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   LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11   

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https://dejure.org/2012,32757
LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11 (https://dejure.org/2012,32757)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2012 - 12 Sa 281/11 (https://dejure.org/2012,32757)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 12 Sa 281/11 (https://dejure.org/2012,32757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 21; BGB § 242
    Keine Ansprüche der Arbeitnehmer aus einem unwirksamen Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.08.1989 - 5 AZR 391/88

    Nur begrenzt mögliche Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11
    Voraussetzung ist vielmehr, dass besondere tatsächliche Umstände vorliegen, die für die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG a.a.O.; BAG 30.05.2006 - 1 AZR 111/05 - NZA 2006, 1170 - 1173; BAG 23.08.1989 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 42).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11
    Das wäre nur der Fall, wenn sich bereits im Erkenntnisverfahren lediglich eine quotale Befriedigung auch der Neumasseverbindlichkeiten abzeichnete (BAG 18.11.2003 - 1 AZR 30/03 - juris; BAG 23.02.2005 - 10 AZR 602/ß03 - juris).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11
    Voraussetzung ist vielmehr, dass besondere tatsächliche Umstände vorliegen, die für die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG a.a.O.; BAG 30.05.2006 - 1 AZR 111/05 - NZA 2006, 1170 - 1173; BAG 23.08.1989 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 42).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11
    Von ihm geschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - juris; BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - BAGE 121, 168).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11
    Von ihm geschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (BAG 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - juris; BAG 13.02.2007 - 1 AZR 184/06 - BAGE 121, 168).
  • ArbG Düsseldorf, 15.06.2015 - 12 Ca 4043/14

    Unkündbarkeitszusage in Betriebsvereinbarung bei bereits bestehender tariflicher

    Voraussetzung ist vielmehr, dass besondere tatsächliche Umstände vorliegen, die für die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (Hessisches LAG vom 15.5.2012 - 12 Sa 281/11 - Rn. 28, zitiert nach juris).
  • ArbG Düsseldorf, 24.11.2014 - 12 Ca 4042/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Unmittelbare und zwingende Geltung

    Voraussetzung ist vielmehr, dass besondere tatsächliche Umstände vorliegen, die für die Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die darin vorgesehenen Leistungen zu gewähren (Hessisches LAG vom 15.5.2012 - 12 Sa 281/11 - Rn. 28, zitiert nach juris).
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