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   LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15   

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LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15 (https://dejure.org/2016,19627)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15 (https://dejure.org/2016,19627)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 18 Sa 1498/15 (https://dejure.org/2016,19627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    1 § 1 Abs. 2 KSchG, § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 102 Abs. 5 BetrVG, § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 3 BetrVG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 1 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 4 KSchG, § 138 Abs. 4 ZPO, § 615 S. 1 BGB, § 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1
    Keine zulässige Druckkündigung im Anschluss an einen Vergleich der Bank mit der Aufsichtsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1
    Druckkündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 ; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1
    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters einer deutschen Großbank in den USA aufgrund einer Vereinbarung mit US-Behörden im Zusammenhang mit der Beteiligung der Bank an Embargoverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde

  • faz.net (Kurzinformation)

    Können Börsenaufseher die Kündigung eines Mitarbeiters verlangen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung, weil es die Amis so wollen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Bank-Mitarbeiters auf Druck der New Yorker Finanzaufsicht kann unwirksam sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Druckkündigung auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde!

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • k44.de (Kurzinformation)

    Können Börsenaufseher die Kündigung eines Mitarbeiters verlangen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    US-Behörde verlangt Kündigung - Ist das möglich?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Commerzbank kündigte Mitarbeitern zu Unrecht auf Druck der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Commerzbank auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker Finanzaufsichtsbehörde unzulässig - Kündigung nach deutschem Arbeitsrecht ungerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • vangard.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Der muss gehen" - Die echte Druckkündigung im Licht der Rechtsprechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2493
  • ZIP 2016, 64
  • VersR 2017, 842
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Die Kündigung wird dann in erster Linie nicht wegen Nachteilen erklärt, welche der Dritte androht, sondern weil tatsächlich ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 38).

    Nur wenn die Drohung auf diese Weise nicht abgewendet werden kann und bei Verwirklichung der Drohung schwere wirtschaftliche Schäden drohen, kann die Kündigung sozial gerechtfertigt sein (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39 ff.; BAG Urteil vom 26. Juli 1997 - 2 AZR 502/96 - veröffentlicht in juris, Rz. 22).

    Dies rechtfertigt es, den Druck wegen der Forderung einer Entlassung als betriebliches Erfordernis zu verstehen, welches der Fortdauer des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen kann (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 44 ff.).

    Der Arbeitgeber hat abzuwägen, ob er dem Druck nachgibt oder nicht, und er ist verpflichtet, sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob er die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39; BAG Urteil vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468, Rz. 43).

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2382/15

    Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. November 2015 - 5 Ca 2382/15 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. November 2015 - 5 Ca 2382/15 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. November 2015 - 5 Ca 2382/15 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den bisherigen Bedingungen als Senior Spezialist und Direktor im Bereich Cash Management & International Business (CMIB) weiterzubeschäftigen.

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Den bisher von der Rechtsprechung anerkannten oder verworfenen Fällen einer "echten Druckkündigung" ist gemeinsam, dass ein Dritter bzw. Dritte, seien es Vertragspartner oder die Arbeitskollegen, die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Arbeitnehmer verweigern und deshalb dem Arbeitgeber mit Abbruch der Geschäftsbeziehungen oder Kündigung drohen (vgl. ergänzend: BAG Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - NZA 1996, 581; BAG Urteil vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468; BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - NZA 1987, 21).

    Der Arbeitgeber hat abzuwägen, ob er dem Druck nachgibt oder nicht, und er ist verpflichtet, sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob er die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39; BAG Urteil vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468, Rz. 43).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Es ist streitig, ob ein Arbeitnehmer noch innerhalb der Kündigungsfrist oder zumindest mit Klageerhebung ausdrücklich seine Weiterbeschäftigung verlangen muss (BAG Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055, Rz. 23; BAG Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154, Rz. 22 f.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 28 Aufl., § 102 Rz. 106; ErfK-Kania, 16. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 34).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Es ist streitig, ob ein Arbeitnehmer noch innerhalb der Kündigungsfrist oder zumindest mit Klageerhebung ausdrücklich seine Weiterbeschäftigung verlangen muss (BAG Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055, Rz. 23; BAG Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154, Rz. 22 f.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 28 Aufl., § 102 Rz. 106; ErfK-Kania, 16. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 34).
  • LAG Hessen, 24.06.2014 - 8 Sa 1216/13

    Versetzung - Direktionsrecht - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Hat der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht zur Zuweisung einer neuen Tätigkeit noch nicht Gebrauch gemacht, beschränkt sich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers auf die bisher zugewiesenen Arbeitsaufgaben (vgl. BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 15 f.; Hess. LAG Urteil vom 14. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - veröffentlicht in juris, Rz. 51, eine Entscheidung im Revisionsverfahren - 10 AZR 711/14 - ist nicht ergangen).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Hat der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht zur Zuweisung einer neuen Tätigkeit noch nicht Gebrauch gemacht, beschränkt sich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers auf die bisher zugewiesenen Arbeitsaufgaben (vgl. BAG Urteil vom 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - NZA 2010, 1355, Rz. 15 f.; Hess. LAG Urteil vom 14. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 - veröffentlicht in juris, Rz. 51, eine Entscheidung im Revisionsverfahren - 10 AZR 711/14 - ist nicht ergangen).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Damit ist nicht ausgeschlossen, dass ein zur vorläufigen Weiterbeschäftigung verurteilter Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht dadurch erfüllt, dass er dem Arbeitnehmer zulässig eine andere vertragsgemäße Tätigkeit zuweist (vgl. BAG Beschluss vom 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917, Rz. 19 ff.).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Zum einen dürfte davon auszugehen sein, dass in denjenigen Fällen, in denen eine Aufsichtsbehörde die Qualifikation oder Zuverlässigkeit eines Arbeitnehmers anzweifelt und das Recht besitzt, diesen zu überprüfen, eine personenbedingte Kündigung möglich ist (vgl. BAG Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 272/08 - NZA 2010, 628).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15
    Nur wenn die Drohung auf diese Weise nicht abgewendet werden kann und bei Verwirklichung der Drohung schwere wirtschaftliche Schäden drohen, kann die Kündigung sozial gerechtfertigt sein (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39 ff.; BAG Urteil vom 26. Juli 1997 - 2 AZR 502/96 - veröffentlicht in juris, Rz. 22).
  • BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 429/12

    Wirksamkeit eines vom Landesarbeitsgericht protokollierten Teilvergleichs -

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

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