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   LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12   

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LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12 (https://dejure.org/2013,47950)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12 (https://dejure.org/2013,47950)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. November 2013 - 14 Sa 1620/12 (https://dejure.org/2013,47950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8 Abs. 5
    Änderung der Lage der Arbeitszeit; Vertragsänderungsrecht; gerichtlicher Vergleich

  • rechtsportal.de

    ZPO § 894
    Vertragsänderungsrecht nach gerichtlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    aa) Voraussetzung für das Bestehen eines einseitigen Vertragsänderungsrechts des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG (vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 265, BAG 15.11.2011- 9 AZR 729/07- Juris) ist dem Wortlaut der Vorschrift nach, dass die Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers einvernehmlich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG oder durch Fiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG festgelegt wurde, § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG ist danach nicht anzuwenden, wenn zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder in seinem Verlauf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit vereinbart wurde, ohne dass eine Geltendmachung des Arbeitnehmers iSv. § 8 Abs. 2 TzBfG vorausging (BAG 17.06.2007 - 9 AZR 819/06 - NZA 2008, 118).

    Die Möglichkeit des § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG soll ein Korrektiv für die Festlegung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 3 Satz 3 und nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG bilden (BAG 17.06.2007 - 9 AZR 819/06 - Juris).

    (1) Der Annahme einer unbewussten Regelungslücke steht entgegen der Auffassung des Klägers die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2007 (- 9 AZR 819/06 - Juris) nicht entgegen.

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Hat der Arbeitgeber den geäußerten Verteilungswunsch schon abgelehnt, kann der Arbeitnehmer ihn nämlich nicht mehr modifizieren; das vorgerichtliche Konsensverfahren nach § 8 TzBfG ist abgeschlossen und der materielle Streitgegenstand des späteren Klageverfahrens steht fest (BAG 24.06.2008 - 9 AZR514/07 - NZA 2008, 1289).

    Nach Mitteilung der Entscheidung ist auch das vorgerichtliche Konsensverfahren abgeschlossen (BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95).

    Ginge man hier von einem Erlöschen des Angebots des Arbeitnehmers nach § 146 Alt. 1 BGB aus, könnte der Arbeitnehmer nicht auf Annahme eben dieses Angebots klagen (so wohl auch BAG 24.06.2008 - 9 AZR 514/07 - BAGE 127, 95, wenn dort formuliert wird, mit der Ablehnungsentscheidung des Arbeitgebers stehe materiell der Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens fest und im gerichtlichen Verfahren sei nur zu prüfen, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zu dem an ihn konkret gerichteten Änderungswunsch zu Unrecht verweigert habe).

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    a) Zurecht führt das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.10.2000 - 8 AZR 20/00- NZA 2001, 598), der sich die Kammer anschließt, aus, dass es sich bei der durch die nicht steuerfreie Auszahlung der Zuschläge für Nachtarbeit bewirkten Vermögenseinbuße nicht um einen Verzugsschaden nach § 286 Abs. 1 BGB handelt, weil die Vermögenseinbuße nicht durch die verspätete Lohnzahlung entstanden ist, sondern dadurch, dass die die steuerbegünstigte Auszahlung bedingende Beschäftigung des Arbeitnehmers unterblieben ist.

    Bei Nichtleistung von steuerlich begünstigter Arbeit entsteht kein ausgleichsbedürftiger Tatbestand (vgl. BAG 19.10.2000 - 8 AZR 20/00 - a.a.O.).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Auch die Vereinbarung über eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit nach § 8TzBfG wirkt nämlich auf Vertragsebene (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Juris).

    aa) Voraussetzung für das Bestehen eines einseitigen Vertragsänderungsrechts des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG (vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 265, BAG 15.11.2011- 9 AZR 729/07- Juris) ist dem Wortlaut der Vorschrift nach, dass die Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers einvernehmlich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG oder durch Fiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG festgelegt wurde, § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG ist danach nicht anzuwenden, wenn zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder in seinem Verlauf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit vereinbart wurde, ohne dass eine Geltendmachung des Arbeitnehmers iSv. § 8 Abs. 2 TzBfG vorausging (BAG 17.06.2007 - 9 AZR 819/06 - NZA 2008, 118).

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Die Möglichkeit, Zuschläge zu verdienen, gehört regelmäßig nicht zu den bestandsschutzgesicherten Positionen des Arbeitnehmers (BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - DB 1988, 1855; LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08 - Juris), sondern diese fallen ersatzlos weg, wenn die dafür maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (BAG 07.11.2001 - 4 AZR 724/00 - NZA 2002, 860; 14.09.2005 - 4 AZR 102/04 - NZA 2006, 160).
  • LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08

    Wegfall von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Die Möglichkeit, Zuschläge zu verdienen, gehört regelmäßig nicht zu den bestandsschutzgesicherten Positionen des Arbeitnehmers (BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - DB 1988, 1855; LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08 - Juris), sondern diese fallen ersatzlos weg, wenn die dafür maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (BAG 07.11.2001 - 4 AZR 724/00 - NZA 2002, 860; 14.09.2005 - 4 AZR 102/04 - NZA 2006, 160).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    In der gesetzlich vorgesehenen Verhandlungspflicht kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, durch Begründung von Rechtspflichten möglichst eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen (BAG 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 - BAGE 105).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Die Möglichkeit, Zuschläge zu verdienen, gehört regelmäßig nicht zu den bestandsschutzgesicherten Positionen des Arbeitnehmers (BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - DB 1988, 1855; LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08 - Juris), sondern diese fallen ersatzlos weg, wenn die dafür maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (BAG 07.11.2001 - 4 AZR 724/00 - NZA 2002, 860; 14.09.2005 - 4 AZR 102/04 - NZA 2006, 160).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Der Feststellungsantrag ist zwar gem. § 256 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (vgl. zur Zulässigkeit einer auf die Feststellung der Ersatzpflicht für steuerliche Schäden gerichteten allgemeinen Feststellungsklage unter dem Gesichtspunkt des grds. Vorrangs der Leistungsklage etwa BAG 28.10.2008 - 3 AZR 171/07 - Juris), aber nicht begründet.
  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 8 Sa 1520/04

    Teilzeit / Verteilung der Arbeitszeit / nachträgliche Änderung der durch Urteil

    Auszug aus LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12
    Dementsprechend wird von der wohl hM. sogar die analoge Anwendung des § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG befürwortet, wenn der Kläger in dem auf Annahme seines Änderungsangebots gerichteten Verfahren ein rechtskräftiges obsiegendes Urteil erlangt hat und hierdurch nach § 894 ZPO die Vertragsänderung zustande gekommen ist (LAG Hamm 16.12.2004 - 8 Sa 1520/04 - Juris: ErfK- Preis § 8 TzBfG Rz. 45; Gräfl/Arnold-Hemke, TzBfG, § 8 Rz. 130; Sievers, TzBfG, 3. Aufl. § 8 Rz. 181; Preis/Gotthart DB 2001, 148 a./A.; vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 266).
  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

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