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   LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17   

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LAG Hessen, 12.06.2017 - 17 Sa 256/17 (https://dejure.org/2017,58665)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.06.2017 - 17 Sa 256/17 (https://dejure.org/2017,58665)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 (https://dejure.org/2017,58665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 106 GewO
    Wirksame Maßnahme des Direktionsrechts (Umstationierung einer Kabinenmitarbeiterin von Berlin nach Frankfurt am Main)

  • IWW
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1021/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1009/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 988/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1039/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen vom Kläger bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 987/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 990/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 998/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 1000/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Berlin beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Berlin erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen vom Kläger bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 973/17

    Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin; Besonderes Gewicht der

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 985/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

    Diese wiederum begründet sie mit der Entscheidung der Verlagerung der sog. dezentralen Verkehre auf die B. Der Umstand, dass Umläufe nicht mehr in Hamburg beginnen und enden, kann einen plausiblen Grund für eine Umstationierung darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund von sich durch Dead-Head-Transporte ergebenden Kosten und ineffizienten Arbeitszeiten (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 23; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 38 , juris) .

    Von daher ist bei der Entscheidung des Rechtsstreits davon auszugehen, dass sich das Flugvolumen von und nach Hamburg erheblich reduziert hat (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 41 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Dass die von der Beklagten konkret genannten Einsparungszahlen von der Klägerin bestritten wurden, ist daher nicht entscheidend (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 42 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 54; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 61, juris) .

    Ob dies im Einzelnen zutrifft und sich tatsächlich realisiert, unterliegt ebenso wenig einer gerichtlichen Kontrolle wie die Beurteilung, ob andere Organisationsentscheidungen möglich und ggf. wirtschaftlich sinnvoller gewesen wären, da dies auf eine nicht vorgesehene Zweckmäßigkeitskontrolle der unternehmerischen Entscheidung hinausliefe (BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - aaO; Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - aaO) .

    (1) Weitere Informationen mussten nicht erteilt werden, da der IA/SP und damit auch der Grund der Versetzungen der zuständigen Gruppenvertretung bekannt waren; Sozialdaten mussten nicht mitgeteilt werden, da alle Arbeitnehmer versetzt wurden (so bereits Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 52 , juris; vgl. auch BAG 30. November 2016 - 10 AZR 11/16 - Rn. 55; LAG Hamburg 19. November 2015 - 2 Sa 71/14 - Rn. 81, juris) .

    Denn es geht nicht darum, ob die Zustimmung der Personalvertretung infolge Fristablaufs als erteilt gilt, da die Gruppenvertretung der Versetzung ausdrücklich zugestimmt hat (Hess. LAG 12. Juni 2017 - 17 Sa 256/17 - Rn. 53 mwN zur Rspr. d. Kammer, juris) .

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 983/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

  • LAG Hessen, 04.02.2019 - 17 Sa 997/17

    Parallelentscheidung zu LAG Frankfurt/Main 17 Sa 973/17 v. 04.02.2019

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