprechendes Widerrufsrecht zuzubilligen.
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. April 2012 - 8 Sa 1529/11 - teilweise aufgehoben und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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