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   LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20   

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LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20 (https://dejure.org/2020,49392)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.10.2020 - 14 Sa 206/20 (https://dejure.org/2020,49392)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 14 Sa 206/20 (https://dejure.org/2020,49392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 254, 253 Abs. 2 ZPO ; § 315 BGB
    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten Leistungsantrags entgegen § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist gerechtfertigt, wenn das Auskunftsbegehren ein notwendiges Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des auf der letzten Stufe ...

  • rechtsportal.de

    § 254, 253 Abs. 2 ZPO ; § 315 BGB
    Einholung von Teilinformationen für Leistungsanspruch im Wege der Auskunftsklage statthaft Bestimmung der Leistung im Auskunftsverfahren durch das Gericht Auskunft über die zwischen den Arbeitsvertragsparteien festgelegten Parameter Kein Anspruch auf die Auskunft über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf richterliche Bestimmung der Leistung bei Stufenklage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    Wenn das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) davon ausgehe, dass ein Arbeitnehmer im Rahmen des § 315 Abs. 3 BGB nicht auf Auskunftsansprüche verwiesen werden dürfe, könne hieraus nicht der Rückschluss gezogen werden, Auskunftsansprüche seien in diesem Rahmen generell unzulässig.

    Für diesen Fall habe das Bundesarbeitsgericht in Entscheidung vom 3. August 2016 (-10 AZR 710/14-) explizit darauf verwiesen, dass eine Leistungsbestimmung durch das Gericht zu unterbleiben habe.

    Dies folge auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Bezieht sich der Vorbehalt auf die Teilnahme an dem jeweiligen Bonusplan und damit auf die Ermessensausübung selbst, stellte dies eine unangemessene Benachteiligung des Klägers dar, weil die Beklagte als Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Kläger in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992) .

    Für die Billigkeit der Ermessensausübung ist die Höhe des zur Verfügung gestellten Bonuspools von Bedeutung ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), eines linearen Zusammenhang zwischen Bonushöhe und Bonustopf bedarf es dabei nicht.

    Eine Darlegungslast trifft ihn insoweit nicht (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Auch in der Entscheidung vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) hat das Bundesarbeitsgericht die Möglichkeit von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Klage nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB nicht verneint.

    (a) Der Umfang der zu verteilenden Mittel spielt bei der Frage, welche Leistungsbestimmung für den einzelnen leistungsberechtigten Mitarbeiter billigem Ermessen entspricht, eine wesentliche Rolle ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ).

    Die Höhe der erfolgten Leistungen an andere Arbeitnehmer ist im Rahmen der Leistungsbestimmung ein maßgebliches Kriterium ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), wobei diese nach Auffassung der Kammer dem Auskunftsberechtigten zumindest dergestalt vergleichbar sein müssen, dass sich dieser innerhalb der vom Auskunftsbegehren betroffenen Mitarbeiter verorten können muss ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 3. August 2016 ( - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ) lediglich festgestellt, der Arbeitnehmer dürfe nicht auf die Auskunftsklage verwiesen werden, nicht aber darüber entschieden, ob eine solche im Rahmen des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB möglich ist.

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    In dem Verfahren 14 Sa 88/17 hat der Kläger mit Auskunftsansprüchen hinsichtlich seiner Boni für die Jahre 2014 und 2015 teilweise obsiegt, die von der Beklagten hiergegen eingelegte Revision ist vor dem Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 10 AZR 11/19 anhängig.

    Der Vortrag der Parteien im Verfahren 14 Sa 88/17 wurde im Berufungstermin im Einverständnis mit den Parteien zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung des vorliegenden Verfahrens gemacht.

    Soweit das Arbeitsgericht annehme, dass er die Auskünfte nicht benötige, weil der Bonus nach § 315 BGB durch das Gericht festzusetzen sei, widerspreche das arbeitsgerichtliche Urteil der Entscheidung der erkennenden Kammer im Verfahren 14 Sa 88/17 , in der zutreffend festgestellt worden sei, dass Auskunftsansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auch im Rahmen eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts des Schuldners nach § 315 BGB bestehen könnten.

    (1) Dem steht nicht grundsätzlich entgegen, dass die Leistungsbestimmung im Rahmen des § 315 Abs. 3 S. 2 BGB durch das Gericht erfolgt ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Auch insofern begegnet die Anerkennung von Auskunftsansprüchen, die einer solchen Bezifferung dienen, keinen rechtlichen Bedenken ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    (b) Das Fehlen einer Darlegungslast im prozessualen Sinne in diesem Bereich spricht ebenfalls nicht gegen ein Auskunftsrecht des Anspruchstellers, sondern begründet dessen generelle Anerkennung gerade, weil sich hieraus das für die Bejahung von Auskunftsansprüchen erforderliche Ungleichgewicht ergeben kann, das aus einem erheblichen Informationsgefälle resultiert und den Vertragspartner hindert, die ihm zustehenden materiell-rechtlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Der Anspruchsteller kann daher auf Auskunftsansprüche angewiesen sein, um die bestehende Obliegenheit, ihm günstige Umstände vorzutragen, die bei der richterlichen Ersatzleistungsbestimmung zu berücksichtigen sind, erfüllen und seine materiell-rechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Jedenfalls aber muss der Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, sicherzustellen, dass auch bei der Festsetzung seines Bonus durch das Gericht diejenigen Gesichtspunkte berücksichtigt werden, auf deren Berücksichtigung er einen vertraglichen Anspruch gegen den Arbeitgeber erworben hat ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Die Höhe der erfolgten Leistungen an andere Arbeitnehmer ist im Rahmen der Leistungsbestimmung ein maßgebliches Kriterium ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38 ), wobei diese nach Auffassung der Kammer dem Auskunftsberechtigten zumindest dergestalt vergleichbar sein müssen, dass sich dieser innerhalb der vom Auskunftsbegehren betroffenen Mitarbeiter verorten können muss ( LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Die Frage, wie der Bestimmungsberechtigte die Leistungsbestimmung getroffen hat, spielt keine Rolle für die Frage, wie diese richtigerweise zu treffen ist (vgl. LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris ).

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen der fehlenden Rückabwicklungsmöglichkeit Erfüllungswirkung nach § 362 Abs. 1 BGB, wenn sie den Anforderungen der titulierten Auskunftspflicht entspricht ( LAG Hessen 27. Januar 2017 - 14 Sa 95/16 - Juris; LAG Hessen 31. August 2018 - 14 Sa 88/17 - Juris) .

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    a) Eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55 ).

    Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55; BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274), weil der Ausgleich gestörter Vertragsparität zu den Hauptaufgaben des Zivilrechts gehört ( BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214 ).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55) .

    Diese darf nicht durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden ( BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - BAGE 143, 292 ; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 ) .

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 783/11

    Tantieme gemäß Partnervergütungssystem - Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    Diese Auffassung stehe im Einklang der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das im Urteil vom 14. November 2012 (10 AZR 783/11-AP BGB § 315 Nr. 107) deutlich gemacht habe, dass der Bestimmungsberechtigte im Rahmen seiner Darlegungslast nach § 315 BGB zu erläutern habe, wie sich eine variable Vergütung ergebe, so dass dem berechtigten Anliegen des vermeintlich Auskunftsberechtigten an anderer Stelle Rechnung getragen werde.

    Diese darf nicht durch die Gewährung materiell-rechtlicher Auskunftsansprüche unzulässig verändert werden ( BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - BAGE 143, 292 ; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55 ) .

    In seiner Entscheidung vom 14. November 2012 (-10 AZR 783/11-BAGE 143, 292) hat das Bundesarbeitsgericht einen Auskunftsanspruch des Klägers verneint, der darauf gerichtet war, zu erfahren, wie die Festsetzung seines Zieleinkommens und seiner gesamten Bezüge zustande gekommen ist.

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    a) Eine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nicht ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55 ).

    Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55; BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274), weil der Ausgleich gestörter Vertragsparität zu den Hauptaufgaben des Zivilrechts gehört ( BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214 ).

    Im Regelfall setzt das einen dem Grunde nach feststehenden Leistungsanspruch voraus ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55) .

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    Gewohnheitsrechtlich ist aber anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann ( BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - AP Nr. 161 zu § 37 BetrVG 1972; BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 -, BAGE 113, 55; BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274), weil der Ausgleich gestörter Vertragsparität zu den Hauptaufgaben des Zivilrechts gehört ( BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567/89 - BVerfGE 89, 214 ).

    Außerdem muss der Berechtigte die Wahrscheinlichkeit seines Anspruchs dargelegt haben (vgl. etwa BAG 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 96, 274 ; ErfK/Preis 15. Aufl. § 611 BGB Rn. 633 mwN) .

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07

    Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    (a) Zwar bedarf eine auf richterliche Gestaltung gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB gerichtete Klage nicht der Bezifferung des Anspruchs, sondern die Klage kann unbeziffert erhoben werden (BAG 28. Oktober 2008 -3 AZR 903/07- Juris; LAG Düsseldorf 27. Februar 2009 -9 Sa 1300 3508- Juris) .

    Nur dann kommt der Kläger dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bei einer zulässig unbezifferten Zahlungsklage nach (BAG 28. Oktober 2008 -3 AZR 903/07- Juris; BAG 31. Juli 2007- 3 AZR 810/05- AP BetrAVG § 16 Nr. 65; LAG Düsseldorf 27. Februar 2009- 9 Sa 1300 3508-Juris) .

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    Eine solche kommt nur dann in Betracht, wenn ein Teilurteil dergestalt gegen § 301 ZPO verstößt, dass die Gefahr divergierender Entscheidungen - ggf. auch erst im Rechtsmittelverfahren - zwischen den durch den Teilurteil und Schlussurteil entstandenen Verfahrensteilen entsteht (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 770/12 - AP Nr. 70 zu § 1 BetrAVG; OLG Karlsruhe 26. September 2018 - 6 U 84/17 - Juris; BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 243/04 - AP ZPO § 301 Nr. 5; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 243/04 - AP ZPO § 301 Nr. 5; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris) .

    Dies ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11. Januar .2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25. Februar 2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27. November 2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    Ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB kann auch dann bestehen, wenn die Anspruchsgrundlage selbst bereits Parameter festlegt, die bei der Leistungsbestimmung zu beachten sind (BAG 19. März 2014-10 AZR 622/13-BAGE 147, 322) .

    Innerhalb dieses Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - BAGE 147, 322 ; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20 , BGHZ 174, 48 ) .

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20
    Bezieht sich der Vorbehalt auf die Teilnahme an dem jeweiligen Bonusplan und damit auf die Ermessensausübung selbst, stellte dies eine unangemessene Benachteiligung des Klägers dar, weil die Beklagte als Arbeitgeber von der Leistungsbestimmung für ein bestimmtes Geschäftsjahr absehen dürfte, obwohl der Kläger in diesem Geschäftsjahr seine Arbeitsleistung erbracht hat und die Leistung auch Teil der Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers war (vgl. BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992).

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt der Bestimmungsberechtigte ( BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - BAGE 156, 38; BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992) .

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2011 - 23 U 150/10

    Zivilprozess - Klage auf Vergütung + § 648a BGB-Sicherheit: Teilurteil zulässig?

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06

    Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen

  • OLG Karlsruhe, 26.09.2018 - 6 U 84/17

    Naturkosmetika - Unlauterer Wettbewerb beim Onlineverkauf von Kosmetikprodukten

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

  • OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14

    Klage auf Schadensersatz wegen Fehlberatung

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 14 Sa 95/16

    Eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erfolgte Auskunftserteilung hat wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

  • BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

  • LAG Hessen, 13.05.2016 - 14 Sa 587/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

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