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   LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 Ta BV 212/16   

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https://dejure.org/2017,13647
LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 Ta BV 212/16 (https://dejure.org/2017,13647)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2017 - 16 Ta BV 212/16 (https://dejure.org/2017,13647)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2017 - 16 Ta BV 212/16 (https://dejure.org/2017,13647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Smartphones für den Betriebsrat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann im Einzelfall einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Smartphones haben

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Smartphone für den Betriebsrat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf ein Smartphone - immer eine Frage des Einzelfalls

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Recht auf Smartphone

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Smartphone

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat eines Krankenhauses mit diversen Außenstellen hat Anspruch auf Überlassung eines Smartphones durch den Arbeitgeber - Keine Pflicht zum Einsatz privater Geräte

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    (K)ein Smartphone für den Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 644
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16
    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08- Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 24. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 16, 17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16
    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08- Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 24. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 16, 17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05

    Betriebsratskosten

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16
    Insbesondere liegt keine Divergenz zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München vom 20.12.2005 (8 TaBV 57/05) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2010 (10 TaBv 97/09) vor, die die Erforderlichkeit von Mobiltelefonen für den Betriebsrat verneint haben, da es sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung unter besonderer Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation handelt.
  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 103/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16
    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08- Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).
  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16
    Insbesondere liegt keine Divergenz zu den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts München vom 20.12.2005 (8 TaBV 57/05) und des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Mai 2010 (10 TaBv 97/09) vor, die die Erforderlichkeit von Mobiltelefonen für den Betriebsrat verneint haben, da es sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung unter besonderer Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation handelt.
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16
    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 24. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 16, 17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).
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