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   LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22   

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https://dejure.org/2022,30042
LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22 (https://dejure.org/2022,30042)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22 (https://dejure.org/2022,30042)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2022 - 5 SaGa 729/22 (https://dejure.org/2022,30042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20a IfSG, § 106 GewO, § 315 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 20a IfSG ; § 106 GewO ; § 315 BGB
    Solange der Arbeitnehmer die gesetzlichen Tätigkeitsvoraussetzungen gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihn durch Ausübung seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts nach Maßgabe der §§ 106 GewO, 315 BGB von der ...

  • rechtsportal.de

    § 20a IfSG ; § 106 GewO ; § 315 BGB
    Beschäftigungsanspruch einer nicht gegen SARS-Cov-2 geimpften Pflegefachkraft

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Freistellung einer ungeimpften Pflegefachkraft - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
    Die Berufungskammer folgt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich für die bereits vor dem 15. März 2022 beschäftigten Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Regelung des § 20 a Abs. 2 Satz 1 IfSG unmittelbar kraft Gesetzes kein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ergibt (vgl. BverfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 215, 253 zit. nach juris).

    Der Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes sieht aber die Anordnung eines Betretungs- und Tätigkeitsverbots ausdrücklich als ermessensgeleitete Einzelfallentscheidung vor (vgl. dazu BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21, Rn. 220, zit. nach juris).

    a) § 20 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 IfSG des Infektionsschutzgesetzes als berufliche Tätigkeitsvoraussetzung ausgestaltet, die vorsieht, dass die Arbeitnehmer/-innen geimpft oder genesen sein "müssen", und als solche verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 244 ff., zit. nach juris).

    Diese Einschätzungen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.4.2022 dem Gesetzgeber zugebilligt (vgl. BVerfG - 1 BvR 2649/21 - Rn. 172, 173, zit. nach juris).

    Soweit sich der Verfügungskläger für seine tatsächlichen Einschätzungen, denen zufolge er kein größeres Risiko für die Bewohner bilde, auf eine von dem breiten fachwissenschaftlichen Konsens (dazu BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 162 ff, zit. nach Juris) abweichende Stimme in der Wissenschaft stützt, vermag dies die tatsächlichen Annahmen nicht zu erschüttern.

    Die Eignung einer Maßnahme setzt nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit einer Maßnahme gibt (vgl BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 167, zit. nach Juris).

    Dies ergibt eine Abwägung der Reichweite und des Gewichts des Eingriffs einerseits gegenüber der Bedeutung der Maßnahme für die Erreichung der Ziele andererseits (BVerfG 27.4.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 203, zit. nach juris).

    Dieser besonderen Verantwortung müssen sich Angehörige dieser Berufsgruppen schon bei ihrer Berufswahl bewusst sein (vgl. BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn 265, zit. nach juris).

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
    Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber die Grenzen des Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28, zit. nach juris).

    §§ 106 Satz 1 GewO, 315 BGB verlangen eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 29, zit. nach juris).

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
    Eine einseitige Berechtigung zur Freistellung ist aber dann gegeben, wenn der Beschäftigung überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. z. B. BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27 m. w. N., zit. nach juris).
  • ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 2/22

    Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 12. April 2022 - 5 Ga 2/22 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
    Der Arbeitnehmer hat im ungekündigten Arbeitsverhältnis einen von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Beschäftigungsanspruch aus §§ 611 a Abs. 1, 613, 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG (vgl. z. B. BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 23 m. w. N., zit. nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22

    Annahmeverzug - Pflegeeinrichtung -fehlender Genesenen- bzw. Impfnachweis -

    Das Berufungsgericht stimmt uneingeschränkt der Auffassung des hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. August 2022, 5 SaGa 729/22) zu, der Gesetzgeber habe an keiner Stelle zum Ausdruck gebracht hat, dass "Altarbeitnehmer" einen Beschäftigungsanspruch haben, obwohl sie die beruflichen Tätigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen.
  • ArbG Gießen, 08.11.2022 - 5 Ca 121/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Vergütungsanspruch für die Dauer der

    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. August 2022 - 5 SaGa 729/22 - zurückgewiesen.
  • ArbG Gießen, 08.11.2022 - 5 Ca 93/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - zulässige Freistellung ungeimpfter

    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. August 2022 - 5 SaGa 729/22 - zurückgewiesen.
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