Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31003
LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20 (https://dejure.org/2020,31003)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.08.2020 - 2 Sa 331/20 (https://dejure.org/2020,31003)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. August 2020 - 2 Sa 331/20 (https://dejure.org/2020,31003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,31003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Denn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist nicht mehr bei seinem Arbeitgeber vorhanden, sondern durch Betriebsübergang auf den Erwerber übergegangen (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).

    Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, besteht keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).

    Deshalb kann es dem Arbeitgeber im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzumutbar sein, Entgeltfortzahlung zu leisten, obwohl alle Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).

    Aufgrund des speziellen Zuschnitts der Norm auf den Fall des Annahmeverzugs (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]) scheidet auch eine analoge Anwendung aus.

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG, Urteil v. 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 12 Rz. 15 m.w.N.).

    § 615 S. 2 BGB schließt den Fall mit ein, dass der Arbeitgeber nur vertragswidrige Arbeit anbietet, denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags würde den Annahmeverzug beenden (BAG, Urteil v. 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 12 Rz. 16).

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    (2) Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (BAG, Urteil v. 16. April 2013 - 9 AZR 731/11, NZA 2013, 850 Rn. 32 m.w.N.).

    Das Vertrauen des anderen am Rechtsverhältnis beteiligten Teils, dass eine bestimmte Rechtslage gegeben sei, ist vor allem dann schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist und im Hinblick darauf Dispositionen getroffen hat (BAG, Urteil v. 16.4. 2013 - 9 AZR 731/11, NZA 2013, 850 Rn. 32 m.w.N.).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Ein Verhalten wird unter anderem dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, Urteil v. 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 NZA 2009, 840 [B.II.2.a) aa) m.w.N.]).

    Wann dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BAG, Urteil v. 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 NZA 2009, 840 [B.II.2.a) aa) m.w.N.]).

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Diese objektiven Umstände sind das Bestehen einer Arbeitsmöglichkeit, die Zumutbarkeit der Arbeit und die Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber (BAG, Urteil v. 22. März 2017 - 5 AZR 337/16, AP BGB § 615 Nr. 151 Rz. 29 m.w.N.).
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil v. 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17, NZA 2019, 113 Rz. 17 m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Wertungen in anderen Vorschriften, in z.B. § 615 S. 2 BGB, bleiben unberührt (BAG, Urteil v. 19. März 1998 - 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750 [II.2.a)]).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Die Frage, ob infolge einer personenbedingten Leistungseinschränkung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber die Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit unmöglich und unzumutbar ist, was einen Verzugslohnanspruch auszuschließen könnte (s. BAG, Urteil v. 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 NZA 2008, 1410), stellt sich mithin vorliegend nicht.
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    In einem solchen Fall richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 615 BGB (s. BAG, Urteil v. 23. September 2015 - 5 AZR 146/14, NZA 2016, 293).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG, Urteil v. 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14, NZA 2016, 688 Rz. 19 m.w.N.).
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Die Revision der Klägerin und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. August 2020 - 2 Sa 331/20 - werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Zinsen aus 2.566,27 Euro erst seit dem 3. September 2019 und Zinsen aus 240, 91 Euro erst seit dem 3. Dezember 2019 zu zahlen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht