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   LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18   

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LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18 (https://dejure.org/2018,19855)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18 (https://dejure.org/2018,19855)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 16 SaGa 933/18 (https://dejure.org/2018,19855)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 935, 940 ZPO, Art. 9 Abs. 3 GG
    Bei einem so genannten Tarifsozialplan handelt es sich um ein tariflich regelbares Ziel, für das gestreikt werden darf. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordert eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und ...

  • IWW

    § 8 Abs. 2, § ... 511 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 2b Arbeitsgerichtsgesetz, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519, § 520 ZPO, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 14 GG, §§ 111 ff. BetrVG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz, Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 4 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (7)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Streik um Tarifsozialplan zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streik um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH nicht im Eilverfahren verboten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhältnismäßigkeit eines Streiks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verbot des Streiks um Tarifsozialplan bei der Neue Halberg-Guss GmbH - Neue Halberg-Guss GmbH unterliegt auch im Berufungsverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Dies ist grundsätzlich möglich, insbesondere besteht kein Vorrang der §§ 111 ff. BetrVG (Bundesarbeitsgericht 24. April 2007 -1 AZR 252/06- Rn. 77ff).

    Maßgeblich für den Inhalt der mit einem Streik verfolgten Ziele sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie die dem Gegner in Form des konkreten von den dazu legitimierten Gremien der Gewerkschaft getroffenen Streikbeschlusses übermittelten Tarifforderungen (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 109, NZA 2007, 987; Otto Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht § 5 Rn. 2).

    Sonstige Verlautbarungen nicht vertretungsberechtigter Mitglieder der Gewerkschaft sind zur Bestimmung des Streikziels schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um der Unbefangenheit der Meinungsbildung innerhalb der Gewerkschaft willen unmaßgeblich (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 109, NZA 2007, 987).

    Bei einem so genannten Tarifsozialplan handelt es sich um ein tariflich regelbares Ziel, für das gestreikt werden darf (Bundesarbeitsgericht 24. April 2007 - 1 AZR 252/06; Landesarbeitsgericht Hamm 2. Juli 2017 - 12 Ta 373/17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist darauf abzustellen, ob ein Streik im Hinblick auf das mit ihm erstrebte Ziel eines bestimmten Tarifabschlusses nach Ausschöpfen aller anderen Mittel notwendig ist (Bundesarbeitsgericht 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 87).

    Dies ist mit der Koalitionsbetätigungsfreiheit der Gewerkschaften aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren und widerspräche dem Grundgedanken der Tarifautonomie (Bundesarbeitsgericht 24. April 2007 -1 AZR 252/06- Rn. 100).

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Nicht rechtswidrig sind Eingriffe in den Gewerbebetrieb, wenn sie als Arbeitskampfmaßnahmen zulässig sind (Bundesarbeitsgericht 22. September 2009 -1 AZR 972/08- Rn. 23).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 25-28; 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 42-44).

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.07.2018 - 6 Ga 70/18

    Arbeitskampfmaßnahmen bei der Neue Halberg-Guss GmbH

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2018 - 6 Ga 70/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juli 2018 -6 Ga 70/18- abzuändern und.

  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Soweit die Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 9. September 2015 -9 SaGa 1082/15- davon abweiche, habe es sich um einen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Einzelfall gehandelt.

    Soweit das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15 - abweichend entschieden hat, handelte es sich um einen Einzelfall, der mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar ist.

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (Bundesarbeitsgericht 19. Juni 2007 - 1 AZR 396/06 - Rn. 25-28; 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 42-44).
  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Nur wenn das Kampfmittel zur Erreichung des zulässigen Kampfziels offensichtlich ungeeignet ist, kann eine Arbeitskampfmaßnahme aus diesem Grund für rechtswidrig erachtet werden (BVerfG 10. September 2004 - 1 BvR 1191/03 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 167).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Sie betrifft grundsätzlich nicht nur die Frage, welches Kampfmittel eingesetzt wird, sondern auch, wem gegenüber dies geschieht (BAG 18. Februar 2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5, zu B I der Gründe).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Auch insoweit umfasst deren Betätigungsfreiheit grundsätzlich die Einschätzung, ob sie zur Erreichung des verfolgten Ziels das gewählte Mittel für erforderlich oder andere Mittel für ausreichend erachtet (vgl. dazu auch BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 651/86 - BAGE 58, 364, zu A I 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 02.07.2017 - 12 Ta 373/17

    Warnstreik um Abfindungsregelungen in Sozialtarifverträgen

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Bei einem so genannten Tarifsozialplan handelt es sich um ein tariflich regelbares Ziel, für das gestreikt werden darf (Bundesarbeitsgericht 24. April 2007 - 1 AZR 252/06; Landesarbeitsgericht Hamm 2. Juli 2017 - 12 Ta 373/17).
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hessen, 16.07.2018 - 16 SaGa 933/18
    Auch die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (26. Juli 2016 -1 AZR 160/14- Rn. 49) stellt auf das übermittelte Streikziel zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahme ab.
  • BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82

    Aussperrung in der Druckindustrie 1978

  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

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