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   LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14   

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https://dejure.org/2015,25828
LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14 (https://dejure.org/2015,25828)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14 (https://dejure.org/2015,25828)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. März 2015 - 9 TaBV 188/14 (https://dejure.org/2015,25828)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 I KSchG, § 103 BetrVG, § 79 BetrVG, § 13 WpHG, § 15 WpHG
    Eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied wegen des Vorwurfs einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht (hier: Weitergabe von Zahlen eines geplanten Personalabbaus an die Belegschaft vor der Ad-hoc-Meldung) ist ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied wegen des Vorwurfs einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Weitergabe von Zahlen eines geplanten Personalabbaus an die Belegschaft vor der Ad-hoc-Meldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsmitglied; Außerordentliche Kündigung; Zustimmungsersetzung; Personalabbau; Verschwiegenheitspflicht; Ausschließung; Neuwahl

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds wegen der Verletzung zur Pflicht zu Verschwiegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied bei Bekanntgabe von Geschäftsgeheimnissen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstoß eines Betriebsratsvorsitzenden gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung - darf er deshalb fristlos gekündigt werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    2008 - 2 ABR 59/07 - komme dies nur bei einem rechtskräftigen und bereits vollzogenen Ausschluss in Betracht, weil nur dies einer ungehinderten Perpetuierung der Pflichtverletzung entgegenstünde.

    Betriebsverfassungsrechtliche Amtsträger geraten aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit leichter in Gefahr, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu verletzen (BAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 2 ABR 59/07 - [...] zu einem Aufsichtsratsmitglied; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - [...]).

    Es ist anerkannt (BAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 2 ABR 59/07 - [...] zu einem Aufsichtsratsmitglied; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - [...] mit weiteren Nachw.), dass das Ausschlussverfahren gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich Vorrang gegenüber der außerordentlichen Kündigung hat.

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 2 ABR 59/07 - [...]) ist in einem Fall, in dem die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Aufsichtsratsmitglieds zur Beurteilung anstand, der Ansicht gewesen, zunächst kämen die Sanktionen des Gesellschaftsrechts, vor allem die Abberufung aus dem Aufsichtsrat, in Betracht.

  • BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    Betriebsverfassungsrechtliche Amtsträger geraten aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit leichter in Gefahr, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu verletzen (BAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 2 ABR 59/07 - [...] zu einem Aufsichtsratsmitglied; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - [...]).

    Da betriebsverfassungsrechtliche Amtsträger aufgrund ihrer Betriebsratstätigkeit leichter in Gefahr geraten, ihre arbeitsvertraglichen Pflichten zu verletzen, ist für die Prüfung eines Grundes für eine außerordentliche Kündigung ein besonders strenger Maßstab anzulegen, durch den auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird (BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - [...]).

    Es ist anerkannt (BAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 2 ABR 59/07 - [...] zu einem Aufsichtsratsmitglied; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - [...] mit weiteren Nachw.), dass das Ausschlussverfahren gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich Vorrang gegenüber der außerordentlichen Kündigung hat.

  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    Geschäftsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nichtoffenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem Willen des Geschäftsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden soll (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1987 - 6 ABR 46/84 - [...]; LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]).

    Die Zahlen über den Personalabbau waren auch nicht offenkundig (vgl. BAG Beschluss vom 26. Febr. 1987 - 6 ABR 46/84 - [...]).

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    b) Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 4. März 2015 - 3 Sa 400/14 - LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]; Müller BB 2013, 2293).

    Geschäftsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nichtoffenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem Willen des Geschäftsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden soll (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1987 - 6 ABR 46/84 - [...]; LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]).

  • BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 602/89

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung von Informationen aus

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    b) Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 4. März 2015 - 3 Sa 400/14 - LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]; Müller BB 2013, 2293).

    Geschäftsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Tatsache, die nichtoffenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ist und nach dem Willen des Geschäftsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden soll (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1987 - 6 ABR 46/84 - [...]; LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]).

  • LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13

    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon früh erkannt (BAG Urteil vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - [...] mit weiteren Nachw.; ebenso LAG München Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - [...]), dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, wenn das vom Ausschließungsverfahren betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden ist.
  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon früh erkannt (BAG Urteil vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - [...] mit weiteren Nachw.; ebenso LAG München Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - [...]), dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, wenn das vom Ausschließungsverfahren betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden ist.
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon früh erkannt (BAG Urteil vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - [...] mit weiteren Nachw.; ebenso LAG München Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - [...]), dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, wenn das vom Ausschließungsverfahren betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2015 - 3 Sa 400/14

    Betriebsrat, Betriebsratsmitglied, Kündigung, außerordentlich, Auslauffrist,

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    b) Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 26.Sept. 1990 - 2 AZR 602/89 - [...]; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 4. März 2015 - 3 Sa 400/14 - LAG Hamm Urteil vom 30. Sept. 2011 - 10 Sa 472/11 - [...]; Müller BB 2013, 2293).
  • EuGH, 11.03.2015 - C-628/13

    Um Insider-Geschäfte zu verhindern, muss eine Information offengelegt werden,

    Auszug aus LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14
    Die Information muss selbst dann offengelegt werden, wenn ihr Besitzer nicht weiß, welchen genauen Einfluss sie auf den Kurs der Finanzinstrumente haben wird (EuGH Urteil vom 11. März 2015 - C-628/13 -).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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