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   LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17   

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LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17 (https://dejure.org/2018,42031)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17 (https://dejure.org/2018,42031)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. September 2018 - 15 Sa 1423/17 (https://dejure.org/2018,42031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Da sich ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen an alle Arbeitnehmer - auch die außertariflich vergüteten Arbeitnehmer - weitergibt, - insoweit für die Arbeitnehmer erkennbar - im Regelfall nicht über die Zeit seiner Tarifgebundenheit hinaus ohne ...

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, §§ 516, 518, 519 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 151 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 140 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 6
    Voraussetzungen des Entstehens einer betrieblichen Übung hinsichtlich der Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen an alle Arbeitnehmer durch einen tarifgebundenen Arbeitgeber

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aus betrieblicher Übung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die erkennende Berufungskammer folgt, ist unter einen betrieblichen Übung die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltenswiesen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn, 59).

    Die Wirkung einer Willenserklärung im Rechtsverkehr setzt ein, wenn aus Sicht des Erklärungsempfängers der Erklärende eine auf eine bestimmte Rechtswirkung gerichteten Willen geäußert hat (BAG 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 60).

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    Da sich ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen an alle Arbeitnehmer - auch die außertariflich vergüteten Arbeitnehmer - weitergibt, - insoweit für die Arbeitnehmer erkennbar - im Regelfall nicht über die Zeit seiner Tarifgebundenheit hinaus ohne die Möglichkeit einer Kündigung des Tarifvertrags oder eines Verbandsaustritts dauerhaft (vertraglich) binden will (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 16 mwN), müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen, um das Entstehen einer betrieblichen Übung annehmen zu können.

    Die fehlende Tarifgebundenheit verdeutlicht - für die Arbeitnehmer erkennbar - den Willen des Arbeitgebers, die Erhöhung der Löhne und Gehälter zukünftig nicht ohne Beitrittsprüfung entsprechend der Tarifentwicklung vorzunehmen (BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 15; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 61 mwN).

    Die Situation eines tarifgebundenen Arbeitgebers ist letztlich keine andere: Auch ein tarifgebundener Arbeitgeber, der die Tarifentgelterhöhungen an alle Arbeitnehmer weitergibt, will sich - auch insoweit für die Arbeitnehmer erkennbar - im Regelfall nicht über die Zeit seiner Tarifgebundenheit hinaus ohne die Möglichkeit einer Kündigung des Tarifvertrags oder eines Verbandsaustritts dauerhaft (vertraglich) binden (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 5 AZR 359/10 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11

    Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann aber auch hier nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. zur Umdeutbarkeit einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage: BAG vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - ).

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, könne daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21).

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.05.2017 - 9 Ca 7111/16
    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Mai 2017 - 9 Ca 7111/16 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Mai 2017 - 9 Ca 7111/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 659/02

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    a) Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen (BAG 18. November 2003 - 9 AZR 659/02 -).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327 mwN).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, entsteht regelmäßig lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Entgelts, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tarifentgelterhöhungen weiterzugeben (BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - zu A II 4 c bb der Gründe).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.09.2018 - 15 Sa 1423/17
    § 77 Abs. 6 BetrVG enthält nach allgemeiner Ansicht kein zwingendes Recht (vgl. insoweit schon BAG 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - Rn. 25), so dass auch der Ausschluss der Nachwirkung für den Fall der Kündigung der Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat hätte vereinbart werden können.
  • LAG Hamm, 28.04.2021 - 10 Sa 31/21

    Zusage für Zusatzgeld durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; Sonderzahlung

    Es handelt sich hierbei um eine Ankündigung zukünftiger Pläne ohne konkreten Rechtsbindungswillen, da erkennbar noch die individuellen schriftlichen Vertragsabschlüsse auf Basis der beigefügten Musterverträge folgen sollten und die Planung bei der Beklagten noch im Fluss war (vgl. hierzu auch LAG Hessen 11. September 2018, 15 Sa 1423/17, Rn. 78) .
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