Rechtsprechung
LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 139 ZPO, § 1 TVG, § 138 Abs 2 ZPO, § 3 TVG
Bauliche Leistungen, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Installationsarbeiten - Judicialis
Geltungsbereich; Bautarifvertrag; bauliche Leistungen; Installationsarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialkassenpflicht bei baugewerblichen Installationsarbeiten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlungsverpflichtungen und Auskunftsverpflichtungen eines Handwerksbetriebes nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes ; Erbringung überwiegender baulicher Leistungen im Tarifsinne; Eintritt einer normativen und zwingenden Wirkung von Tarifnormen bei der ...
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 22.03.2006 - 7 Ca 590/06
- LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Hessen, 18.08.2008 - 16 Sa 2180/06
Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich
Das ergibt die Auslegung der tariflichen Bestimmung (Ergänzung zu Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).Das ist bei (teilweiser) einseitiger Erledigung der Hauptsache der Fall, weil die einseitige Erledigungserklärung nicht die Rechtshängigkeit des für erledigt erklärten Anspruchs verändert, sondern dieser verfahrensmäßig die Hauptsache bleibt (vgl. Kammerurteile vom 14. Februar 2000 - 16 Sa 992/99 und vom 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06; Bergerfurth, NJW 1992, 1655, 1658;… Musielak/Wolst, a.a.O.).
Da es sich bei dieser Klassifizierung um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind, kann und darf dann davon ausgegangen werden, dass die Klassifizierung bei der Bestimmung der Reichweite eines Gewerbezweiges die Verkehrsauffassung wiedergibt (vgl. BFH 16. März 2000, BStBl. II, 2000, 444; Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).
Soweit dem Urteil der Berufungskammer vom 14. Mai 2007 (16 Sa 1155/06), in dem es auf diese Frage ohnehin nicht ankam, anderes zu entnehmen ist, hält die Berufungskammer daran nicht fest.
- LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07
Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer …
Dort sind die Tapetenkleberei (45.43.5), das Maler- und Lackierergewerbe (Nr. 45.44.1), die Elektroinstallation (Nr. 45.31.0) und die Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation (Nr. 45.33.1 und 45.33.2 WZ 1993, Nr. 4533.0 WZ 2003) dem Baugewerbe zugerechnet Da es sich bei dieser Klassifizierung um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind, kann und darf dann davon ausgegangen werden, dass die Klassifizierung bei der Bestimmung der Reichweite eines Gewerbezweiges die Verkehrsauffassung wiedergibt (vgl. BFH 16. März 2000, BStBl. II, 2000, 444; Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).Dann ist kein Grund ersichtlich, der die Annahme tragen könnte, die Tarifvertragsparteien gingen für diese Ausnahmevorschrift davon aus, dass ihre Voraussetzungen bereits dann vorliegen, wenn vom Betrieb Tätigkeiten ausgeführt werden, die verschiedenen der in Nr. 12 aufgeführten Gewerbezweige zugehören und lediglich in ihrer Zusammenfassung mehr als 50% der betrieblichen Arbeitszeit ausmachen (vgl. Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).
- LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07
Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung; …
Da es sich bei dieser Klassifizierung um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind, kann und darf dann davon ausgegangen werden, dass die Klassifizierung bei der Bestimmung der Reichweite eines Gewerbezweiges die Verkehrsauffassung wiedergibt (vgl. BFH 16. März 2000, BStBl. II, 2000, 444; Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06). - LAG Hessen, 10.03.2008 - 16 Sa 1610/07
Tarifauslegung - Sozialkasse - Glaserhandwerk - Baugewerbe
Da es sich bei dieser Klassifizierung um eine Dokumentation handelt, bei deren Erstellung die Vorstellungen der Wirtschaft in hohem Maße berücksichtigt worden sind, kann und darf dann davon ausgegangen werden, dass die Klassifizierung bei der Bestimmung der Reichweite eines Gewerbezweiges die Verkehrsauffassung wiedergibt (vgl. BFH 16. März 2000, BStBl. II, 2000, 444; Kammerurteil v. 14. Mai 2007 - 16 Sa 1155/06).