Rechtsprechung
LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtungsfrist - Wahlumschlag - Zurückverweisung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung; Anforderungen an die Durchführung der Wahl; Verwirkung des Anfechtungsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchwbVWO § 18; SchwbVWO § 20 Abs. 3
Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Die nicht ganz geheime Wahl: Wie ist bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung das Wahlgeheimnis zu wahren
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 13.04.2011 - 7 BV 9/10
- LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11
- LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11
Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).Eine Beeinflussung des Wahlergebnisses durch das Fehlen von Wahlumschlägen ist vielmehr denkbar (…ebenso Hess. LAG Beschluss vom 1. Dez. 2011 a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris).
Eine Beeinflussung von Wählern, die ihr Wahlverhalten an diese "nicht ganz" geheime Wahl (vgl. LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. 2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris) anpassen, ist möglich.
- LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtsschutzinteresse bei Rücktritt des …
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).Zum Teil wird in der Rechtsprechung angenommen, Stimmzettel, die ohne Wahlumschlag eingeworfen würden, seien von Vornherein ungültig (so LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
- LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 105/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Stimmabgabe bei angeordneter Briefwahl; …
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris).
- BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Der mit "es sei denn" eingeleitete Halbsatz in § 19 Abs. 1 BetrVG hat zum Ziel, Verstöße gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl ausreichen zu lassen, wenn durch einen solchen Verstoß das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflusst werden konnte (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - EzA § 16 BetrVG 1972 Nr. 6). - BAG, 27.07.2005 - 7 ABR 54/04
Einsichtnahme in die Wahlakten der Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Das Wahlgeheimnis ist auch nach Abschluss der Stimmabgabe geschützt (BAG Beschluss vom 27. Juli 2005 - 7 ABR 54/04 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 5 = Juris). - BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Der mit "es sei denn" eingeleitete Halbsatz in § 19 Abs. 1 BetrVG hat zum Ziel, Verstöße gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren nur dann nicht zur Anfechtung der Wahl ausreichen zu lassen, wenn durch einen solchen Verstoß das Wahlergebnis objektiv weder geändert noch beeinflusst werden konnte (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39; BAG Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 - EzA § 16 BetrVG 1972 Nr. 6). - LAG Niedersachsen, 28.06.2007 - 14 TaBV 5/07
Möglichkeit der Rücknahme der beim Wahlvorstand eingereichten Vorschlagsliste …
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
2011 - 25 TaBV 529/11 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 9. März 2007 - 10 TaBV 105/06 - AiB 2009, 588 = Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 - AiB 2009, 723 = Juris). - LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11
Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Verletzung des …
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Diese Regelungen dienen der Gewährleistung der Grundsätze der geheimen Wahl (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 1. Dez. 2011 - 9 TaBV 130/11 Juris-; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25. Aug. - LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 TaBV 118/11
Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Verstoß …
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Das Bundesarbeitsgericht hat den Beschluss der Beschwerdekammer vom 15. März 2012 - 9 TaBV 118/11 - aufgehoben, soweit festgestellt worden ist, dass der Beteiligte zu 1) die Aufgaben der Schwerbehindertenvertrauensperson für den Betrieb A der Beteiligten zu 2) in der Zeit vom 30. Nov. - LAG Schleswig-Holstein, 14.02.2007 - 6 TaBV 27/06
Betriebsratswahl, Prüfung von Wahlvorschlägen
Auszug aus LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12
Auch die Anfechtungsbefugnis kann verwirken, wenn sie rechtsmissbräuchlich ausgeübt wird (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 14. Febr. 2007 - 6 TaBV 27/06 - Juris). - BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 133/04
Ergänzung des Berufungsurteils
- BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied
- LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der …
Bei einer Sicherung des Wahlgeheimnisses durch Verwendung der in der Wahlordnung vorgeschriebenen Wahlumschläge kann hingegen jeder Arbeitnehmer mit der Aushändigung der Stimmzettel nebst Wahlumschlag sicher sein, dass sein Abstimmungsverhalten geheim bleiben wird (LAG Hessen, Beschluss vom14. März 2013 - 9 TaBV 223/12 -, Rn. 34, juris). - LAG Hessen, 21.05.2015 - 9 TaBV 235/14 Bei einer Verletzung des Wahlgeheimnisses dadurch, dass nicht die in der Wahlordnung obligatorisch vorgeschriebenen Wahlumschläge verwendet wurden, sondern die Stimmzettel nur gefaltet in die Urne bzw. in einen Karton gelegt wurden, hat das Beschwerdegericht lediglich einen Anfechtungsgrund bejaht (Hess. LAG Beschluss vom 14. März 2013 - 9 TaBV 223/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 15. März 2012 - 9 TaBV 118/11 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 9 TaBV 130/11 - Juris).