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   LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15   

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LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15 (https://dejure.org/2016,16777)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2016 - 17 Sa 814/15 (https://dejure.org/2016,16777)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2016 - 17 Sa 814/15 (https://dejure.org/2016,16777)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 TzBfG, § 8 TzBfG
    Zur Auslegung eines TeilzeitbegehrensZustimmungsfiktion mangels schriftlicher Ablehnung

  • IWW

    § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG, § ... 8 TzBfG, § 8 Abs. 4 TzBfG, § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 5 TzBfG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 259 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 890 Abs. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG, § 8 Abs. 1 TzBfG, § 8 Abs. 7 TzBfG, § 22 Abs. 1, 2 TzBfG, § 126 Abs. 1 BGB, § 126a Abs. 1 BGB, § 126b Abs. 1 BGB, §§ 125, 126 BGB, § 126 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • hensche.de

    Arbeitszeitverringerung, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8
    Arbeitszeitreduzierung; Schriftform; Zustimmungsfiktion; Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 8
    Anforderungen an die Form der Ablehnung des Arbeitgebers gem. § 8 Abs. 5 S. 2 u. 3 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG München, 01.12.2004 - 5 Sa 913/04

    Kein Anspruch auf Unterlassen nicht vertragsgemäßer Beschäftigung neben

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Vor diesem Hintergrund besteht weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis für einen weiteren selbständigen und klagbaren arbeitsvertraglichen Anspruch auf Unterlassen einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung bzw. unwirksamer Anweisungen (LAG München 01. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE GewO 2003 § 106 Nr. 2; ebenso: LAG Düsseldorf 28. Februar 1995 - 6 Sa 1986/94 - LAGE BGB § 1004 Nr. 3; LAG MecklenburgDVorpommern 29. Juni 2006 - 1 Sa 51/06 - n.v., juris; MüArbR/Blomeyer, 2. Aufl., § 95 Rdnr 28; aA ohne Begründung und in einem obiter dictum LAG Thüringen 10. April 2001 - 5 Sa 403/00 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2, unter III 3 b dd ) .

    Die Verletzung dieses Rechts erfolgt aber durch das Unterlassen einer vertragsgemäßen Beschäftigung, und zwar auch im Fall einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung bzw. unzulässigen Arbeitgeberweisung (LAG München 01. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - aaO).

    Hinzu kommt, dass nicht jede nicht vertragsgemäße Arbeitgeberweisung zur Konkretisierung der Arbeitspflicht eine Verletzung des durch § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt (LAG München 01. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - aaO) .

  • LAG Hessen, 22.08.2011 - 17 Sa 133/11

    Teilzeitverlangen - Rechtsmissbrauch - Verringerungsbegehren von 3,29% - freie

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    aa) Der Sachverhalt entspricht nicht den Sachverhalten, in denen die Kammer bisher Rechtsmissbrauch angenommen hat (Hess. LAG 1. September 2014 - 17 Sa 1520/13 - n.v.; Hess. LAG 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - n.v., juris) .

    (1) Die angestrebte Arbeitszeitreduzierung, gleichgültig, ob sie von einer Vollzeittätigkeit oder einer Teilzeitbeschäftigung her angestrebt wird, ist vom Volumen und der Verteilung her für den Flugbetrieb der Beklagten nicht ungewöhnlich (hierzu Hess. LAG 22. August 2011 - 17 Sa 133/11 - a.a.O.) .

    cc) Anders als in dem der Entscheidung im Verfahren 17 Sa 133/11 zugrunde liegenden Sachverhalt liegt keine - an einer Vollzeitbeschäftigung gemessene - ungewöhnlich geringe Arbeitszeitreduzierung vor.

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    c) Auf die Ablehnung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG findet das Schriftformerfordernis des § 126 Abs. 1 BGB Anwendung (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - AP TzBfG § 8 Nr. 33) .

    (1) Nach der Rspr. des BAG (BAG 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - a.a.O.) handelt es sich bei der Ablehnung nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG um eine empfangsbedürfte Willenserklärung, mithin um ein Rechtsgeschäft.

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Hierbei handelt es sich um einen hinreichend bestimmten Antrag, da er durch ein schlichtes "Ja" hätte angenommen werden können (hierzu BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 3, Volltext: juris, m.w.N.) .

    Der Arbeitnehmer soll Gewissheit erhalten, ob die Zustimmungsfiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG eintritt (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - a.a.O.; BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 3).

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Allerdings ist allein aufgrund geringfügigen Verringerungsbegehrens noch nicht auf Rechtsmissbrauch zu schließen (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - NZA 2013, 1074) .

    ee) Hinzu kommt: Nach der Rspr. des BAG (BAG 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - a.a.O.) kann gegen Rechtsmissbrauch sprechen, wenn der Arbeitnehmer ein nachvollziehbares Interesse an der gewünschten Verringerung und Neuverteilung darlegt.

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Zweifelhaft ist allerdings, ob hierauf tatsächlich abzustellen ist, nachdem es bei der Prüfung der rechtsmissbräuchlichen Verwendung des Teilzeitbegehrens gerade darum geht, ob dieses zweckwidrig eingesetzt wird, um eine andere Arbeitszeitverteilung durchzusetzen (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - AP TzBfG § 8 Nr. 28) .

    Vielmehr trägt die Darlegungs- und Beweislast für Rechtsmissbrauch grundsätzlich der Arbeitgeber (BAG 18. August 2009 - 9 AZR 517/08 - a.a.O.).

  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 329/03

    "Rote Mitte" von Oskar Schlemmer - Unterlassungsanspruch gegen unberechtigte

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Voraussetzung wäre jedenfalls, dass mit der Rechtsberühmung, also der unberechtigten Inanspruchnahme eines in Wirklichkeit nicht bestehenden vertraglichen Weisungsrechts, zum einen die Rechtsposition des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird und diese Beeinträchtigung auch nicht anders als durch Unterlassungsklage verhindert werden könnte (vgl. BGH 24. Oktober 2005 - II ZR 329/03 - NJW 2006, 689) .
  • OLG Köln, 31.05.1995 - 2 U 182/94

    Keine Haftung des Bürgers für falsche Rechtsauffassung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Es kann dahinstehen, ob eine unzulässige Rechtsberühmung als solche schon nicht geeignet ist, einen Unterlassungsanspruch zu begründen (OLG Köln 31. Mai 1995 - 2 U 182/94 - NJW 1996, 1290; Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 1004 Rdnr. 11) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2006 - 1 Sa 51/06
    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Vor diesem Hintergrund besteht weder eine Rechtsgrundlage noch ein Bedürfnis für einen weiteren selbständigen und klagbaren arbeitsvertraglichen Anspruch auf Unterlassen einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung bzw. unwirksamer Anweisungen (LAG München 01. Dezember 2004 - 5 Sa 913/04 - LAGE GewO 2003 § 106 Nr. 2; ebenso: LAG Düsseldorf 28. Februar 1995 - 6 Sa 1986/94 - LAGE BGB § 1004 Nr. 3; LAG MecklenburgDVorpommern 29. Juni 2006 - 1 Sa 51/06 - n.v., juris; MüArbR/Blomeyer, 2. Aufl., § 95 Rdnr 28; aA ohne Begründung und in einem obiter dictum LAG Thüringen 10. April 2001 - 5 Sa 403/00 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 2, unter III 3 b dd ) .
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15
    Der Arbeitnehmer soll Gewissheit erhalten, ob die Zustimmungsfiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG eintritt (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - a.a.O.; BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 3).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 28.02.1995 - 6 Sa 1986/94

    Unterlassungsklage wegen drohender Änderung des vertraglichen Aufgabenbereichs

  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG Niedersachsen, 15.04.2008 - 11 Sa 1374/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Zustimmungserteilung zu einer bestimmten

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

    Auf die Anschlussrevision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision der Beklagten das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. April 2016 - 17 Sa 814/15 - aufgehoben, soweit die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Mai 2015 - 24 Ca 8821/14 - zurückgewiesen wurde.
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