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   LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20   

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LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20 (https://dejure.org/2021,55877)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.08.2021 - 14 Sa 440/20 (https://dejure.org/2021,55877)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. August 2021 - 14 Sa 440/20 (https://dejure.org/2021,55877)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Der Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers entsteht aufgrund des Vertrages und setzt nicht zwingend voraus, dass die vereinbarten Dienste tatsächlich geleistet werden (BAG 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Juris) .

    Ein derartiger Erlassvertrag nach § 397 BGB führt dazu, dass der Arbeitgeber seiner Gläubigerstellung verliert, seinerseits aber - sofern nichts anderes vereinbart ist - die Gegenleistung der Vergütungszahlung erbringen muss (BAG 19. März 2002-9 AZR 16/01-juris) .

    Dies steht einem Annahmeverzugslohnanspruch des Arbeitnehmers entgegen ( BAG 19. März 2002- 9 AZR 16/01-juris ).

    Die Anrechnung von Zwischenverdienst kommt in dieser Konstellation nur dann in Betracht, wenn sich die Parteien hierüber geeinigt haben (BAG 19. März 2002-9 AZR 16/01-juris) .

  • BGH, 05.07.2016 - XI ZR 254/15

    Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Die Einheitlichkeit des Klageziels allein genügt nicht, um einen einheitlichen Streitgegenstand anzunehmen ( BGH 7. Mai 2016- XI ZR 254/15- NJW 2017, 61 ).

    Nicht nur verschiedene Anspruchsgrundlagen sondern verschiedene Streitgegenstände liegen vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH 7. Mai 2016- XI ZR 254/15- NJW 2017, 61; LAG Berlin-Brandenburg 17. Januar 2018 -4 SA 1832/16-Juris) und deshalb unterschiedlicher Tatsachenvortrag zum jeweiligen Lebenssachverhalt erforderlich ist ( BAG 15. November 2012 -6 AZR 359/11- Juris) .

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vertragsänderung hinsichtlich der Vergütung ist nur dann entbehrlich, wenn die geänderte Vergütung sich aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ( BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; BAG 9. November 2007 - 2 AZR 388/06 - NZA 2008, 523 ).

    Liegen die Voraussetzungen einer solchen Vergütungsautomatik nicht vor, so kann eine Entgeltreduzierung bei geändertem Arbeitsinhalt beispielsweise durch einen evident geringeren Marktwert der angebotenen gegenüber der bisherigen Tätigkeit gerechtfertigt sein ( BAG 29. November 2007 - 2 AZR 388/06; BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EZR Kündigungsschutzgesetz § 2 Nr. 66; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149 ), was der Arbeitgeber darzulegen hat.

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vertragsänderung hinsichtlich der Vergütung ist nur dann entbehrlich, wenn die geänderte Vergütung sich aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ( BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; BAG 9. November 2007 - 2 AZR 388/06 - NZA 2008, 523 ).

    Liegen die Voraussetzungen einer solchen Vergütungsautomatik nicht vor, so kann eine Entgeltreduzierung bei geändertem Arbeitsinhalt beispielsweise durch einen evident geringeren Marktwert der angebotenen gegenüber der bisherigen Tätigkeit gerechtfertigt sein ( BAG 29. November 2007 - 2 AZR 388/06; BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EZR Kündigungsschutzgesetz § 2 Nr. 66; BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149 ), was der Arbeitgeber darzulegen hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2018 - 4 Sa 1832/16

    Sozialkassenpflicht im Baugewerbe aufgrund des

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Nicht nur verschiedene Anspruchsgrundlagen sondern verschiedene Streitgegenstände liegen vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH 7. Mai 2016- XI ZR 254/15- NJW 2017, 61; LAG Berlin-Brandenburg 17. Januar 2018 -4 SA 1832/16-Juris) und deshalb unterschiedlicher Tatsachenvortrag zum jeweiligen Lebenssachverhalt erforderlich ist ( BAG 15. November 2012 -6 AZR 359/11- Juris) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 527/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Die Entscheidung über einen anderen oder zusätzlichen Streitgegenstand erfordert in der Regel weitere tatsächliche Feststellungen (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 527/11 - Juris) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG 20. Februar 2018-1 AZR 787/16-Juris) .
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Auch wenn Ansprüche wirtschaftlich auf das Gleiche gerichtet sind und der Kläger die Leistung nur einmal verlangen kann, können die verschiedenen materiell-rechtlichen Ansprüche unterschiedliche Streitgegenstände aufweisen; dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Ansprüche sowohl in ihren materiell-rechtlichen Voraussetzungen als auch in ihren Folgen verschieden sind (vgl. BGH 3. März 2016 - IX ZB 33/14- NJW 2016, 1818).
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11

    Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Nicht nur verschiedene Anspruchsgrundlagen sondern verschiedene Streitgegenstände liegen vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbstständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BGH 7. Mai 2016- XI ZR 254/15- NJW 2017, 61; LAG Berlin-Brandenburg 17. Januar 2018 -4 SA 1832/16-Juris) und deshalb unterschiedlicher Tatsachenvortrag zum jeweiligen Lebenssachverhalt erforderlich ist ( BAG 15. November 2012 -6 AZR 359/11- Juris) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Hessen, 13.08.2021 - 14 Sa 440/20
    Das mit der Kündigung unterbreitete Änderungsangebot muss ferner konkret gefasst, d.h. eindeutig bestimmt oder zumindest bestimmbar sein ( BAG 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; BAG 16. September 2004 -2 AZR 628/03- BAGE 112, 58) .
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 550/14

    Ordentliche Änderungskündigung - krankheitsbedingte Leistungsminderung

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

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