Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.05.2016 - 18 Ta 184/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19995
LAG Hessen, 12.05.2016 - 18 Ta 184/16 (https://dejure.org/2016,19995)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.05.2016 - 18 Ta 184/16 (https://dejure.org/2016,19995)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 18 Ta 184/16 (https://dejure.org/2016,19995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG, § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG
    Für eine Klage gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter einer GbR wegen dessen möglicher Haftung gem. § 128 HGB für Ansprüche aus dem Verhältnis zwischen der GbR und der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) ist der Rechtsweg zu den Gerichten für ...

  • IWW

    § 12 VTV, § 13 VTV, § 128 HGB, § ... 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG, § 2 Abs. 3 ArbGG, §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 17a Abs. 4 S. 3 GVG, 48, 78 ArbGG, §§ 569 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, 572 Abs. 2 ZPO, § 78 S. 3 ArbGG, § 2 Abs. 3 Nr. 4 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 72 Abs. 2, 78 S. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei einer Klage wegen möglicher Haftung nach § 128 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6
    Rechtsweg; Gesellschafter GbR

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6
    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für die Inanspruchnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft wegen einer Haftung für Ansprüche der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegen die Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Arbeitsrechtsweg für Haftungsklage gegen Gesellschafter wegen Ansprüchen aus dem Verhältnis zwischen GbR und Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1608
  • NZA-RR 2016, 499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2016 - 18 Ta 184/16
    Dagegen kann nicht eingewandt werden, dass nicht er, sondern die GbR Arbeitgeber der von dieser beschäftigten Arbeitnehmer in den Jahren 2008 bis 2012 war (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - NZA 2009, 485, Rz. 24).

    Sie setzt die rechtliche Selbständigkeit der Gesellschaft als Arbeitgeberin voraus (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - NZA 2009, 485, Rz. 25) und differenziert zwischen der Gesellschaft als Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses und einem für die Gesellschaft haftenden Gesellschafter außerhalb des Vertragsverhältnisses.

  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2016 - 18 Ta 184/16
    Dies ist z.B. für Ansprüche einer Gemeinsamen Einrichtung gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer KG ausdrücklich bestätigt worden (BAG Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - NJW 1980, 1710, Rz. 14 ff.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LAG Hessen, 12.05.2016 - 18 Ta 184/16
    Die an der akzessorischen Haftung (vgl. BGH Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 -, NJW 2001, 1056, Rz. 39) orientierte Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG führt zu einer Erweiterung des Arbeitgeberbegriffs nur für die Zuständigkeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht